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Beschlusstext (Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zwischen K 28 / Waldweg / Tannenweg in der Ortschaft Vettweiß ; hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
33 kB
Datum
23.04.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.04.2009 A U S Z U G aus der 29. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 23.04.2009, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 5. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zwischen K 28 / Waldweg / Tannenweg in der Ortschaft Vettweiß ; hier: Wertung der Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung (V-32/2009) Die Herren Lützenberg und Jansen vom gleichnamigen Ingenieurbüro erläutern ausführlich die Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Planungsgebiet. Die zahlreichen Fragen der Ratsvertreter werden sodann beantwortet. Im Anschluss beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. der Wertungsvorschläge: 1. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen- Kreisstelle Düren Schreiben vom 22.11.2007 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Planung keine Bedenken bestehen. Es wird angeregt, den Träger bei der Ausweisung der Ausgleichsflächen frühzeitig zu beteiligen, da landwirtschaftliche Flächen betroffen sein können. Wertungsvorschlag: Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen werden. Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) fortgesetzt. Eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ist hiernach nicht erforderlich. 2. Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) – Kreisgruppe DürenSchreiben vom 25.10.2007 Es werden Bedenken gegen den Bebauungsplan erhoben, weil das Plangebiet in einem Auebereich mit hohen Grundwasserständen liegt. Auebereiche sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Wertungsvorschlag: Der Geologische Dienst weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Plangebiet nicht in einem Auebereich liegt. Das im Rahmen einer archäologischen Recherche erstellte Geoprofil bestätigt die Aussage des Geologischen Dienstes. Hiernach sind die Bedenken des BUND unbegründet. Es werden Bedenken erhoben, weil die Nachbarschaft zur Kreisstraße 28 dem Konfliktvermeidungsgebot (Lärm, Emissionen) widerspricht und dadurch Forderungen nach einer Umgehungsstraße erwartet werden. Wertungsvorschlag: Die benachbarten Bebauungspläne Ve -10 und Ve-13 liegen gleichermaßen an der Kreisstraße und haben keine Konflikte ausgelöst. Hiernach ist davon auszugehen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Ve 11 auch keine Konflikte auslösen. Es werden Bedenken erhoben, weil das Gebiet Lebensraum des Steinkauzes ist. Wertungsvorschlag: Die Betroffenheit des Steinkauzes durch die Planung ist durch ein Fachbüro untersucht worden. Im Ergebnis gibt es keine Hinweise auf ein Bruthabitat und auf eine Besiedlung des Plangebietes durch den Steinkauz. Die Bedenken konnten ausgeräumt werden. Es werden Bedenken erhoben, weil die Anwendung der Eingriffsregelung nicht erkennbar ist. Wertungsvorschlag: Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung.) Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ist hiernach nicht erforderlich. 3. Geologischer Dienst NRW -LandebetriebSchreiben vom 30.10.2007 Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet in der Erdbebenzone 3 und der Untergrundklasse S, jedoch nicht in einem Auegebiet, sondern über Flussaufschüttungen der Hauptterrasse mit Eifelschottern liegt. Darüber hinaus wird auf den Bodentyp im Plangebiet (staunasser Pseudogley, der nicht versickerungsfähig ist und bei dem bauliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind) und die Grundwasserbeeinflussung durch Sümpfungsmaßnahmen hingewiesen. Es wird angeregt, diese Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen und das Plangebiet nach § 9 (5) BauGB zu kennzeichnen. Wertungsvorschlag: Die Hinweise sollten zur Kenntnis genommen werden. Den Anregungen auf Kennzeichnung nach § 9 (5) BauGB sowie der Aufnahme und Ergänzung von Hinweisen im Bebauungsplan sollte gefolgt werden. 4. RWE Power AG Schreiben vom 05.11.2007 Es wird darauf hingewiesen, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Aufgrund dieser Bodeneigenschaften wird angeregt, eine Kennzeichnung nach § 9 (5) BauGB und Hinweise auf die zu beachtenden bautechnischen Vorgaben in den Plan aufzunehmen. Wertungsvorschlag: Es wird auf die Stellungnahme T10 Geologischer Dienst verwiesen. Der Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2009 Seite 2 Anregung auf Kennzeichnung nach § 9 (5) BauGB und Aufnahme von Hinweisen sollte gefolgt werden. 