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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010)

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BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 11.12.2007 TOP Betreff 3.6 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Winterdienst; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2008-2010 Vorlage: 87/2007 Beschluss: „1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (20082010) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2008-2010 wird die Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst – für diesen Zeitraum auf jährlich 0,85 €/m festgesetzt.“ Beratungsergebnis: 23 Stimmen dafür, 9 dagegen, 1 Enthaltungen