Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
31.03.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 25.03.2014
TOP
Betreff
5.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer
Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs.1 BauGB
Vorlage: 43/2012 1. Ergänzung
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein
Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig (kein Text vorhanden)