5. RWE Rhein-Ruhr AG Schreiben vom 07.11.2007 Es wird darauf hingewiesen, dass der Versorgungsträger auf dem Flurstück 7, Flur 10 eine 20-kV-Freileitung unterhält, die der direkten Stromversorgung in Vettweiß dient. Es wird angeregt, die Freileitung bei der Planung zu berücksichtigen und den Betrieb durch eine Baubeschränkung weiterhin zu gewährleisten. Wertungsvorschlag: Der Hinweis auf die Freileitung sollte zur Kenntnis genommen werden. Mit dem Versorgungsträger wurden bereits erste Abstimmungsgespräche bzgl. der Freileitung geführt. Im Ergebnis ist die Stromversorgung mit der Entwicklung des Baugebietes vereinbar (Verlegung der Leitung in einem Teilbereich). Die erforderlichen Maßnahmen sollten im Rahmen der Erschließung mit dem Versorgungsträger abgestimmt werden. 6. Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 09.11.2007 Es wird angeregt, den Träger im weiteren Verfahren erneut zu beteiligen. Wertungsvorschlag: Der Anregung sollte gefolgt werden. Es wird auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für bauliche Anlagen über 20 m über Grund hingewiesen. Wertungsvorschlag: Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen werden, wenngleich Gebäude oder Bauteile über 20 m Höhe über Grund nicht geplant sind. 7. Erftverband Schreiben vom 09.11.2007 Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Realisierung des Bebauungsplans die Kapazitäten auf der Kläranlage Vettweiß nahezu erschöpft sind und ohne genaue Informationen zur geplanten Entwässerung dem Plan nicht uneingeschränkt zugestimmt werden kann. Wertungsvorschlag: Es liegt eine Entwässerungsplanung des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen vor, auf deren Grundlage eine Zustimmung zur Planung erteilt werden kann. Es wird angeregt, den Zustand, die Funktion und den rechtlichen Status des Grabens im Plangebiet zu klären. Wertungsvorschlag: Es ist bekannt, dass es sich beim Mersheimer Graben um ein Gewässer II. Ordnung in erheblich verändertem Zustand handelt. Der Umweltbericht sollte diesbezüglich ergänzt werden. 8. Kreisverwaltung Düren Schreiben vom 09.11.2007 Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2009 Seite 3 Verkehr / Erschließung: Es wird angeregt, aus Gründen der Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße am Knotenpunkt K 28 / Tannenweg eine Linksabbiegespur einzurichten. Die Abbiegespur ist unabhängig von der Zahl der abbiegenden Fahrzeuge vorzusehen. Die Planung ist mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt abzustimmen Die Gemeinde Vettweiß hat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Ve 13 (Seniorenheim) zugesagt, Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung im Rahmen der Beplanung des jetzigen Bereichs vorzusehen. Daher wird angeregt, den Bau einer Linksabbiegespur verbindlich festzuschreiben. Wertungsvorschlag: Weil der Knotenpunkt K 28 / Tannenweg außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt, wird die Gestaltung der K 28 im Rahmen des Erschließungsvertrags zwischen Gemeinde und Erschließungsträger in Abstimmung mit dem Kreis Düren verbindlich geregelt. Es wird auf die Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW hingewiesen sowie darauf, dass notwendige Schallschutzmaßnahmen durch den Veranlasser der Bauleitplanung durchzuführen sind und im Bereich des Wohngebietes erfolgen müssen. Wertungsvorschlag: Den Hinweisen wird im Bebauungsplan bereits durch Festsetzung des Schallschutzwalls entlang der Kreisstraße entsprochen. Es wird angeregt, im Bereich der geplanten Rad- und Fußwege mit Anbindung an die K 28 die erforderlichen Sichtdreiecke zu prüfen und in den Bebauungsplan einzutragen. Wertungsvorschlag: Die Sichtverhältnisse sind geprüft. Zwischen Fahrbahnrand und Fuß des Schallschutzwalls (Grenze des Plangebiets) liegt auf 4,50 m Breite der Straßenseitengraben des Straßenbaulastträgers. Eine Darstellung von Sichtdreiecken außerhalb des Bebauungsplans ist deshalb nicht erforderlich. Es wird angeregt, durch bauliche Maßnahmen eine direkte Durchfahrt von der K 28 in die geplanten Rad- und Fußwege zu unterbinden (bspw. Sperrbügel). Die Maßnahmen sind mit dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt abzustimmen Wertungsvorschlag: Die Anregung sollte zur Kenntnis genommen und in den Erschließungsvertrag aufgenommen werden. Aufgrund der im Planentwurf festgesetzten Breite der Erschließungsstraßen wird davon ausgegangen, dass die Erschließungswege als Mischverkehrsflächen ausgebaut werden. Daher wird angeregt, bei der Planung und Gestaltung die Straßenverkehrsbehörde zu beteiligen. Wertungsvorschlag: Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2009 Seite 4 Die Haupterschließungsstraße zwischen Tannenweg und Waldweg erhält bei 7,50 m Kronenbreite und 4,75 m Fahrbahnbreite inkl. befahrbarer 3 Stein-Rinnenanlage zum 1,05 m breiten Bankett einen einseitigen, 1,50 m breiten, Gehweg. Die Stichstraßen und Wendeanlagen sind als Mischverkehrsflächen geplant. Eine Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt im Zuge der späteren verbindlichen Ausbauplanung. Niederschlagswasserbeseitigung: Es wird darauf hingewiesen, dass noch nicht ausreichend nachgewiesen ist, ob der anstehende Boden tatsächlich versickerungsfähig ist. Da die Durchlässigkeit des vorhandenen Bodentyps auf kurze Entfernung schwanken kann, ist das Heranziehen von Gutachten aus nahe liegenden Vorhaben – wie geschehen – nicht immer möglich. Es wird angeregt, bis spätestens zur Offenlage die Versickerungsfähigkeit des Bodens nachzuweisen und die Lage des geplanten Versickerungsbeckens planungsrechtlich zu sichern. Wertungsvorschlag: Der Boden ist im Plangebiet nicht hinreichend versickerungsfähig. