Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

öffnen download melden Dateigröße: 6,1 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 24.04.2007 TOP Betreff 8.1 Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste Vorlage: 22/2007 Beschluss: „Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der nachstehend aufgeführten Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt: - Untermaubacher Teich (Bodendenkmalblatt DN 163) - Oberschneidhausener Teich (Bodendenkmalblatt DN 164) - Windener Teich (Bodendenkmalblatt DN 165) - Kreuzauer/Niederauer Teich (Bodendenkmalblatt DN 166) - Lendersdorfer Teich (Bodendenkmalblatt DN 167a) - Hochkoppelteich (Bodendenkmalblatt DN 178) Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verwaltungsverfahren durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen