Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 24.04.2007
TOP
Betreff
11.1
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, "Kaysersmühle",
sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 28/2007
Beschluss:
„1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 11, Ortsteil Winden, „Kaysersmühle“, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2.
Das Plangebiet umfasst den heutigen Grundstücksbereich der „Kaysersmühle“ und wird
wie folgt umgrenzt:
- äußere Grenze des Mühlenteiches,
- Grundstücksgrenze entlang der Rur,
- Grundstücksgrenze entlang der K 39.
3.
Im Rahmen des Bebauungsplanes erfolgt eine Ausweisung als Sondergebiet gem. § 11
Abs. 3 Bau NVO.
4.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
5.
Da die zukünftige Gebietsausweisung von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweicht, ist der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung (bisher gewerbliche Baufläche nunmehr Sonderbaufläche) anzupassen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen