Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
31.03.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 25.03.2014
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Betreff
6.
Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines
vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem
Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1,
Heidbüchel 14;
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB
Vorlage: 19/2014
Beschluss:
Zum vorliegenden Bauantrag „Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines
vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage“ sowie der ergänzend
beantragten Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein,
Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14“ wird das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem.
§ 36 Abs. 2 BauGB versagt, da
1. der Antragsteller nicht hinreichend dargelegt hat, dass von dem Vorhaben keine
schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB hervorgerufen
werden und eine Überarbeitung der dargelegten Lärm- und Geruchsgutachten für
erforderlich gehalten wird sowie
2. der landwirtschaftliche Betrieb, mit dem das Bauvorhaben in einem räumlichfunktionalen Zusammenhang steht, nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist und
das Bauvorhaben die Voraussetzung zur Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
von daher nicht erfüllt und somit nicht zulässig ist.
Beratungsergebnis:
einstimmig (kein Text vorhanden)