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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Infoschreiben)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Infoschreiben) Beschlussvorlage (Anlage 2 - Infoschreiben)

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Inhalt der Datei

s*" stadt Be dburg Der Bürgermeister Fachbereich ll - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Stadtverwaltung Bedburg. Postfach 1253. 50173 Bedbure ..'f , C" <<Verein>> Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung - Dienstgebäude: Rathaus Bedburg ) Auskunft Herrn <<Vorname>> <<Ansprech>> <Straße> (Ort>> erteilt: Herr Brunken Zimmer: 24 u Telefax: X E-Mail: (02272) 402 812 kp.brunken@bedburg.de Mein Zeichen" b_ Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg Sehr geehrter Herr <<Ansprech>>, mit Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes durch die Stadt Bedburg wurden auch die o. g. Förderrichtlinien angepasst; im Jugendhilfeausschuss wurde venvaltungsseitig zugesagt, sich zeigende/ ergebende Anderungsbedarfe gemeinsam mit den Vereinen zu evaluieren. Die in den Jahren 2011 und 2012 gewonnenen Erfahrungswerte zeigen, dass in einigen Positionen der städt. Förderrichtlinie gewisse Anderungen angezeigt sind; hierauf möchte ich nachfolgend kurz eingehen: 1) Anträge wurden oftmals nicht fristgerecht eingereicht, wenngleich dies in der'Übergangsphase' nicht als Ausschlusskriterium gewertet wurde. Da eine fristgerechte Antragstellung jedoch dazu dient, Fragen rechtzeitig im Vorfeld der Maßnahme zu klären und entsprechende Mittel zu reservieren, können ab 2013 nicht fristgerecht gestellte Anträge keine Berücksichtigung mehr finden. 2) Anträge wurden oftmals nicht mittels der zur Verfügung stehenden Formblätter (Antrag und vor allem bei der Abrechnung) gestellt; dies erschwert die Prüfung und führt in vielen Fällen zu notwendigen Fragen. Aus v. g. Gründen wird künftig um Nutzung der Formanträge gebeten. 3) Oftmals wurde festgestellt, dass bei Sonderzuschüssen nach Ziff . 2.4 der Richtlinie die Beiträge der betreffenden Teilnehmer nicht entsprechend reduziert wurden. Aus Gründen der besseren Transparenz wird als sinnvoll erachtet, dass die Teilnehmer bereits bei der Anmeldung hierüber informiert werden und nur den entsprechend verringerten Beitrag zu zahlen haben. Besuchszeiten: Konten: montags bis freitags von montags und donnerstags von dienstags von 8:30 - 12:30 Uhr '14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ 375 400 50) (BLZ 37O 5A299) (BLZ 370 100 50) (BLZ 37O 692.52) 4405767 187 001 650 2485s - 501 200 004 000 Hausadresse: Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * 50181 Bedburg " I Zentrale (02272) 4O2O lntefngt: hitp //\wlv.bedburg ce - E-Mail: stadiveRakung(Obedhurg de stadt Bed bu rg Seite - 2 - zum Schreiben vom 16. Januar 2013 tg\ 4) Grundgedanke der Förderung in der Kinder- und Jugendarbeit ist der präventive Baustein. Kernziel sind die Stärkung und der Ausbau der persönlichen Ressourcen; Probleme und Konflikte beim 'Großwerden' sollen verhindert und/ oder überwunden werden. Unter diesem Ansatz werden künftig alle Maßnahmen geprüft; insofern werden Maßnahmen grundsätzlich nur dann gefördert, wenn sie für die Allgemeinheit geöffnet werden und nicht nur den jeweils eigenen Mitglieder vorbehalten bleiben. 5) Künftig wird der An- und Abreisetag bei Zuschüssen nach Ziffer 2.3 - mehrtägige Freizeitund Ferienmaßnahmen als ein Tag zugrunde gelegt. Förderungen nach Ziffer 3.1 und 3.2 erhalten derzeit Zuschüsse je Teilnehmer; bei einem Tag i,. H. v. 5 €, bei mehrtägigen Maßnahmen i. H. v. 8 € je Teilnehmer (nicht pro Tagl). Die bisherige Bezuschussung bei mehrtägigen Veranstaltungen erscheint nicht sachgerecht; künftig ist beabsichtigt wie folgt zu verfahren: Eine Tagesveranstaltung mit mind. 5 Zeitstunden Bildungsarbeit wird mit 8 € je Teilnehmer, jeder weitere anschließende Tag wird mit 5 € je Teilnehmer bezuschusst. Soweit am An- und Anreisetag die Mindest-Stundenzahl nicht erreicht wird, können diese zusammen verrechnet werden (Beispiel: Anreise am Freitag mit 2 Stunden, Samstag 6 Stunden und am Abreisetag 4 Stunden). Ferner wird beijeder Maßnahme ein Mindestanteil durch den Träger in gleicher Höhe des möglichen Zuschusses der Stadt zugrunde gelegt; dies können Eigenmittel und/ oder Teilnehmerbeiträge sein. Abschließend weise ich darauf hin, dass Maßnahmen gem. Zttf.1.1 Nr.8 nur unterderVorgabe der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel gewährt werden können; da die Verabschiedung des Haushalts 2013 - nach derzeitiger Planung - für den 09.04.2013 terminiert ist, können Mittelbewilligungen frühestens im Mai diesen Jahres erfolgen. lch bitte hierfür um lhr Verständnis. Für einige der oben genannten Punkte ist eine Anderung der Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg notwendig. Eine Beratung im Jugendhilfeausschuss wird rechtzeitig vor der Verabschiedung des Haushaltes erfolgen können. Gerne würde ich Anregungen lhrerseits mit in die Entscheidung einfließen lassen und stehe lhnen für Nachfragen jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung; ich bedanke mich und verleibe für heute mit freundlichen Grüßen lm Auftrag, I I Brunften irtu-u "7ßt h **u' t. "S {^ 7 Besuchszeiten: Konten: montags bis freitags von montags und donnerstags von dienstags von 8:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e G (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 37050299) 370 100 50) 37069252) 4405767 187 001 650 24A59 - 501 200 004 000 Hausadresse: Friedrich-Wilhelm-Straße 43 * 50181 Bedburg *8 Zentrale (02272) 4O2O lntefnet: http:/lvw.bedburg.ue . E-Mail: siadivenvaliung@bedburg de