Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
26.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 30.11.2007
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
der Gemeinde Vettweiß
am Montag, dem 26.11.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
3.
Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit (V-76/2007)
Herr Jürgen Ruskowski fragt nach, ob eine Übernahme des Elternanteils den
Ausführungsbestimmungen zum Landesfond entspricht.
Dies wird durch Bürgermeister Kranz bejaht.
Frau Margret Bethlehem fragt nach, ob die Nichtanrechnung der häuslichen Ersparnis
auf einen vorhandenen ALG II-Anspruch rechtens sei.
Hierzu teilt BM Kranz mit, dass dies durch die Verwaltung geprüft wurde. Dies sei
korrekt.
Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und
Soziales dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig den Ursprungsbeschluss zu a) wie
folgt abzuändern:
a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0,00€ und 12.271,00€
je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS
freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen
haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 2,50 €
erlassen. Hierin ist der Landeszuschuss i.H.v. 1,00 € aus dem Programm „ Kein Kind
ohne Mahlzeit“ enthalten.
b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist
in Form des Ursprungsbeschlusses vom 30.08.2007 auf den entsprechenden
Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im
Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden.