Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
40/251 - 01
V 520/2009
03.04.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
28.04.2009
Kreisausschuss
20.05.2009
Kreistag
03.06.2009
Jugendhilfeausschuss
18.06.2009
Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen
hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem
Land NRW (MSW)
Sachbearbeiter/in: Frau Hergarten
Tel.: 15 428
Abt.: 40
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
a) im Kreis Euskirchen ein Bildungsnetzwerk einzurichten,
b) die Verwaltung wird beauftragt, einen Kooperationsvertrag gemäß Anlage 1 zwischen dem Land
NRW und dem Kreis Euskirchen abzuschließen,
c) die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. notwendige redaktionelle Änderungen zu Anlage 1
vorzunehmen.
-2Begründung:
Mit Info 178/2008 vom 17.07.2008 wurde der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit umfassend über die Einführung eines Bildungsnetzwerkes für den Kreis Euskirchen als
Nachfolgemodell des Projektes „Selbständige Schule“ informiert.
Am 02.02.2009 fand eine Informationsveranstaltung unter Beteiligung von Vertretern des
Schulministeriums NRW und der Bezirksregierung Köln sowie Vertretern der Verwaltung im
Kreishaus statt.
Inzwischen ist der vom Schulministerium NRW sowie dem Landkreistag NRW und dem Städtetag
NRW erarbeitete Musterkooperationsvertrag auf die Bedürfnisse des Kreises Euskirchen abgeändert
und mit dem Schulministerium abgestimmt. Eine Ausfertigung des Vertragsentwurfs ist beigefügt
(Anlage 1).
Um der Bildungskonferenz bei der Auswahl und Festlegung der Handlungsfelder einen möglichst
großen Entscheidungsspielraum zu lassen, wurden alle im Mustervertrag vorgegebenen
Handlungsfelder im Vertragsentwurf beibehalten. Allerdings genießen die ersten sieben aus Sicht der
unteren Schulaufsicht eine besondere Priorität.
Bei der Besetzung der Bildungskonferenz werden neben den Vertretern des Landes, des Kreises und
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die wesentlichen Bildungsakteure der Region
berücksichtigt. Die kommunalen Träger sind mit bis zu zwei Personen je kreisangehöriger Stadt /
Gemeinde vertreten. Nach positiver Beschlussempfehlung durch den Fachausschuss werden die in
der Bildungskonferenz vorgesehenen Mitglieder gebeten, ihre Mitwirkung im Bildungsnetz des
Kreises Euskirchen durch eine schriftliche Absichtserklärung zu bekunden.
Der Lenkungskreis soll paritätisch hinsichtlich der beiden Vertragspartner Land einerseits sowie Kreis
und kreisangehörige Städte und Gemeinden anderseits besetzt sein. Deshalb besteht er aus jeweils
sechs Vertretern des Landes und der kommunalen Träger. Letztere setzen sich aus drei Vertretern
des Kreises und drei Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammen.
In der Bürgermeisterkonferenz vom 18.03.2009 stimmten die Bürgermeister der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden dem Aufbau eines Bildungsnetzwerkes einvernehmlich zu. Die von den
Bürgermeistern gewünschte Besetzung des Lenkungskreises mit fünf gemeindlichen Vertretern
wurde vom Land aus Gründen einer paritätischen Besetzung abgelehnt. Die Zustimmung der
Bürgermeister zu der im Vertrag vorgesehenen Besetzung des Lenkungskreises wird zur Zeit
eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises ist eine
Geschäftsstelle einzurichten, die mit pädagogischem und verwaltungsfachlichem Personal zu
besetzen ist.
Das Land stellt für die Tätigkeit in der Geschäftsstelle zusätzliches pädagogisches Personal im
Umfang von einer Stelle zur Verfügung. Das Land wird bereits in Kürze die Stelle einer
Pädagogischen Mitarbeiterin/eines Pädagogischen Mitarbeiters (zwei Teilzeitstellen mit jeweils 0,5
Stellenanteilen einer Lehrkraft für die Primarstufe bzw. Lehrkraft für die Sekundarstufen I / II) vorbehaltlich des Abschlusses des Kooperationsvertrages - ausschreiben.
Hinsichtlich der verwaltungsfachlichen Besetzung der Geschäftsstelle ist beabsichtigt, einen
Mitarbeiter (A 12) vorerst nur mit 50 % Beschäftigungsumfang mit der Aufgabenwahrnehmung zu
beauftragen und gleichzeitig als Leiter der Geschäftsstelle im Sinne von Nr. 5.5 des
Kooperationsvertrages zu bestellen.
Darüber hinaus hat der Kreis neben der personellen auch die sächliche Ausstattung der Regionalen
Geschäftsstelle sicher zu stellen.
Sofern der Kreistag den Errichtungsbeschluss fasst und dem Entwurf des Kooperationsvertrages
zustimmt, ist die Vertragsunterzeichnung für den 12.06.2009, 10.00 Uhr, im Kreishaus, Großer
Sitzungssaal, unter Beteiligung des Staatssekretärs vorgesehen.
-3Unter diesen Voraussetzungen könnte das Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Kreis Euskirchen
am 01.08.2009 seine Arbeit aufnehmen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)