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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-19/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Jugendförderrichtlinien zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2011 (WP8-213/2011) eigene Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg erlassen; diese sind der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Da die Verwaltung aufgrund der erst Anfang des Jahres 2011 erfolgten Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes über keine Erfahrungswerte verfügte, waren die Förderrichtlinien - zur Vermeidung empfindlicher Nachteile für Vereine und Organisationen - eng an die (ehemaligen) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises angelehnt. Im seinerzeitigen Beratungsverlauf wurde die Verwaltung beauftragt, nach Ablauf des Jahres 2012 eine Evaluation der Förderrichtlinien durchzuführen, um gegebenenfalls erkennbare Anpassungen vorzunehmen. Entsprechend des Beratungsverlaufs zu TOP 8 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.11.2012 (WP8225/2012) hat die Verwaltung zwischenzeitlich alle Vereine/ Organisationen angeschrieben (Anlage 2); die eingegangenen Vorschläge, Kritiken und Anregungen wurden in persönlichen Gesprächen erörtert und sind nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Fristen Die bisherigen Reglungen sehen keine Frist vor, sofern die Maßnahmen vor dem 31.03. eines Jahres durchgeführt werden; die Fachverwaltung hatte daher angeregt, die Richtlinien dahingehend zu ergänzen, dass Anträge mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme der Stadt vorliegen müssen. Mit Schreiben vom 18.01.2013 hat der Stadtjugendring hingegen eine vollständige Streichung der Fristen beantragt; hierzu wird auf den als Anlage 3 beigefügten Antrag verwiesen. Diesem Antrag steht die Fachverwaltung aus nachfolgend aufgeführten Gründen kritisch gegenüber; so ist dem Verein/ der Organisation ohne verbindliche Zusage der Förderhöhe durch die Fachverwaltung ggf. Ausschuss eine verlässliche Finanzplanung einschließlich der Teilnehmerbeiträge nicht möglich. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch bzw. insbesondere von kleineren Vereinen Maßnahmen nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell geplant werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Kostenschätzung, die letztendlich auch für die Finanzplanung der Fachverwaltung zwingend erforderlich ist, völlig ausreichend ist; hierfür könnte der Stadtjugendring mit seinen Erfahrungen kleineren und neuen/ unerfahrenen Trägern hilfreich zur Verfügung stehen. Sollte der Fachausschuss die Fristenregelung aufheben wird darauf hingewiesen, dass - da der Fachverwaltung Planungen nicht mehr möglich wären - Anträge nach dem Eingangsdatum bewilligt würden; in der Konsequenz wären später eingehende Anträge, so wertvoll sie auch unter pädagogischen Gesichtspunkten sein mögen, wegen ggf. aufgezehrter Haushaltsmittel abzulehnen. Öffnung für Nicht-Vereinsmitglieder Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Ziff. 4) des Anschreibens an die Vereine/ Organisationen verwiesen. Eine Öffnung vereinsinterner, mitgliederfördernder Maßnahmen/ Aktivitäten - die der Mitgliederbindung dienen - für Nichtmitglieder, ließe sich hierbei durch eine entsprechende Preisgestaltung regeln. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Sportvereine für ihre jugendlichen Mitglieder ohnehin einen pauschalen Betrag über die Sportförderrichtlinien erhalten. Jugendschutz und Aufgabe des Jugendamtes Unter Verweis auf die Vorlage WP8-273/2013 der heutigen Sitzung sollten Zuschüsse nur an Vereine getätigt werden, die eine nach dem Bundeskinderschutzgesetz verpflichtende Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages Gem. §§ 8a und 72a SGB VIII unterzeichnet haben. Beschlussvorlage WP8-19/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Konkretisierung der Anrechnung von Tagen Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Ziff. 5) des Anschreibens an die Vereine/ Organisationen verwiesen; hierbei handelt es sich um eine Klarstellung und insofern eine redaktionelle Änderung. Anrechnung von Betreuern / Referenten bei Fortbildungsmaßnahmen. Bei Zuschüssen nach 3.1 und 3.2 sind, dem Wortlaut folgend, einmalige Teilnehmerbeträge in Höhe von 5,- € - eintägige Veranstaltung - bzw. in Höhe von 8,- € - mehrtägige Veranstaltung - als Zuschüsse zu gewähren. Dies stellt eine Veranstaltung mit zwei Tagen finanziell mit längeren Maßnahmen gleich. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für den ersten Tag 8,- € und jeden weiteren Tag 5,- € je Teilnehmer zu gewähren. Anpassung der Zuschüsse für Jugendpflegematerial und Jugendgruppenräume Mit Schreiben vom 18.01.2013 schlägt der Stadtjugendring Bedburg vor, die Regelungen in den Förderrichtlinien flexibler zu gestalten; zur Begründung wird auf das als Anlage 3 beigefügte Schreiben verwiesen. Angemerkt wird, dass die vom Stadtjugendring genannten Beträge von insgesamt 3.075 € - davon 1.800 € für Jugendpflegmaterial und 1.275 € für die Nutzbarmachung der Jugendgruppenräume - nirgends verankert sind, jedoch der langjährigen Vergabepraxis des Rhein-Erft-Kreises entsprechen. Aus den Mitteln für Jugendpflegematerialien wurden in den beiden letzten Jahren u. a. eine Zuckerwatte- und Popcornmaschine, Nintendo Wii, DigitalKamera, Zelte, Bierzeltgarnituren, ein Netbook, Funkgeräte, Campingschränke etc. pp. beschafft; aus den Mittel für die Nutzbarmachung der Gruppenräume u. a. Materialschränke, Küchenmöbel, Regale, Schränke, Spielmaterial, Zelte, Stühle, Renovierungsmaterial etc. pp. Nutznießer waren bislang der Stadtjugendring, die DPSG Bedburg Kaster, die Jugendfeuerwehr Bedburg, der Bedburger Fischereiverein, die DLRG Ortsgruppe Bedburg e.V. und der Tennisclub Rot Weiß. Zusätzlich erhält der Stadtjugendring neben v. g. Zuschuss 500 € für laufende Geschäftskosten. Diese beantragt der Stadtjugendring mit Schreiben vom 01.02.2013 auf 600 € zu erhöhen; angemerkt wird, dass ein Großteil der unter dieser Position abgerechneten Kosten für die Miete einer Garage verwendet wurde. Zur Begründung des Antrages wird auf Anlage 4 verwiesen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Änderung der Förderrichtlinien vorzunehmen, sondern vielmehr alle bis zum 31.03. eingegangenen Anträge dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen und die Entscheidung dem Ausschuss zu übertragen. Hierdurch wäre der Jugendhilfeausschuss auch in der Lage, vorhandene/ erkennbare besondere Bedarf zu Lasten einer anderen Leistung zu bedienen. Ein Entwurf für die geänderten Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg ist als Anlage 5 beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-19/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-19/2013 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4