Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
03.09.2009
Erstellt
22.08.09, 04:09
Aktualisiert
22.08.09, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 564/2009
11.08.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.09.2009
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e.V., auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in Blankenheim-Ripsdorf, Schulstraße 17
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 18
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V.,
zu den Kosten der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung
in Blankenheim-Ripsdorf, Schulstraße 17, einen Zuschuss in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben zu gewähren.
Begründung:
-2Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen, bittet mit Antrag vom 21.08.2008 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Einrichtung von 6 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in Blankenheim-Ripsdorf, Schulstraße 17.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 10.12.2008 für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 5 % der vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf 21.188,61 €.
Demnach ergibt sich gem. Ziffern 4.4.1.2 und 4.4.1.3 der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 21.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag lt. Zuwendungsbescheid
des Landes vom 29.07.2009
21.000,00 €
2. Landeszuschuss i. H. v. 90 %
3. Kreiszuschuss
i. H. v. 5 %
4. Trägeranteil
i. H. v. 5 %
18.900,00 €
1.050,00 €
1.050,00 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)