Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:05
Aktualisiert
05.03.13, 18:05
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-32/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.03.2013
Betreff:
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2013/ 2014
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und
die Darstellung zur Versorgung und Betreuungssituation der anspruchsberechtigten Kinder
im Stadtgebiet Bedburg zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen
Anspruch auf einen Betreuungsplatz, welcher entweder in einer Kindertagesstätte oder einer
Tagespflegestelle zur Verfügung gestellt werden muss. Die Rechtsprechung ist in dieser Hinsicht
sehr eindeutig und besagt, dass Eltern, die keinen Betreuungsplatz erhalten, entweder die
entstehenden (privaten) Betreuungskosten oder Gehaltseinbußen geltend machen können. Daher
hat die Verwaltung der Stadt Bedburg in den letzen Jahren zahlreichen Maßnahmen
unternommen, um allen Betreuungsanfragen so gut wie möglich gerecht zu werden.
Wie bislang wird bei der Berechnung der 3 - 6 jährigen Kinder von einer 100-prozentigen Bedarfs-/
Versorgungsquote ausgegangen. Diese Bezugsgröße hat sich in den letzten Jahren bewährt und
soll auch weiterhin Bestandteil der Planung sein. Einzig auf den prozentualen Faktor
„Hineinwachsende“, durch welchen in den letzten Jahren der Bedarf der Kinder dargestellt werden
sollte, die erst im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollenden und dann einen
Anspruch auf einen Platz erwerben, wird zukünftig verzichtet. Diese Kinder sind Bestandteil der
Bedarfsplanung der unter Dreijährigen (deckungsgleicher Jahrgang) oder sind im laufenden
Kindergartenjahr schon als Ü3-Kinder angemeldet.
Für das Kindergartenjahr 2013 können - sofern die 2. Gruppe am Waldkindergarten Waldwichtel
realisiert wird (s. WP8-35/2013) - 589 Plätze für über Dreijährige angeboten werden. Betrachtet
man die aktuellen Einwohnerzahlen (Quelle: KDVZ, 22.01.2013) bedeutet dies eine
Vollversorgung in diesem Betreuungssektor. Da sich immer einige Eltern ganz bewusst gegen eine
Betreuung in einer Kindertagesstätte entscheiden, verbleibt auch noch eine Kapazität für
unterjährige Aufnahmen (z.B. für Zuzüge).
2013/ 2014
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 22.01.2013)
01.10.2007-30.09.2008
01.10.2008-30.09.2009
01.10.2009-30.10.2010
177
194
218
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
589
Bei der Platzbedarfsermittlung für die unter Dreijährigen wurde auf zwei grundlegend neue
Elemente zurückgegriffen. Bislang ist diese immer mit einer landes-/ bundesweiten Bedarfsquote
von 32% gerechnet worden. Diese Berechnungsgröße ist für die Kindergartenbedarfsplanung sehr
unbefriedigend und gibt als Steuerungselement keine wirkliche Orientierung. Die
Betreuungsplatzschaffung nach prozentualen Messwerten, die nur allgemein wissenschaftlich und
ohne lokalen Bezug festgelegt wurde, begünstigt Fehlentscheidungen mit den entsprechenden
Folgen. So ist zum Beispiel bis heute nicht konkret festgelegt, auf Grundlage welcher
Bezugsgröße die Bedarfsquote von 32% errechnet werden soll und welche Kinder, ab welchem
Alter und welchen Vorraussetzungen einen Anspruch besitzen.
Um eine verwertbare und sinnvolle Planungsgröße zu erlangen, wurde zum einen im August 2012
eine Elternumfrage gestartet, die verwertbare Ergebnisse zur Kanalisierung der Bestrebungen
liefern konnte. Des weiteren wurde durch das im Jugendhilfeausschuss am 21.11.2012 (WP8214/2012) neu beschlossene Anmeldeverfahren der exakte Bedarf und der Belegungswunsch der
Eltern erkennbar.
Die gemeinsame Platzvergabe - die im Übrigen bei der Mehrzahl der Eltern und Einrichtungen
großen Anklang fand und nahezu reibungslos funktionierte - und die Zusammenfassung aller
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Sitzungsvorlage
Anmeldungen hat den exakten Nachfragebedarf in Bedburg dargestellt. Eine Ausrichtung der
Kindergartenbedarfsplanung auf prozentuale Messwerte ist somit überflüssig.
Nach Auslegung des deutschen Städtetages haben alle Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr
einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Laut den aktuellen Kinderzahlen (Quelle: KDVZ,
22.01.2013) würden zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/ 2014 in Bedburg 310 Kinder in
diese Altersklasse fallen.