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wurde deshalb ein Entwässerungskonzept erstellt, welches einerseits die Rückhaltung des Niederschlagswassers in drei Rückhaltebecken und die gedrosselte Einleitung in den Mersheimer Graben vorsieht. Zum anderen wird ein Teil des Niederschlagswassers über die Mischwasserkanalisation im Kuhweg abgeleitet. Im Ergebnis sind Hinweis und Anregung überholt. Uferrandstreifen: Bei einem Ausbau der Straße „Waldweg“, die an den Mersheimer Bach angrenzt, darf dieser Ausbau nur zur dem Bach abgewandten Seite erfolgen. Es ist zu prüfen, ob durch eine Verschiebung die Anlage eines Uferstreifens gemäß § 97 (6) Landeswassergesetz (3 m ab Böschungsoberkante des Fließgewässers) möglich ist. Wertungsvorschlag: Der Ausbau des Weges parallel zum Graben zur Erschließungsstraße erfolgt zur Graben abgewandten Seite. Von einer Verschiebung des „Waldwegs“ sollte aus Kostengründen abgesehen werden, zumal in der Straße bereits ein Schmutzwasserkanal liegt. Hochwasserschutz: Für die Beurteilung des überregionalen Hochwasserschutzes bzw. der Leistungsfähigkeit der Gewässer im Einzugsgebiet der Erft wird auf den Erftverband verwiesen. Wertungsvorschlag: Der Erftverband ist am Verfahren beteiligt worden Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege: Es wird angeregt, bezüglich des Steinkauzvorkommens im Planbereich eine vertiefende Untersuchung durchzuführen. Die letzten Daten zur Steinkauzkartierung stammen aus den 1990er Jahren. Auf die Stellungnahme des BUND wird verwiesen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2009 Seite 5 Wertungsvorschlag: Der Anregung auf eine vertiefende Untersuchung des Steinkauzvorkommens ist bereits gefolgt worden. Im Ergebnis gibt es keine Hinweise auf ein Bruthabitat und auf eine Besiedlung des Plangebietes durch den Steinkauz. Eine Wiederbesiedlung wird als wenig wahrscheinlich eingestuft. Es wird darauf hingewiesen, dass der landschaftspflegerische Fachbeitrag unter dem Vorbehalt der vertiefend zu prüfenden Artenschutzaspekte (Steinkauz) nachvollziehbar und akzeptabel ist Wertungsvorschlag: Der Hinweis sollte zur Kenntnis genommen werden. Der Vorbehalt ist ausgeräumt. 9. Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Schreiben vom 12.12.2007 Es wird auf die Stellungnahmen vom 18.12.2001 und 16.12.2002 verwiesen, worin darauf hingewiesen wird, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass im Plangebiet Kulturgüter (Bodendenkmäler) erhalten sind, die entscheidungserheblich für die Planung sein werden. Mit Verweis auf das Denkmalrecht wird zur Ermittlung der erheblichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut die Erstellung eines Fachgutachtens angeregt. Das Ergebnis des Gutachtens wird vom Träger abschließend bewertet und bildet die Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung. Wertungsvorschlag: Der Anregung zur Erstellung eines Fachgutachtens ist gefolgt worden. Im Rahmen der mit dem Träger abgestimmten und abgeschlossenen Untersuchung haben sich Hinweise auf Bodendenkmäler nicht bestätigt. Unabhängig von der Untersuchung enthält der Bebauungsplan den Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalfunden bei Umsetzung der Planung. Der Umweltbericht wird um die neu gewonnen Erkenntnisse ergänzt. 10. Karl-Heinz und Regina Kobertz Schreiben vom 22.10.2007 Es wird angeregt, das Flurstück 398, Flur 9, welches den Vortragenden gehört, nicht in den Bebauungsplan einzubeziehen. Wertungsvorschlag: Der Anregung sollte gefolgt werden, das Flurstück wird nicht mehr in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen. 11. Irmgard Janowski und Christel Leufgen Schreiben vom 05.11.2007 Es werden Änderungen zur besseren Nutzbarkeit der überbaubaren Grundstücksflächen auf dem Grundstück der Vortragenden angeregt. Wertungsvorschlag: Der Bebauungsplan ist im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Entwässerungsplanung überarbeitet und optimiert worden. Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2009 Seite 6 Es wird angeregt, den ca. 7 m breiten Streifen zwischen bestehendem Wohnhaus und Schallschutzwall von Bebauung frei zu halten. Wertungsvorschlag: Für eine Bebauung ist der zwischen Wohnhaus und Schallschutzwall verbleibende Grundstücksstreifen zu schmal. Er wird deshalb nicht als Baufläche, sondern als private Grünfläche festgesetzt. B Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 23.04.2009 Seite 7