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Beschlusstext (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Müddersheim hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Müddersheim
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 17.04.2008 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 08.04.2008, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 3. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Müddersheim hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschluss (V-22/2008) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat der Gemeinde Vettweiß: A. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. den Wertungsvorschlägen: 1. Erftverband Schreiben vom 21.12.2007 Es bestehen keine Bedenken, wenn auch weiterhin berücksichtigt wird, dass im Änderungsbereich flurnahe Grundwasserstände auftreten können. Wertungsvorschlag: Der Anregung wird bei der Änderung des Bebauungsplanes gefolgt. 2. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie in NRW Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Es wird gebeten, die RWE Power AG in Köln am Verfahren zu beteiligen. Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wurde im Bebauungsplan mit aufgenommen. Die RWE Power AG wird an jedem Bauleitplanverfahren beteiligt. B. Die der Vorlage beigefügte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.