Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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stadt Be dburg
Der Bürgermeister
Fachbereich ll
- Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Stadtverwaltung Bedburg. Postfach 1253. 50173 Bedbure
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<<Verein>>
Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung -
Dienstgebäude: Rathaus Bedburg
)
Auskunft
Herrn <<Vorname>> <<Ansprech>>
<Straße>
(Ort>>
erteilt:
Herr Brunken
Zimmer:
24
u Telefax:
X E-Mail:
(02272) 402 812
kp.brunken@bedburg.de
Mein Zeichen"
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Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit der Stadt Bedburg
Sehr geehrter Herr <<Ansprech>>,
mit Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes durch die Stadt Bedburg wurden auch die o.
g. Förderrichtlinien angepasst; im Jugendhilfeausschuss wurde venvaltungsseitig zugesagt,
sich zeigende/ ergebende Anderungsbedarfe gemeinsam mit den Vereinen zu evaluieren.
Die in den Jahren 2011 und 2012 gewonnenen Erfahrungswerte zeigen, dass in einigen Positionen der städt. Förderrichtlinie gewisse Anderungen angezeigt sind; hierauf möchte ich
nachfolgend kurz eingehen:
1) Anträge wurden oftmals nicht fristgerecht eingereicht, wenngleich dies in der'Übergangsphase' nicht als Ausschlusskriterium gewertet wurde. Da eine fristgerechte Antragstellung
jedoch dazu dient, Fragen rechtzeitig im Vorfeld der Maßnahme zu klären und entsprechende Mittel zu reservieren, können ab 2013 nicht fristgerecht gestellte Anträge keine
Berücksichtigung mehr finden.
2) Anträge wurden oftmals nicht mittels der zur Verfügung stehenden Formblätter (Antrag
und vor allem bei der Abrechnung) gestellt; dies erschwert die Prüfung und führt in vielen
Fällen zu notwendigen Fragen. Aus v. g. Gründen wird künftig um Nutzung der Formanträge gebeten.
3) Oftmals wurde festgestellt, dass bei Sonderzuschüssen nach Ziff . 2.4 der Richtlinie die
Beiträge der betreffenden Teilnehmer nicht entsprechend reduziert wurden. Aus Gründen
der besseren Transparenz wird als sinnvoll erachtet, dass die Teilnehmer bereits bei der
Anmeldung hierüber informiert werden und nur den entsprechend verringerten Beitrag zu
zahlen haben.
Besuchszeiten:
Konten:
montags bis freitags von
montags und donnerstags von
dienstags von
8:30 - 12:30 Uhr
'14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Commerzbank
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster
(BLZ 375 400 50)
(BLZ 37O 5A299)
(BLZ 370 100 50)
(BLZ 37O 692.52)
4405767
187 001 650
2485s - 501
200 004 000
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43
*
50181 Bedburg "
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Zentrale (02272) 4O2O
lntefngt:
hitp //\wlv.bedburg
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- E-Mail:
stadiveRakung(Obedhurg de
stadt Bed bu
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Seite - 2 - zum Schreiben vom 16. Januar 2013
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4) Grundgedanke der Förderung in der Kinder- und Jugendarbeit ist der präventive Baustein.
Kernziel sind die Stärkung und der Ausbau der persönlichen Ressourcen; Probleme und
Konflikte beim 'Großwerden' sollen verhindert und/ oder überwunden werden. Unter diesem Ansatz werden künftig alle Maßnahmen geprüft; insofern werden Maßnahmen grundsätzlich nur dann gefördert, wenn sie für die Allgemeinheit geöffnet werden und nicht nur
den jeweils eigenen Mitglieder vorbehalten bleiben.
5) Künftig wird der An- und Abreisetag bei Zuschüssen nach Ziffer 2.3 - mehrtägige Freizeitund Ferienmaßnahmen als ein Tag zugrunde gelegt. Förderungen nach Ziffer 3.1 und 3.2
erhalten derzeit Zuschüsse je Teilnehmer; bei einem Tag i,. H. v. 5 €, bei mehrtägigen
Maßnahmen i. H. v. 8 € je Teilnehmer (nicht pro Tagl). Die bisherige Bezuschussung bei
mehrtägigen Veranstaltungen erscheint nicht sachgerecht; künftig ist beabsichtigt wie folgt
zu verfahren:
Eine Tagesveranstaltung mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit wird mit 8 € je Teilnehmer, jeder weitere anschließende Tag wird mit 5 € je Teilnehmer bezuschusst. Soweit am
An- und Anreisetag die Mindest-Stundenzahl nicht erreicht wird, können diese zusammen
verrechnet werden (Beispiel: Anreise am Freitag mit 2 Stunden, Samstag 6 Stunden und
am Abreisetag 4 Stunden). Ferner wird beijeder Maßnahme ein Mindestanteil durch den
Träger in gleicher Höhe des möglichen Zuschusses der Stadt zugrunde gelegt; dies können Eigenmittel und/ oder Teilnehmerbeiträge sein.
Abschließend weise ich darauf hin, dass Maßnahmen gem. Zttf.1.1 Nr.8 nur unterderVorgabe der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel gewährt werden können; da die Verabschiedung des Haushalts 2013 - nach derzeitiger Planung - für den 09.04.2013 terminiert
ist, können Mittelbewilligungen frühestens im Mai diesen Jahres erfolgen. lch bitte hierfür um
lhr Verständnis.
Für einige der oben genannten Punkte ist eine Anderung der Richtlinien zur Förderung der
Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg notwendig. Eine Beratung im Jugendhilfeausschuss wird rechtzeitig vor der Verabschiedung des
Haushaltes erfolgen können. Gerne würde ich Anregungen lhrerseits mit in die Entscheidung
einfließen lassen und stehe lhnen für Nachfragen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur
Verfügung; ich bedanke mich und verleibe für heute
mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag,
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Brunften
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Besuchszeiten:
Konten:
montags bis freitags von
montags und donnerstags von
dienstags von
8:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Commerzbank
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e G
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
375 400 50)
37050299)
370 100 50)
37069252)
4405767
187 001 650
24A59 - 501
200 004 000
Hausadresse:
Friedrich-Wilhelm-Straße 43
*
50181 Bedburg
*8
Zentrale (02272)
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lntefnet:
http:/lvw.bedburg.ue
. E-Mail:
siadivenvaliung@bedburg
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