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Beschlusstext (Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14; Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
31.03.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14;
Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.03.2014 TOP Betreff 6. Bauvorhaben "Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage" auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14; Hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 BauGB Vorlage: 19/2014 Beschluss: Zum vorliegenden Bauantrag „Neubau einer Biogasanlage, Nutzungsänderung eines vorhandenen Stallgebäudes als BHKW, Neubau einer Fahrsiloanlage“ sowie der ergänzend beantragten Erdaufschüttungen auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle 112/1, Heidbüchel 14“ wird das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 Abs. 2 BauGB versagt, da 1. der Antragsteller nicht hinreichend dargelegt hat, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB hervorgerufen werden und eine Überarbeitung der dargelegten Lärm- und Geruchsgutachten für erforderlich gehalten wird sowie 2. der landwirtschaftliche Betrieb, mit dem das Bauvorhaben in einem räumlichfunktionalen Zusammenhang steht, nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist und das Bauvorhaben die Voraussetzung zur Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von daher nicht erfüllt und somit nicht zulässig ist. Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)