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Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
31.03.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB  für  den  Planbereich  des  Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.03.2014 TOP Betreff 5. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs.1 BauGB Vorlage: 43/2012 1. Ergänzung Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)