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Beschlussvorlage (Anlage 3a - Antrag SJR wegen Fristen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
330 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage 3a - Antrag SJR wegen Fristen) Beschlussvorlage (Anlage 3a - Antrag SJR wegen Fristen)

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Inhalt der Datei

www.stjr-bedburg.de Stadtjugendring Bedburg Karsten Esser (Vorsitzender) Ziegeleistraße 41 50181 Bedburg Vorsitzende Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg Angelika Dreikhausen Am Rathaus 1 50181 Bedburg Bedburg, den 18.01.2012 Antrag auf Streichung von Punkt 1 in Punkt 1.1 der „Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg“ Die „Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg“ regeln unter dem Punkt 1.1 die allgemeinen Vorschriften zur Förderung. Unterpunkt 1 besagt, dass die Förderung von Maßnahmen bis zum 31.03. jedes Jahres beantragt werden müssen. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinien zieht der Stadtjugendring ein Fazit zu diesem Punkt. Für viele Jugendverbände lässt sich zu Beginn des Jahres keine detaillierte Kalkulation der Veranstaltungen durchführen. Vor allem das Abschätzen von möglichen Teilnehmerzahlen führt dazu, dass die Anträge am Anfang des Jahres auf sehr fiktiven Daten beruhen. Viele Jugendverbände legen überproportional viele Teilnehmer zu Grunde, um im Falle eines Erfolges (also eine hohe Anmeldezahl) die gesamte Fördersumme ausgezahlt bekommt. Es entsteht den Jugendverbänden Aufwand für ein Ergebnis, das so unscharf ist, dass es für den einzelnen Jugendverband nutzlos ist. Darüber hinaus ist der Stadtjugendring der Meinung, dass durch dieses Verfahren vor allem bei kleinen und frisch gegründeten Jugendverbänden Barrieren für Jugendveranstaltungen aufgebaut wurden. Oft ist es nicht leicht Mitarbeiter zur ehrenamtlichen Arbeit zu motivieren. Schafft man es dennoch so sind erste zeitnahe Erfolge in der Jugendarbeit (bspw. eine Kinder- oder Jugendfreizeit) von großer Bedeutung. Eine flexible Gestaltung der Bezuschussung von Maßnahmen, die über die „Abweichende Regelung“ von Punkt 2.1 hinausgehen und vor allem auch mehrtägige Veranstaltungen ansprechen, wäre unter diesen Gesichtspunkten sehr. Vorstand Stadtjugendring Bedburg: Vorsitzender Karsten Esser DLRG Jugend Bedburg Stellvertretender Vorsitzende Guido Osterhammel Jugendfeuerwehr Bedburg Schatzmeister Patrick Jeske Jugendfeuerwehr Bedburg Ziegeleistraße 41 50181 Bedburg karsten.esser@stjr-bedburg.de Leitweg 270 50181 Bedburg guido.osterhammel@stjr-bedburg.de Bahnstraße 30 50181 Bedburg patrick.jeske@stjr-bedburg.de Der Stadtjugendring Bedburg beantragt hiermit die Streichung von Punkt 1 unter Punkt 1.1 der „Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg“ mit Wirksamkeit ab dem Jahr 2013 Mit freundlichen Grüßen Karsten Esser Vorstand Stadtjugendring Bedburg: Vorsitzender Karsten Esser DLRG Jugend Bedburg Stellvertretender Vorsitzende Guido Osterhammel Jugendfeuerwehr Bedburg Schatzmeister Patrick Jeske Jugendfeuerwehr Bedburg Ziegeleistraße 41 50181 Bedburg karsten.esser@stjr-bedburg.de Leitweg 270 50181 Bedburg guido.osterhammel@stjr-bedburg.de Bahnstraße 30 50181 Bedburg patrick.jeske@stjr-bedburg.de