2013/ 2014
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 22.01.2013)
01.11.2010-31.07.2011
01.08.2011-31.07.2012
Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013
144
166
310
01.08.2012-22.01.2013
unter Dreijährige bis zum Auswertungsstichtag
71
381
23.01.2013-30.07.2013 (Prognose)
79
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im
laufenden Kindergartenjahr 2013/ 2014 einen
Betreuungsplatz beanspruchen könnten
460
Bis zum 15.02.2013 wurden 152 Kinder unter drei Jahren angemeldet. Dies bedeutet, dass rund
50% der anspruchsberechtigten Eltern in Bedburg eine Betreuung für ihr Kind wünschen. Bezogen
auf alle Kinder, die bis zum Auswertungsstichtag (22.01.2013) geboren worden sind, ist dies eine
Nachfragequote von rund 40%. Aus der Altersgruppe der 0 -1 jährigen ist die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen jedoch verschwindend gering, weshalb die Kinder, die erst noch in den
Anspruch hineinwachsen werden (s. Prognose) in den Planungen keine Berücksichtigung finden
müssen. Sollte dennoch ein Betreuungsbedarf bestehen, kann dieser mit der Tagespflege
kurzfristig bedient werden.
In den Bedburger Kindertageseinrichtungen können zum Kindergartenjahr 2013/ 2014 - sofern der
Qualifizierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte St. Martinus zugestimmt wird (s. WP8-18/2013)
- 102 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Diese teilen sich wie folgt
auf.
Ortschaft
Kindertagesstätte
Bedburg-Mitte
Bedburg-West
Blerichen
Kirdorf
Kirchtroisdorf
Kirchherten
Kirchherten
Lipp
Kaster
Kaster / Königshoven
Kaster
Kaster
Königshoven
St. Lambertus
St. Antonius
Feldmäuse
St. Willibrord
Springmäuse
Johanniter
St. Martin
Pusteblume
St. Martinus
Waldwichtel
Kleeblatt
Sterntaler
St. Peter
(*)
Die Kindertagesstätte St. Antonius erhält Mittel aus
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Angebotene
Plätze
0
6
8
8
5
11
6
25
6 (12)
4
7
0
10
96 (102)
Ausgebaut
nein
ja (*)
ja
ja
ja
ja
nein
ja
nein (**)
nein
nein
nein (***)
ja
dem Fiskalpakt und
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(**)
(**)
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wird im laufenden Kindergartenjahr ausgebaut, so dass im Kindergartenjahr 2014/ 2015 dort
insgesamt 10 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen.
In der Kindertagesstätte St. Martinus werden zur Zeit 6 U3-Plätze im Provisorium angeboten.
Sollte beschlossen werden, dass die Einrichtung Mittel zum Ausbau erhalten wird, können im
laufenden Kindergartenjahr 2013/2014 maximal 12 Betreuungsplätze für unter Dreijährige
angeboten werden
Die Kindertagesstätte Sterntaler hat keinen Antrag auf U3-Qualifizierung gestellt und wird
langfristig als Ü3- Einrichtung geführt
Darüber hinaus stehen derzeit rund 33 Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen zur Verfügung.
Wie in der Beschlussvorlage (WP8-34/2013) beschrieben, soll der Tagespflegebereich um einen
Großtagespflegeverbund (mit insgesamt max. 18 Plätzen) ergänzt werden, so dass - bei voller
Auslastung - maximal 51 Betreuungsplätze in der Tagespflege besetzt werden können. Die
Realisierung aller angesprochenen Maßnahmen würde bedeuten, dass die Stadt Bedburg nicht
nur allen Kindern über drei Jahren einen Betreuungsplatz anbieten kann, sondern auch die
Bedarfsanmeldungen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren vollumfänglich bedient
werden kann. Berücksichtigt wird zudem die landesweite Maßgabe, dass rund 70% aller
Betreuungsplätze institutionell - also in einer Kindertagesstätte - und 30% in bei einer
Tagespflegeperson angeboten werden sollten. Nach den aktuellen Anmelde-/ Belegzahlen würden
68% der Kinder in einer Tagesstätte und 32% im Rahmen der Tagespflege betreut.
Dass im Stadtgebiet Bedburg sowohl im Ü3-Bereich eine Vollversorgung vorgehalten werden, als
auch jede Bedarfsanfrage im U3-Bereich bedient werden kann, stellt im interkommunalen
Vergleich sicherlich eine Besonderheit dar. Darüber hinaus wurde dieses Ziel erreicht, ohne
besonders hohe investiven Eigenmittel eingesetzt zu haben.
Neben der reinen Bedarfsanalyse der Platzzahlen, wird sich die Kindergartenbedarfsplanung
zukünftig weiteren Themen widmen, um neben der Sicherstellung der quantitativen
Betreuungsplätze auch die qualitativen Aspekte der Einrichtungen stetig zu verbessern. Die
konkreten Ansätze dazu liefern Rückmeldungen der Eltern; als verbesserungswürdig wird hier vor
allem die Flexibilität der Öffnungszeiten gesehen. Die Bearbeitung dessen steht im laufenden Jahr
im Fokus der Kindergartenbedarfs- und Jugendhilfeplanung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus
auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg
von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
⌧
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-32/2013
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