Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 530/2009
06.05.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung
von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Ülpenich,
Falkenweg
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 02251/15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01 7812000
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten der Einrichtung von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in Zülpich-Ülpenich, Falkenweg, einen
Zuschuss in Höhe von 5 % des zuwendungsfähigen Höchstbetrages zu gewähren.
-2Begründung:
Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 08.08.2008 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten
der Einrichtung von 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in ZülpichÜlpenich, Falkenweg.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrages.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 21.000,00 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffer 4.4.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder
unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 16.03.2009
21.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
18.900,00 €
1.050,00 €
1.050,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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