Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Mitteilungsvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014) Mitteilungsvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014) Mitteilungsvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014) Mitteilungsvorlage (Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014)

öffnen download melden Dateigröße: 32 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-32/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.03.2013 Betreff: Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und die Darstellung zur Versorgung und Betreuungssituation der anspruchsberechtigten Kinder im Stadtgebiet Bedburg zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, welcher entweder in einer Kindertagesstätte oder einer Tagespflegestelle zur Verfügung gestellt werden muss. Die Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht sehr eindeutig und besagt, dass Eltern, die keinen Betreuungsplatz erhalten, entweder die entstehenden (privaten) Betreuungskosten oder Gehaltseinbußen geltend machen können. Daher hat die Verwaltung der Stadt Bedburg in den letzen Jahren zahlreichen Maßnahmen unternommen, um allen Betreuungsanfragen so gut wie möglich gerecht zu werden. Wie bislang wird bei der Berechnung der 3 - 6 jährigen Kinder von einer 100-prozentigen Bedarfs-/ Versorgungsquote ausgegangen. Diese Bezugsgröße hat sich in den letzten Jahren bewährt und soll auch weiterhin Bestandteil der Planung sein. Einzig auf den prozentualen Faktor „Hineinwachsende“, durch welchen in den letzten Jahren der Bedarf der Kinder dargestellt werden sollte, die erst im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden und dann einen Anspruch auf einen Platz erwerben, wird zukünftig verzichtet. Diese Kinder sind Bestandteil der Bedarfsplanung der unter Dreijährigen (deckungsgleicher Jahrgang) oder sind im laufenden Kindergartenjahr schon als Ü3-Kinder angemeldet. Für das Kindergartenjahr 2013 können - sofern die 2. Gruppe am Waldkindergarten Waldwichtel realisiert wird (s. WP8-35/2013) - 589 Plätze für über Dreijährige angeboten werden. Betrachtet man die aktuellen Einwohnerzahlen (Quelle: KDVZ, 22.01.2013) bedeutet dies eine Vollversorgung in diesem Betreuungssektor. Da sich immer einige Eltern ganz bewusst gegen eine Betreuung in einer Kindertagesstätte entscheiden, verbleibt auch noch eine Kapazität für unterjährige Aufnahmen (z.B. für Zuzüge). 2013/ 2014 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 22.01.2013) 01.10.2007-30.09.2008 01.10.2008-30.09.2009 01.10.2009-30.10.2010 177 194 218 Anzahl der über Dreijährigen insgesamt 589 Bei der Platzbedarfsermittlung für die unter Dreijährigen wurde auf zwei grundlegend neue Elemente zurückgegriffen. Bislang ist diese immer mit einer landes-/ bundesweiten Bedarfsquote von 32% gerechnet worden. Diese Berechnungsgröße ist für die Kindergartenbedarfsplanung sehr unbefriedigend und gibt als Steuerungselement keine wirkliche Orientierung. Die Betreuungsplatzschaffung nach prozentualen Messwerten, die nur allgemein wissenschaftlich und ohne lokalen Bezug festgelegt wurde, begünstigt Fehlentscheidungen mit den entsprechenden Folgen. So ist zum Beispiel bis heute nicht konkret festgelegt, auf Grundlage welcher Bezugsgröße die Bedarfsquote von 32% errechnet werden soll und welche Kinder, ab welchem Alter und welchen Vorraussetzungen einen Anspruch besitzen. Um eine verwertbare und sinnvolle Planungsgröße zu erlangen, wurde zum einen im August 2012 eine Elternumfrage gestartet, die verwertbare Ergebnisse zur Kanalisierung der Bestrebungen liefern konnte. Des weiteren wurde durch das im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2012 (WP8214/2012) neu beschlossene Anmeldeverfahren der exakte Bedarf und der Belegungswunsch der Eltern erkennbar. Die gemeinsame Platzvergabe - die im Übrigen bei der Mehrzahl der Eltern und Einrichtungen großen Anklang fand und nahezu reibungslos funktionierte - und die Zusammenfassung aller Mitteilungsvorlage WP8-32/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Anmeldungen hat den exakten Nachfragebedarf in Bedburg dargestellt. Eine Ausrichtung der Kindergartenbedarfsplanung auf prozentuale Messwerte ist somit überflüssig. Nach Auslegung des deutschen Städtetages haben alle Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Laut den aktuellen Kinderzahlen (Quelle: KDVZ, 22.01.2013) würden zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/ 2014 in Bedburg 310 Kinder in diese Altersklasse fallen. 