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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle", sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle", sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes; 
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 24.04.2007 TOP Betreff 11.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle", sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 28/2007 Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaysersmühle“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Das Plangebiet umfasst den heutigen Grundstücksbereich der „Kaysersmühle“ und wird wie folgt umgrenzt: - äußere Grenze des Mühlenteiches, - Grundstücksgrenze entlang der Rur, - Grundstücksgrenze entlang der K 39. 3. Im Rahmen des Bebauungsplanes erfolgt eine Ausweisung als Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 Bau NVO. 4. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 5. Da die zukünftige Gebietsausweisung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung (bisher gewerbliche Baufläche nunmehr Sonderbaufläche) anzupassen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen