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Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 219/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.08.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 219/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 28.08.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2005 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2005 in der Vorlage 219/2006 beigefügten Fassung, werden festgestellt. Der Jahresgewinn 2005 von 32.566,04 € wird wie folgt verwendet: Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von 92.118,19 € wird in die Rücklage Entgeltausgleich Abwasser eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird zu Lasten der Rücklage Entgeltausgleich Abfallentsorgung ausgeglichen. - Der Verlust des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 1.326,81 € - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3.651,72 € TUIV 08/1998 54.573,62 € ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind der Vorlage beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfberichts wurde dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung zugeleitet. Einwendungen gegen den Bericht wurden nicht erhoben. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Überschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Bereiche, 32.566,04 € (Vorjahr Überschuss 1.029.919,18 €) aus. Für den Bereich Abwasserbeseitigung ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 92.118,19 €. Der Gewinn ergibt sich im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellungen für die Abwassereinleitungsgebühren für das Vorjahr. Dieser Überschuss wird in die Rücklage Entgeltsausgleich Abwasser eingestellt; damit ist auch sichergestellt, dass dieser Überschuss den Entgeltspflichtigen wieder zugute kommt. Das Betriebsergebnis der Sparte Abfallentsorgung weist - wie erwartet - einen Verlust von 54.573,62 € aus. Im Jahr 2005 sind die Abfallgebühren zum 1.1.2005 gesenkt worden. Als Folge davon sind die Erlöse um 66,7 T€ gesunken. Die Fremdleistungen sind um 200,8 T€ gestiegen. Das Betriebsergebnis Straßenreinigung ist mit einem Verlust von 1.326.81 € nahezu ausgeglichen. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist einen geringen Verlust in Höhe von 3.651,72 € aus. Es wird vorgeschlagen: Der Jahresgewinn 2005 von 32.566,04 € wird wie folgt verwendet: Der Überschuss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von 92.118,19 € wird in die Rücklage Entgeltausgleich Abwasser eingestellt. - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird zu Lasten der Rücklage Entgeltausgleich Abfallentsorgung ausgeglichen. - Der Verlust des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird auf neue Rechnung vorgetragen. TUIV 08/1998 54.573,62 € 1.326,81 € - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt TUIV 08/1998 3.651,72 €