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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010; hier: Festsetzung der Gebührensätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010;
hier: Festsetzung der Gebührensätze)

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BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2007 TOP Betreff 3.8 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2008 bis 2010; hier: Festsetzung der Gebührensätze Vorlage: 94/2007 Beschluss: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2008 bis 2010) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008 bis 2010 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Teilanschluss Schmutzwasser Teilanschluss Regenwasser Vollanschluss Beratungsergebnis: 2,49 €/cbm, 0,44 €/cbm, 2,93 €/cbm.“ 24 Stimmen dafür, 9 dagegen, 0 Enthaltungen