Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-19/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.03.2013
Betreff:
Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Jugendförderrichtlinien zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2011 (WP8-213/2011) eigene
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg erlassen; diese sind der
Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Da die Verwaltung aufgrund der erst Anfang des Jahres 2011 erfolgten Übernahme der Aufgaben
des Jugendamtes über keine Erfahrungswerte verfügte, waren die Förderrichtlinien - zur
Vermeidung empfindlicher Nachteile für Vereine und Organisationen - eng an die (ehemaligen)
Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises angelehnt. Im seinerzeitigen Beratungsverlauf wurde die
Verwaltung beauftragt, nach Ablauf des Jahres 2012 eine Evaluation der Förderrichtlinien
durchzuführen, um gegebenenfalls erkennbare Anpassungen vorzunehmen. Entsprechend des
Beratungsverlaufs zu TOP 8 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.11.2012 (WP8225/2012) hat die Verwaltung zwischenzeitlich alle Vereine/ Organisationen angeschrieben
(Anlage 2); die eingegangenen Vorschläge, Kritiken und Anregungen wurden in persönlichen
Gesprächen erörtert und sind nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Fristen
Die bisherigen Reglungen sehen keine Frist vor, sofern die Maßnahmen vor dem 31.03. eines
Jahres durchgeführt werden; die Fachverwaltung hatte daher angeregt, die Richtlinien
dahingehend zu ergänzen, dass Anträge mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme der Stadt
vorliegen müssen. Mit Schreiben vom 18.01.2013 hat der Stadtjugendring hingegen eine
vollständige Streichung der Fristen beantragt; hierzu wird auf den als Anlage 3 beigefügten Antrag
verwiesen. Diesem Antrag steht die Fachverwaltung aus nachfolgend aufgeführten Gründen
kritisch gegenüber; so ist dem Verein/ der Organisation ohne verbindliche Zusage der Förderhöhe
durch die Fachverwaltung ggf. Ausschuss eine verlässliche Finanzplanung einschließlich der
Teilnehmerbeiträge nicht möglich. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch bzw.
insbesondere von kleineren Vereinen Maßnahmen nicht nur organisatorisch, sondern auch
finanziell geplant werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass
eine Kostenschätzung, die letztendlich auch für die Finanzplanung der Fachverwaltung zwingend
erforderlich ist, völlig ausreichend ist; hierfür könnte der Stadtjugendring mit seinen Erfahrungen
kleineren und neuen/ unerfahrenen Trägern hilfreich zur Verfügung stehen. Sollte der
Fachausschuss die Fristenregelung aufheben wird darauf hingewiesen, dass - da der Fachverwaltung Planungen nicht mehr möglich wären - Anträge nach dem Eingangsdatum bewilligt
würden; in der Konsequenz wären später eingehende Anträge, so wertvoll sie auch unter
pädagogischen Gesichtspunkten sein mögen, wegen ggf. aufgezehrter Haushaltsmittel
abzulehnen.
Öffnung für Nicht-Vereinsmitglieder
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Ziff. 4) des Anschreibens an die Vereine/
Organisationen verwiesen. Eine Öffnung vereinsinterner, mitgliederfördernder Maßnahmen/
Aktivitäten - die der Mitgliederbindung dienen - für Nichtmitglieder, ließe sich hierbei durch eine
entsprechende Preisgestaltung regeln. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass
Sportvereine für ihre jugendlichen Mitglieder ohnehin einen pauschalen Betrag über die
Sportförderrichtlinien erhalten.
Jugendschutz und Aufgabe des Jugendamtes
Unter Verweis auf die Vorlage WP8-273/2013 der heutigen Sitzung sollten Zuschüsse nur an
Vereine getätigt werden, die eine nach dem Bundeskinderschutzgesetz verpflichtende
Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages Gem. §§ 8a und 72a SGB VIII unterzeichnet
haben.
Beschlussvorlage WP8-19/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Konkretisierung der Anrechnung von Tagen
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen unter Ziff. 5) des Anschreibens an die Vereine/
Organisationen verwiesen; hierbei handelt es sich um eine Klarstellung und insofern eine
redaktionelle Änderung.
Anrechnung von Betreuern / Referenten bei Fortbildungsmaßnahmen.
Bei Zuschüssen nach 3.1 und 3.2 sind, dem Wortlaut folgend, einmalige Teilnehmerbeträge in
Höhe von 5,- € - eintägige Veranstaltung - bzw. in Höhe von 8,- € - mehrtägige Veranstaltung - als
Zuschüsse zu gewähren. Dies stellt eine Veranstaltung mit zwei Tagen finanziell mit längeren
Maßnahmen gleich. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für den ersten Tag 8,- € und jeden
weiteren Tag 5,- € je Teilnehmer zu gewähren.
Anpassung der Zuschüsse für Jugendpflegematerial und Jugendgruppenräume
Mit Schreiben vom 18.01.2013 schlägt der Stadtjugendring Bedburg vor, die Regelungen in den
Förderrichtlinien flexibler zu gestalten; zur Begründung wird auf das als Anlage 3 beigefügte
Schreiben verwiesen. Angemerkt wird, dass die vom Stadtjugendring genannten Beträge von
insgesamt 3.075 € - davon 1.800 € für Jugendpflegmaterial und 1.275 € für die Nutzbarmachung
der Jugendgruppenräume - nirgends verankert sind, jedoch der langjährigen Vergabepraxis des
Rhein-Erft-Kreises entsprechen. Aus den Mitteln für Jugendpflegematerialien wurden in den
beiden letzten Jahren u. a. eine Zuckerwatte- und Popcornmaschine, Nintendo Wii, DigitalKamera,
Zelte, Bierzeltgarnituren, ein Netbook, Funkgeräte, Campingschränke etc. pp. beschafft; aus den
Mittel für die Nutzbarmachung der Gruppenräume u. a. Materialschränke, Küchenmöbel, Regale,
Schränke, Spielmaterial, Zelte, Stühle, Renovierungsmaterial etc. pp. Nutznießer waren bislang
der Stadtjugendring, die DPSG Bedburg Kaster, die Jugendfeuerwehr Bedburg, der Bedburger
Fischereiverein, die DLRG Ortsgruppe Bedburg e.V. und der Tennisclub Rot Weiß.
Zusätzlich erhält der Stadtjugendring neben v. g. Zuschuss 500 € für laufende Geschäftskosten.
Diese beantragt der Stadtjugendring mit Schreiben vom 01.02.2013 auf 600 € zu erhöhen;
angemerkt wird, dass ein Großteil der unter dieser Position abgerechneten Kosten für die Miete
einer Garage verwendet wurde. Zur Begründung des Antrages wird auf Anlage 4 verwiesen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Änderung der Förderrichtlinien vorzunehmen,
sondern vielmehr alle bis zum 31.03. eingegangenen Anträge dem Jugendhilfeausschuss
vorzulegen und die Entscheidung dem Ausschuss zu übertragen. Hierdurch wäre der
Jugendhilfeausschuss auch in der Lage, vorhandene/ erkennbare besondere Bedarf zu Lasten
einer anderen Leistung zu bedienen.
Ein Entwurf für die geänderten Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen
in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg ist als Anlage 5 beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-19/2013
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-19/2013
Sitzungsvorlage
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