2013/ 2014 Geburtszeitraum Kinder laut KDVZ (Stand: 22.01.2013) 01.11.2010-31.07.2011 01.08.2011-31.07.2012 Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 144 166 310 01.08.2012-22.01.2013 unter Dreijährige bis zum Auswertungsstichtag 71 381 23.01.2013-30.07.2013 (Prognose) 79 Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im laufenden Kindergartenjahr 2013/ 2014 einen Betreuungsplatz beanspruchen könnten 460 Bis zum 15.02.2013 wurden 152 Kinder unter drei Jahren angemeldet. Dies bedeutet, dass rund 50% der anspruchsberechtigten Eltern in Bedburg eine Betreuung für ihr Kind wünschen. Bezogen auf alle Kinder, die bis zum Auswertungsstichtag (22.01.2013) geboren worden sind, ist dies eine Nachfragequote von rund 40%. Aus der Altersgruppe der 0 -1 jährigen ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen jedoch verschwindend gering, weshalb die Kinder, die erst noch in den Anspruch hineinwachsen werden (s. Prognose) in den Planungen keine Berücksichtigung finden müssen. Sollte dennoch ein Betreuungsbedarf bestehen, kann dieser mit der Tagespflege kurzfristig bedient werden. In den Bedburger Kindertageseinrichtungen können zum Kindergartenjahr 2013/ 2014 - sofern der Qualifizierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte St. Martinus zugestimmt wird (s. WP8-18/2013) - 102 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Diese teilen sich wie folgt auf. Ortschaft Kindertagesstätte Bedburg-Mitte Bedburg-West Blerichen Kirdorf Kirchtroisdorf Kirchherten Kirchherten Lipp Kaster Kaster / Königshoven Kaster Kaster Königshoven St. Lambertus St. Antonius Feldmäuse St. Willibrord Springmäuse Johanniter St. Martin Pusteblume St. Martinus Waldwichtel Kleeblatt Sterntaler St. Peter (*) Die Kindertagesstätte St. Antonius erhält Mittel aus Mitteilungsvorlage WP8-32/2013 Angebotene Plätze 0 6 8 8 5 11 6 25 6 (12) 4 7 0 10 96 (102) Ausgebaut nein ja (*) ja ja ja ja nein ja nein (**) nein nein nein (***) ja dem Fiskalpakt und Seite 3 STADT BEDBURG (**) (**) Seite: 4 Sitzungsvorlage wird im laufenden Kindergartenjahr ausgebaut, so dass im Kindergartenjahr 2014/ 2015 dort insgesamt 10 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen. In der Kindertagesstätte St. Martinus werden zur Zeit 6 U3-Plätze im Provisorium angeboten. Sollte beschlossen werden, dass die Einrichtung Mittel zum Ausbau erhalten wird, können im laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 maximal 12 Betreuungsplätze für unter Dreijährige angeboten werden Die Kindertagesstätte Sterntaler hat keinen Antrag auf U3-Qualifizierung gestellt und wird langfristig als Ü3- Einrichtung geführt Darüber hinaus stehen derzeit rund 33 Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen zur Verfügung. Wie in der Beschlussvorlage (WP8-34/2013) beschrieben, soll der Tagespflegebereich um einen Großtagespflegeverbund (mit insgesamt max. 18 Plätzen) ergänzt werden, so dass - bei voller Auslastung - maximal 51 Betreuungsplätze in der Tagespflege besetzt werden können. Die Realisierung aller angesprochenen Maßnahmen würde bedeuten, dass die Stadt Bedburg nicht nur allen Kindern über drei Jahren einen Betreuungsplatz anbieten kann, sondern auch die Bedarfsanmeldungen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren vollumfänglich bedient werden kann. Berücksichtigt wird zudem die landesweite Maßgabe, dass rund 70% aller Betreuungsplätze institutionell - also in einer Kindertagesstätte - und 30% in bei einer Tagespflegeperson angeboten werden sollten. Nach den aktuellen Anmelde-/ Belegzahlen würden 68% der Kinder in einer Tagesstätte und 32% im Rahmen der Tagespflege betreut. Dass im Stadtgebiet Bedburg sowohl im Ü3-Bereich eine Vollversorgung vorgehalten werden, als auch jede Bedarfsanfrage im U3-Bereich bedient werden kann, stellt im interkommunalen Vergleich sicherlich eine Besonderheit dar. Darüber hinaus wurde dieses Ziel erreicht, ohne besonders hohe investiven Eigenmittel eingesetzt zu haben. Neben der reinen Bedarfsanalyse der Platzzahlen, wird sich die Kindergartenbedarfsplanung zukünftig weiteren Themen widmen, um neben der Sicherstellung der quantitativen Betreuungsplätze auch die qualitativen Aspekte der Einrichtungen stetig zu verbessern. Die konkreten Ansätze dazu liefern Rückmeldungen der Eltern; als verbesserungswürdig wird hier vor allem die Flexibilität der Öffnungszeiten gesehen. Die Bearbeitung dessen steht im laufenden Jahr im Fokus der Kindergartenbedarfs- und Jugendhilfeplanung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ⌧ Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-32/2013 Seite 4