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Beschlusstext (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
26.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens
hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 30.11.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 26.11.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 3. Befreiung der Eltern vom Essensbeitrag aufgrund geringen Einkommens hier: Zuwendungsbescheid des Landes NRW - Kein Kind ohne Mahlzeit (V-76/2007) Herr Jürgen Ruskowski fragt nach, ob eine Übernahme des Elternanteils den Ausführungsbestimmungen zum Landesfond entspricht. Dies wird durch Bürgermeister Kranz bejaht. Frau Margret Bethlehem fragt nach, ob die Nichtanrechnung der häuslichen Ersparnis auf einen vorhandenen ALG II-Anspruch rechtens sei. Hierzu teilt BM Kranz mit, dass dies durch die Verwaltung geprüft wurde. Dies sei korrekt. Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig den Ursprungsbeschluss zu a) wie folgt abzuändern: a) Einkommensschwache mit einem Jahreseinkommen zwischen 0,00€ und 12.271,00€ je Kalenderjahr, die satzungsgemäß von der Zahlung von Elternbeiträgen für die OGS freigestellt sind und deren Kinder nachweislich an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben, wird je Tag von dem zu entrichtenden Beitrag für die Mittagsverpflegung 2,50 € erlassen. Hierin ist der Landeszuschuss i.H.v. 1,00 € aus dem Programm „ Kein Kind ohne Mahlzeit“ enthalten. b) Die vorgenannte freiwillige Unterstützung der Leistungen der Gemeinde Vettweiß ist in Form des Ursprungsbeschlusses vom 30.08.2007 auf den entsprechenden Personenkreis, der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet in Anspruch nimmt, anzuwenden.