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Beschlusstext (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,9 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 24.04.2007 TOP Betreff 8.2 Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, Bonn, auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 30/2007 Beschluss: „Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege auf Eintragung des Judenfriedhofes im Ortsteil Untermaubach in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen