Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
19.05.09, 04:10
Aktualisiert
19.05.09, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 166/2009
Datum: 11.05.2009
Az.: 38/38.2
Abteilung: 38
Verbindungskommandos der Bundeswehr in Kreisen
hier: Antrag der SPD-Fraktion (9 Fragestellungen)
Im Rahmen der Neugestaltung der zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) wurde am 27.04.2007
das Landeskommando Nordrhein-Westfalen offiziell in Dienst gestellt. Inzwischen sind auch die
Bezirksverbindungskommandos (BVK) und Kreisverbindungskommandos (KVK) weitgehend
etabliert.
Zu Frage 1:
In den Jahren 2007/2008 fanden erste direkte Kontakte mit dem Beauftragten der Bundeswehr für die
zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) im Kreis Euskirchen statt. Dieser ist gleichzeitig Leiter
des Kreisverbindungskommandos Euskirchen. Die bereits in 2008 für den Kreis Euskirchen initiierte
Kontakt- und Planungsgruppe zur ZMZ allgemein und zum KVK (Kreisverbindungskommando) wird
erstmals wie vereinbart in vollem Umfange im Monat Juni 2009 stattfinden.
Zu Frage 2:
Die organisatorische und fachliche Etablierung des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr
führte bis zum heutigen Zeitpunkt zu keinen Kosten. Inwiefern durch die zivil-militärische
Zusammenarbeit (ZMZ) und damit durch die Einbindung des Kreisverbindungskommandos (KVK) der
Bundeswehr in den Katastrophenschutz und in das Krisenmanagement des Kreises Euskirchen
weitere Einrichtungs- und Unterhaltungskosten entstehen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht
abschließend beurteilt werden.
Auf der Grundlage des Tätigkeitsprofils des Kreisverbindungskommandos ist davon auszugehen,
dass durch die gezielte Einbindung in eine beratende und in eine vermittelnde Funktion dem Grunde
nach keine zum Katastrophenschutz und Krisenmanagement gesondert aufzuführenden
Einrichtungs- und Unterhaltungskosten entstehen. Für den Krisen- und Einsatzfall gilt, dass im
Rahmen der jeweiligen Krisen- oder Einsatzlage zunächst eine Einbindung des
Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr zur Unterstützung des Führungsstabes und/oder des
Krisenstabes des Kreises Euskirchen stattfindet. Dieses erfordert analog der Regelung zu anderen
Fachdiensten im Katastrophenschutz erst dann eine Ausstattung durch beispielsweise die
Bereitstellung einer Räumlichkeit zur Erfüllung des Auftrages in der Situation des konkreten Krisenoder Einsatzgeschehens.
Zu Frage 3:
-2Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr hat folgende Aufgabenstellungen:
Beratungsfunktion für zivile Behörden
Vertretung der Belange und Forderungen der zivilen Behörden gegenüber dem
Landeskommando NRW der Bundeswehr
Vertretung allgemeiner militärischer Belange gegenüber zivilen Behörden und der
Öffentlichkeit
Beratung der zivilen Behörden in der Katastrophenschutzplanung
Repräsentation der Bundeswehr bei Hoheitsakten und Veranstaltungen
Lagebeurteilung im Hinblick auf Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr
Beratung des Einsatzleiters bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung
der Bundeswehr
Information der zivilen Behörden über beabsichtigte Maßnahmen seitens der Bundeswehr
Entgegennahme, Bewertung und Weiterleitung von Unterstützungsersuchen der zivilen
Seite an die Bundeswehr
Mitwirkung und Abstimmen der Maßnahmen zur Unterstützung durch die Bundeswehr bei
Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen
Anforderung von Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr
Die vorgenannte Aufzählung erfolgte nach Schwerpunkten und ist nicht abschließend.
Zu Frage 4:
Der derzeitige Leiter des Kreisverbindungskommandos Euskirchen ist Fregattenkapitän d.R. (der
Reserve) Dr. Frank-Egbert Meyer, Meckenheim. Als BeaBwZMZ führt dieser nach Konzept das
nichtaktive Verbindungskommando mit 11 weiteren Stabsoffizieren, Offizieren und Unteroffizieren.
