Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,3 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Zweiunddreißigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
der Stadt Bedburg
Aufgrund des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes
vom 18.09.2012 (GV NW S. 630), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), Gesetz vom
13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
folgende Zweiunddreißigste Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird wie folgt gefasst:
§3
Höhe der Benutzungsgebühr
(1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte
a) für abgeschlossene Wohnungen auf 6,00 € pro Quadratmeter und Monat und
b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 244,00 € je Person und
Monat
festgesetzt.
(2) Zur Nutzfläche gehören auch die auf eine abgeschlossene Unterkunftseinheit entfallenden Anteile an den Gängen.
Artikel II
Diese Zweiunddreißigste Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01.01.2013
in Kraft.
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