Daten
Kommune
Wesseling
Größe
687 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
4/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V. auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses vom
30.11.2005
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
04.01.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 4/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Olligschläger
04.01.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag der Sport-Schützen Wesseling e.V. auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses vom
30.11.2005
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit gewährt den Sport-Schützen Wesseling e. V. 1992 unter der
Voraussetzung, dass im Haushalt 2006 Mittel bereitgestellt werden, aus der Haushaltsstelle
1.550.7180. – Zuschüsse –, einen Fahrtkostenzuschuss zur Teilnahme an überregionalen Meisterschaften in Höhe von 403,45 €.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Sport-Schützen Wesseling e.V. beantragen Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an
überregionalen Meisterschaften.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 7.1. der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling gewährt die Stadt
Wesseling den Mitgliedern eines in Wesseling ansässigen Sportvereins, die an einer „NordrheinWestfälischen Landesmeisterschaft“, „Westdeutschen Meisterschaft“ oder an einer „Deutschen Meisterschaft“ teilnehmen, einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt bei Teilnehmern über 18 Jahren bis zu
50 % der für die Fahrt mit der Bundesbahn 2. Klasse und den üblichen öffentlichen Verkehrmitteln
zum Wettkampfort entstehenden Kosten. Mögliche Ermäßigungen zur Verringerung der Kosten sind
auszunutzen.
Laut den Fahrbescheinigungen der Sport-Schützen ergeben sich Reisekosten für die Teilnahme an
verschiedenen überregionalen Meisterschaften von 806,90 €. Es könnte somit ein städtischer Zuschuss in Höhe von 403,45 € ( 50 % der Fahrtkosten ) gewährt werden.
Die Stellungnahme des Stadt-Sportverbandes Wesseling e.V. zu dem Antrag wird in der Sitzung
mündlich vorgetragen.
Die Verwaltung bittet den Ausschuss, über den vorliegenden Antrag zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Zuschuss kann nur dann zur Auszahlung kommen, wenn im Haushalt 2006 bei der Haushaltsstelle 1.550.7180 – Zuschüsse – entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Der Entwurf für die Haushaltswirtschaft 2006 sieht hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 6000 EUR
vor.
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998
TUIV 08/1998
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