Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8169/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.09.2012
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Nachbesetzung in folgenden Ausschüssen
- Stadtentwicklungsausschuss
- Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder wählen auf Vorschlag der SPD-Fraktion
a) für den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger, Herrn Siegfried Dörr, in den
Stadtentwicklungsausschuss:
¾ Herrn Heinz Grefenstein als sachkundigen Bürger sowie
¾ Herrn Sebastian Bläser als seinen Stellvertreter und sachkundigen Bürger
,
b) für Herrn Ralf Mattheis (bis dato sachkundiger Einwohner, jetzt Ratsmitglied) in den
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss:
¾ Herrn Marc Sillaber als sachkundigen Einwohner
c) für Herrn Michael Lambertz (bis dato ordentliches Mitglied) in den
Rechnungsprüfungsausschuss:
¾ Herrn Heinz-Gerd Horn (ordentliches Mitglied)
¾ Herr Michael Lambertz wird stellv. Mitglied für Herrn Horn (Tausch)
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat Herrn Siegfried Dörr am 24.11.2009 als sachkundigen
Bürger (ordentliches Ausschussmitglied) auf Vorschlag der SPD-Fraktion
in den
Stadtentwicklungsausschuss gewählt. Da Herr Dörr aus dem Stadtgebiet Bedburg
verzogen ist, ist nunmehr eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Der für Frau Sikora-Wörster in den Rat nachgerückte Stadtverordnete Ralf Mattheis war
bis dahin auf Vorschlag der SPD-Fraktion sachkundiger Einwohner im Familien-, Bildungsund Sozialausschuss. Hier ist ebenfalls eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Die SPD-Fraktion hat mit beigefügtem Schreiben vom 30.08.2012 entsprechende
Ersatzvorschläge für die jeweiligen Ausschüsse unterbreitet. Weiterhin wird beantragt, die
Funktionen der SPD-Ausschussmitglieder Michael
Lambertz (bisher ordentliches
Mitglied) sowie Heinz-Gerd Horn (bisher Stellvertreter) im Rechungsprüfungsausschuss
zu tauschen.
Zu Mitgliedern der Ausschüsse – mit Ausnahme der Pflichtausschüsse - können gem. §
58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die
dem Rat angehören können, bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die
Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Sie haben im
Ausschuss Stimmrecht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung können den Ausschüssen ebenfalls volljährige
sachkundige Einwohner angehören. Diese haben im Ausschuss kein Stimmrecht.
Scheidet ein sachkundiger Bürger oder Einwohner vorzeitig aus dem Ausschuss aus, so
wird der freigewordene Sitz im Wege der Mehrheitswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 5
Gemeindeordnung NRW neu besetzt. Vorschlagsberechtigt ist die Fraktion oder Gruppe,
der das ausgeschiedene Mitglied zum Zeitpunkt der Wahl angehörte.
¾ Demnach liegt das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.
¾ Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht.
¾
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 27.08.2012
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
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