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Verwaltungsergänzung (Verbindungskommandos der Bundeswehr in Kreisen hier: Antrag der SPD-Fraktion (9 Fragestellungen))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
19.05.09, 04:10
Aktualisiert
19.05.09, 04:10
Verwaltungsergänzung (Verbindungskommandos der Bundeswehr in Kreisen
hier: Antrag der SPD-Fraktion (9 Fragestellungen)) Verwaltungsergänzung (Verbindungskommandos der Bundeswehr in Kreisen
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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 166/2009 Datum: 11.05.2009 Az.: 38/38.2 Abteilung: 38 Verbindungskommandos der Bundeswehr in Kreisen hier: Antrag der SPD-Fraktion (9 Fragestellungen) Im Rahmen der Neugestaltung der zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) wurde am 27.04.2007 das Landeskommando Nordrhein-Westfalen offiziell in Dienst gestellt. Inzwischen sind auch die Bezirksverbindungskommandos (BVK) und Kreisverbindungskommandos (KVK) weitgehend etabliert. Zu Frage 1: In den Jahren 2007/2008 fanden erste direkte Kontakte mit dem Beauftragten der Bundeswehr für die zivil-militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) im Kreis Euskirchen statt. Dieser ist gleichzeitig Leiter des Kreisverbindungskommandos Euskirchen. Die bereits in 2008 für den Kreis Euskirchen initiierte Kontakt- und Planungsgruppe zur ZMZ allgemein und zum KVK (Kreisverbindungskommando) wird erstmals wie vereinbart in vollem Umfange im Monat Juni 2009 stattfinden. Zu Frage 2: Die organisatorische und fachliche Etablierung des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr führte bis zum heutigen Zeitpunkt zu keinen Kosten. Inwiefern durch die zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) und damit durch die Einbindung des Kreisverbindungskommandos (KVK) der Bundeswehr in den Katastrophenschutz und in das Krisenmanagement des Kreises Euskirchen weitere Einrichtungs- und Unterhaltungskosten entstehen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Auf der Grundlage des Tätigkeitsprofils des Kreisverbindungskommandos ist davon auszugehen, dass durch die gezielte Einbindung in eine beratende und in eine vermittelnde Funktion dem Grunde nach keine zum Katastrophenschutz und Krisenmanagement gesondert aufzuführenden Einrichtungs- und Unterhaltungskosten entstehen. Für den Krisen- und Einsatzfall gilt, dass im Rahmen der jeweiligen Krisen- oder Einsatzlage zunächst eine Einbindung des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr zur Unterstützung des Führungsstabes und/oder des Krisenstabes des Kreises Euskirchen stattfindet. Dieses erfordert analog der Regelung zu anderen Fachdiensten im Katastrophenschutz erst dann eine Ausstattung durch beispielsweise die Bereitstellung einer Räumlichkeit zur Erfüllung des Auftrages in der Situation des konkreten Krisenoder Einsatzgeschehens. Zu Frage 3: -2Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr hat folgende Aufgabenstellungen: ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ ‰ Beratungsfunktion für zivile Behörden Vertretung der Belange und Forderungen der zivilen Behörden gegenüber dem Landeskommando NRW der Bundeswehr Vertretung allgemeiner militärischer Belange gegenüber zivilen Behörden und der Öffentlichkeit Beratung der zivilen Behörden in der Katastrophenschutzplanung Repräsentation der Bundeswehr bei Hoheitsakten und Veranstaltungen Lagebeurteilung im Hinblick auf Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr Beratung des Einsatzleiters bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung der Bundeswehr Information der zivilen Behörden über beabsichtigte Maßnahmen seitens der Bundeswehr Entgegennahme, Bewertung und Weiterleitung von Unterstützungsersuchen der zivilen Seite an die Bundeswehr Mitwirkung und Abstimmen der Maßnahmen zur Unterstützung durch die Bundeswehr bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Anforderung von Unterstützungsmöglichkeiten durch die Bundeswehr Die vorgenannte Aufzählung erfolgte nach Schwerpunkten und ist nicht abschließend. Zu Frage 4: Der derzeitige Leiter des Kreisverbindungskommandos Euskirchen ist Fregattenkapitän d.R. (der Reserve) Dr. Frank-Egbert Meyer, Meckenheim. Als BeaBwZMZ führt dieser nach Konzept das nichtaktive Verbindungskommando mit 11 weiteren Stabsoffizieren, Offizieren und Unteroffizieren. Zu Frage 5: Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr wird im Rahmen der Katastrophenschutzplanungen (Vorplanungen) und im konkreten Krisen- und Einsatzfall im Rahmen der Beratung des operativen Führungsstabes sowie bei den nach Gesetz festgestellten Großschadensereignissen zur Beratung des Krisenstabes im Rahmen der ZMZ angefordert (aktiviert) und eingesetzt. Zu Frage 6: Hinsichtlich der Fragestellung, ob im Kreis Euskirchen Katastrophenszenarien existieren, die nicht mehr ohne die Hilfe der Bundeswehr gemeistert werden können, ist festzustellen, dass im Rahmen des zivilen Katastrophenschutzes aktuell nicht ausschließlich örtliche Strukturen für den Leistungsumfang des kreisweiten Katastrophenschutzes betrachtet werden müssen, sondern zivile überörtliche und landesweite Einsatzkonzepte fließen hier direkt in die örtlichen Krisen- und Katastrophenschutzplanungen ein. Insofern steht heute eine überörtliche Netzwerkstruktur der Amtsund Katastrophenhilfe zur Verfügung, die eine im Sinne eines Großschadensereignisses zeitnahe Akutbewältigung von Schadensereignissen in Aussicht stellt. Einsatztaktisch zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass beispielsweise durch ein flächendeckendes Schadensereignis (Waldbrand, Sturm, Hochwasser, Seuchen,...) diese Netzwerkstruktur der geplanten zivilen überörtlichen und landesweiten Hilfe an die Leistungsgrenzen stoßen kann. Bei diesem Beispiel ist ein nach Schwerpunkten geordneter Hilfs- und Unterstützungseinsatz der Bundeswehr im Kreis Euskirchen konsequent denkbar und in die Katastrophenschutzplanungen des Kreises Euskirchen aufgenommen. Konkrete Szenarien für den Kreis Euskirchen sind in der Bewertung des Hilfs- und Unterstützungseinsatzes der Bundeswehr nicht anzuführen. In der Beurteilung des Einsatzwertes und -3der Einsatzgrenzen des Hilfs- und Unterstützungspotenziales der Bundeswehr ist nicht das Krisenoder Einsatzszenario alleine bestimmend, sondern Krisen- oder Einsatzszenario, Lage/Lageentwicklung und die jeweilige überörtliche Verfügungssituation von Ressourcen bestimmen in Korrelation die Einsatzszenarien für das Potenzial der Bundeswehr. Zu Frage 7: Die Existenz des Kreisverbindungskommandos hat zu keinerlei Verminderung der Anstrengungen im Katastrophenschutz geführt. Zu Frage 8: Erfolgreiches Katastrophen- und Krisenmanagement bedeutet, dass die an der Großschadens- und Krisenbewältigung beteiligten Behörden und deren Einrichtungen im Sinne der Synergie planen und handeln. Das Kreisverbindungskommando der Bundeswehr ist als beratender und vermittelnder Teil zu fachlich geprägten Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr ein Fachbereich innerhalb des Katastrophenschutzes bzw. des Krisenmanagements. Insofern bestehen bei strikter Einhaltung der im Vorhinein festgelegten Strukturen, Prozesse und Leitungskompetenzen in der Krisen- und Katastrophenbewältigung keine Schwachstellen im Sinne des Aushebelns von kommunalen Entscheidungsmöglichkeiten. Zu Frage 9: Zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Beispiele: Energieversorgung, Kommunikation, Krankenhäuser, Verkehrswege,...) werden die Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (Leistungen) der Bundeswehr innerhalb einer Krisen- und Einsatzbewältigung im Rahmen der individuell zu beurteilenden Lage geprüft, angefordert und eingesetzt. Vorplanerisch sind Leistungen der Bundeswehr zum Schutz konkreter kritischer Infrastrukturen nicht festgelegt, da insbesondere diese unter Einbeziehung der Träger der Strukturen sowie der unterschiedlichen Ursachen und Auswirkungen in Krisen- oder bei Schadensfällen lagespezifisch zu beurteilen sind. Die allgemeinen Grundlagen/Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur(en) bleiben an dieser Stelle unter dem Gesichtspunkt „Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr“ unberücksichtigt, da diese als Ressourcenoption bereits in die Grundplanungen des Katastrophenschutzes aufgenommen sind. I. V. gez. Poth