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Kommune
Vettweiß
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Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
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Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 08.06.2007
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
für Donnerstag, den 31.05.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
3.
Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch
(BauGB)
hier. Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung
(V-5/2007)
Herr Ruskowski teilt für die SPD-Fraktion mit, dass durch die Planung die Bebauung an
den Aussiedlerhof herangeführt wird und auch wenn das Lärmgutachten aussagt, dass
die Werte eingehalten werden, können künftige Konflikte nicht ausgeschlossen werden.
Die SPD-Fraktion wird daher die Erweiterung der Satzung gem. § 34 BauGB nicht mit
tragen.
Herr J. Kemmerling sieht die gleichen Probleme wie die SPD-Fraktion und von daher
wird die BI-Fraktion die geplante Erweiterung ebenfalls ablehnen.
Herr Erasmi teilt mit, dass in der gültigen Satzung bereits zwei Bauparzellen
ausgewiesen sind, so dass durch die Erweiterung ein Heranrücken von Bebauung an
den Aussiedlerhof nicht gegeben ist. Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig und
durch die Erweiterung besteht für den Antragssteller eine bessere
Auslastungsmöglichkeit seines Grundstückes.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
mit 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen dem Gemeinderat :
A.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. der
Wertungsvorschläge:
1.
F. Rochels und A. Schröder-Rochels
Schreiben vom 09.04.2006
Es bestehen Bedenken gegen die Erweiterung, da die künftigen Bauherren durch
die von dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb „Budepützhof“
ausgehenden Geräusche gestört werden könnten.
Wertungsvorschlag:
Ein schalltechnisches Gutachten wurde erstellt. Daraus geht hervorgeht, dass die
vom landwirtschaftlichen Betrieb „Budepützhof“ ausgehenden Geräusche die
zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten.
2.
Hubert Wintz
Schreiben vom 17.04.2007
Herr Wintz bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Marienstraße.
Er ist gegen die Erweiterung, da es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis es zu
ersten Konflikten wegen Erntearbeiten, Geräusch- und Geruchsentwicklung,
Wochenendarbeiten usw. kommt.
Wertungsvorschlag:
Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich westlich des Erweiterungsgebietes
gegenüber der Parzelle, die schon von der Ortslagenabgrenzung erfasst und
auch bebaut ist. Zwischen der schon bebauten Parzelle und der
Erweiterungsfläche liegt noch eine weitere Parzelle, so dass der Abstand zum
Betrieb Wintz ungefähr genauso groß ist, wie zum Betrieb „Budepützhof“. Hierbei
hat ein schalltechnisches Gutachten ermittelt, dass die zulässigen
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
3.
BUND
Schreiben vom 16.03.2006
Es kann nicht geprüft werden, ob der angegebene Ausgleich angemessen ist, da
eine Bilanzierung und eine Darstellung der Festsetzungen fehlen.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Eingriff im Nahrungsbiotop des Steinkauzes
erfolgt. Um das Defizit im Nahrungsangebot für den Steinkauz auszugleichen,
wird vorgeschlagen, an der Grundstücksgrenze eine 3-reihige freiwachsende
Hecke aus bodenständigen, bewehrten Sträuchern mit Beerenfrüchten
Hecken
halten
sichund
gerne
Beutetiere desvom
Steinkauzes
Beschluss der Sitzung desanzulegen.
AusschussesIn
fürsolchen
Bau, Planung,
Umwelt,
Verkehr
Wirtschaftsförderung
31.05.2007 auf.
Seite 2
Wertungsvorschlag:
Eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt.. Durch den
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 31.05.2007
Seite 3