Zu Frage 5:
Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr wird im Rahmen der
Katastrophenschutzplanungen (Vorplanungen) und im konkreten Krisen- und Einsatzfall im Rahmen
der Beratung des operativen Führungsstabes sowie bei den nach Gesetz festgestellten
Großschadensereignissen zur Beratung des Krisenstabes im Rahmen der ZMZ angefordert (aktiviert)
und eingesetzt.
Zu Frage 6:
Hinsichtlich der Fragestellung, ob im Kreis Euskirchen Katastrophenszenarien existieren, die nicht
mehr ohne die Hilfe der Bundeswehr gemeistert werden können, ist festzustellen, dass im Rahmen
des zivilen Katastrophenschutzes aktuell nicht ausschließlich örtliche Strukturen für den
Leistungsumfang des kreisweiten Katastrophenschutzes betrachtet werden müssen, sondern zivile
überörtliche und landesweite Einsatzkonzepte fließen hier direkt in die örtlichen Krisen- und
Katastrophenschutzplanungen ein. Insofern steht heute eine überörtliche Netzwerkstruktur der Amtsund Katastrophenhilfe zur Verfügung, die eine im Sinne eines Großschadensereignisses zeitnahe
Akutbewältigung von Schadensereignissen in Aussicht stellt.
Einsatztaktisch zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass beispielsweise durch ein
flächendeckendes Schadensereignis (Waldbrand, Sturm, Hochwasser, Seuchen,...) diese
Netzwerkstruktur der geplanten zivilen überörtlichen und landesweiten Hilfe an die Leistungsgrenzen
stoßen kann. Bei diesem Beispiel ist ein nach Schwerpunkten geordneter Hilfs- und
Unterstützungseinsatz der Bundeswehr im Kreis Euskirchen konsequent denkbar und in die
Katastrophenschutzplanungen des Kreises Euskirchen aufgenommen.
Konkrete Szenarien für den Kreis Euskirchen sind in der Bewertung des Hilfs- und
Unterstützungseinsatzes der Bundeswehr nicht anzuführen. In der Beurteilung des Einsatzwertes und
-3der Einsatzgrenzen des Hilfs- und Unterstützungspotenziales der Bundeswehr ist nicht das Krisenoder Einsatzszenario alleine bestimmend, sondern Krisen- oder Einsatzszenario,
Lage/Lageentwicklung und die jeweilige überörtliche Verfügungssituation von Ressourcen bestimmen
in Korrelation die Einsatzszenarien für das Potenzial der Bundeswehr.
Zu Frage 7:
Die Existenz des Kreisverbindungskommandos hat zu keinerlei Verminderung der Anstrengungen im
Katastrophenschutz geführt.
Zu Frage 8:
Erfolgreiches Katastrophen- und Krisenmanagement bedeutet, dass die an der Großschadens- und
Krisenbewältigung beteiligten Behörden und deren Einrichtungen im Sinne der Synergie planen und
handeln. Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr ist als beratender und vermittelnder Teil
zu fachlich geprägten Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr ein Fachbereich
innerhalb des Katastrophenschutzes bzw. des Krisenmanagements. Insofern bestehen bei strikter
Einhaltung der im Vorhinein festgelegten Strukturen, Prozesse und Leitungskompetenzen in der
Krisen- und Katastrophenbewältigung keine Schwachstellen im Sinne des Aushebelns von
kommunalen Entscheidungsmöglichkeiten.
Zu Frage 9:
Zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Beispiele: Energieversorgung, Kommunikation, Krankenhäuser,
Verkehrswege,...) werden die Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Leistungen) der Bundeswehr
innerhalb einer Krisen- und Einsatzbewältigung im Rahmen der individuell zu beurteilenden Lage
geprüft, angefordert und eingesetzt.
Vorplanerisch sind Leistungen der Bundeswehr zum Schutz konkreter kritischer Infrastrukturen nicht
festgelegt, da insbesondere diese unter Einbeziehung der Träger der Strukturen sowie der
unterschiedlichen Ursachen und Auswirkungen in Krisen- oder bei Schadensfällen lagespezifisch zu
beurteilen sind. Die allgemeinen Grundlagen/Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur(en)
bleiben an dieser Stelle unter dem Gesichtspunkt „Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten der
Bundeswehr“ unberücksichtigt, da diese als Ressourcenoption bereits in die Grundplanungen des
Katastrophenschutzes aufgenommen sind.
I. V. gez. Poth