Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 11.12.2007
TOP
Betreff
3.8
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010;
hier: Festsetzung der Gebührensätze
Vorlage: 94/2007
Beschluss:
„1.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2008 bis
2010) festgelegt.
2.
Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008 bis 2010 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser
Teilanschluss Regenwasser
Vollanschluss
Beratungsergebnis:
2,49 €/cbm,
0,44 €/cbm,
2,93 €/cbm.“
24 Stimmen dafür, 9 dagegen, 0 Enthaltungen