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Info GB (Anlage zur Info 241/2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat 40/251 - 01 V 520/2009 03.04.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 28.04.2009 Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Jugendhilfeausschuss 18.06.2009 Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (MSW) Sachbearbeiter/in: Frau Hergarten Tel.: 15 428 Abt.: 40 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: --Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, a) im Kreis Euskirchen ein Bildungsnetzwerk einzurichten, b) die Verwaltung wird beauftragt, einen Kooperationsvertrag gemäß Anlage 1 zwischen dem Land NRW und dem Kreis Euskirchen abzuschließen, c) die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. notwendige redaktionelle Änderungen zu Anlage 1 vorzunehmen. -2Begründung: Mit Info 178/2008 vom 17.07.2008 wurde der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit umfassend über die Einführung eines Bildungsnetzwerkes für den Kreis Euskirchen als Nachfolgemodell des Projektes „Selbständige Schule“ informiert. Am 02.02.2009 fand eine Informationsveranstaltung unter Beteiligung von Vertretern des Schulministeriums NRW und der Bezirksregierung Köln sowie Vertretern der Verwaltung im Kreishaus statt. Inzwischen ist der vom Schulministerium NRW sowie dem Landkreistag NRW und dem Städtetag NRW erarbeitete Musterkooperationsvertrag auf die Bedürfnisse des Kreises Euskirchen abgeändert und mit dem Schulministerium abgestimmt. Eine Ausfertigung des Vertragsentwurfs ist beigefügt (Anlage 1). Um der Bildungskonferenz bei der Auswahl und Festlegung der Handlungsfelder einen möglichst großen Entscheidungsspielraum zu lassen, wurden alle im Mustervertrag vorgegebenen Handlungsfelder im Vertragsentwurf beibehalten. Allerdings genießen die ersten sieben aus Sicht der unteren Schulaufsicht eine besondere Priorität. Bei der Besetzung der Bildungskonferenz werden neben den Vertretern des Landes, des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die wesentlichen Bildungsakteure der Region berücksichtigt. Die kommunalen Träger sind mit bis zu zwei Personen je kreisangehöriger Stadt / Gemeinde vertreten. Nach positiver Beschlussempfehlung durch den Fachausschuss werden die in der Bildungskonferenz vorgesehenen Mitglieder gebeten, ihre Mitwirkung im Bildungsnetz des Kreises Euskirchen durch eine schriftliche Absichtserklärung zu bekunden. Der Lenkungskreis soll paritätisch hinsichtlich der beiden Vertragspartner Land einerseits sowie Kreis und kreisangehörige Städte und Gemeinden anderseits besetzt sein. Deshalb besteht er aus jeweils sechs Vertretern des Landes und der kommunalen Träger. Letztere setzen sich aus drei Vertretern des Kreises und drei Vertretern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammen. In der Bürgermeisterkonferenz vom 18.03.2009 stimmten die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden dem Aufbau eines Bildungsnetzwerkes einvernehmlich zu. Die von den Bürgermeistern gewünschte Besetzung des Lenkungskreises mit fünf gemeindlichen Vertretern wurde vom Land aus Gründen einer paritätischen Besetzung abgelehnt. Die Zustimmung der Bürgermeister zu der im Vertrag vorgesehenen Besetzung des Lenkungskreises wird zur Zeit eingeholt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet. Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises ist eine Geschäftsstelle einzurichten, die mit pädagogischem und verwaltungsfachlichem Personal zu besetzen ist. Das Land stellt für die Tätigkeit in der Geschäftsstelle zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von einer Stelle zur Verfügung. Das Land wird bereits in Kürze die Stelle einer Pädagogischen Mitarbeiterin/eines Pädagogischen Mitarbeiters (zwei Teilzeitstellen mit jeweils 0,5 Stellenanteilen einer Lehrkraft für die Primarstufe bzw. Lehrkraft für die Sekundarstufen I / II) vorbehaltlich des Abschlusses des Kooperationsvertrages - ausschreiben. Hinsichtlich der verwaltungsfachlichen Besetzung der Geschäftsstelle ist beabsichtigt, einen Mitarbeiter (A 12) vorerst nur mit 50 % Beschäftigungsumfang mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen und gleichzeitig als Leiter der Geschäftsstelle im Sinne von Nr. 5.5 des Kooperationsvertrages zu bestellen. Darüber hinaus hat der Kreis neben der personellen auch die sächliche Ausstattung der Regionalen Geschäftsstelle sicher zu stellen. Sofern der Kreistag den Errichtungsbeschluss fasst und dem Entwurf des Kooperationsvertrages zustimmt, ist die Vertragsunterzeichnung für den 12.06.2009, 10.00 Uhr, im Kreishaus, Großer Sitzungssaal, unter Beteiligung des Staatssekretärs vorgesehen. -3Unter diesen Voraussetzungen könnte das Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Kreis Euskirchen am 01.08.2009 seine Arbeit aufnehmen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)