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Beschlusstext (Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
31.03.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus
Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28)

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BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.03.2014 TOP Betreff 10. Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28 Vorlage: 21/2014 Beschluss: Zum Bauantrag der Fa. Niederauer Mühle GmbH „Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus“ wird eine Ausnahme zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, beschlossen. Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)