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Mitteilungsvorlage (Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
11.09.12, 16:27
Aktualisiert
11.09.12, 16:27
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8162/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.09.2012 Betreff: Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die dargestellten Ergebnisse zur Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst zur Kenntnis. Inhalt der Mitteilung: Seit Übernahme der Aufgaben des örtlichen Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis hat die Anzahl laufender Hilfen zur Erziehung (HzE) stetig zugenommen. Diese Hilfen werden Kindern und deren Eltern gewährt, die aufgrund von familiären Defiziten und Problemlagen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Unter Teilnahme aller relevanten Fachprofessionen (Geschäftsbereichsleiter, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Pädagogen) wird in einer Erziehungskonferenz abgewägt, ob und in welcher Form man dem Kind oder der Familie helfen kann. Vor Einschaltung einer externen - zu zahlenden Hilfe wird stets versucht, durch Beratung des Jugendamtes eine Verbesserung oder Stabilisierung der aktuellen Lage hervorzurufen. Dieses Angebot reicht jedoch oft nicht aus, sodass dem Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 II SGB VIII stattgegeben werden muss, sofern keine wichtige Gründe entgegen sprechen. Um eine Fallzahlentwicklung darstellen zu können, wurden die Vergleichsmonate Juli 2011 und Juli 2012 in Relation gestellt. Konnten im Juli 2011 noch 92 laufende Hilfen zur Erziehung dokumentiert werden, gewährte das Jugendamt ein Jahr später - zum Stichtag 31.07.2012 - 119 laufende Hilfen; dies entspricht einem Anstieg von rd. 30 %. Die Gesamtsumme der Hilfen setzt sich zusammen aus 20 Pflegekindern in Pflegefamilien (§ 33), 33 stationären Unterbringungen (§ 34, § 34/ 41, § 35a stationär, § 19) und 66 ambulanten Hilfen; die konkrete, `paragraphengenaue´ Aufteilung ist der Anlage zu entnehmen. Analog zu den angebotenen Hilfen sind auch die damit verbundenen Kosten gestiegen. Während im Juli 2011 ca. 180.000,00 € an die ausführenden Träger ausgezahlt wurde, stieg die Summe im Juli 2012 auf rd. 242.000,00 € an. Rechnet man einen besonders kostenintensiven Fall aus dieser Statistik heraus - das Jugendamt Bedburg zahlt derzeit, die Zuständigkeit liegt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Sozialamt des Landkreises Kassel - liegt die Steigerung zum Vorjahr bei rd. 26%. Aber auch unterjährig sind starke Schwankungen, insbesondere im Bereich der stationären Hilfen erkennbar; fielen im Zeitraum Januar bis Mai 2012 durchschnittliche Kosten in Höhe von rd. 110.000,00 € monatlich an, liegen diese im Monat August bei rd. 180.000,00 €. Aktuell rechnet die Verwaltung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit einer Kostensteigerung von rd. 620.000,00 €. Die Fachverwaltung weist darauf hin, dass v. g. Sachverhalt mit der Kämmerei erörtert wurde; der aufgezeigten negativen Entwicklung stehen nach aktuellem Stand Verbesserungen an anderer Stelle im Haushalt gegenüber. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlage WP 8-175/2012 (TOP 8 der Ratssitzung vom 11.09.2012) verwiesen, ausweislich derer sich das Gesamtergebnis - ohne die jetzt bekanntgewordene Verschlechterung im Jugendhilfebereich - um rd. 0,6 Mio. Euro verbessert. Dieser Zuwachs lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Zum einen ist landes- und bundesweit ein jährlicher Anstieg im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu verzeichnen; so reichen die vom Statistischen Bundesamt erfassten Steigerungsraten von 5 - 15 %. Darüber hinaus nehmen die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung potenziell zu; kristallisieren sich die meisten Meldungen als `harmlos´ heraus, ergibt sich in einigen Fällen jedoch dringender Hilfebedarf. Wichtigster Faktor für den deutlichen Anstieg an Hilfen zur Erziehung im Jugendamtsbezirk Bedburg ist sicherlich die Tatsache, dass das Jugendamt seit Beginn 2011 vor Ort ist. Bedarfe nach Unterstützung werden dadurch häufiger erkannt und seitens der Familien eher geltend gemacht als früher. Von der allgemeinen Steigerungsrate wird das Jugendamt Bedburg auch künftig nicht verschont bleiben, wenngleich sicherlich versucht wird, diese so gering wie möglich zu halten. Betrachtet man die Steigungen in den einzelnen Hilfen wird deutlich, dass die allgemeine Zielsetzung und strategische Ausrichtung `ambulant vor stationär´ in der täglichen Arbeit des ASD große Beachtung findet. Rd. 60 Prozent der zusätzlichen Hilfen werden in ambulanter Form bewilligt. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung im Bereich der stationären Hilfen werden derzeit verwaltungsintern Überlegungen getroffen, inwieweit diese durch ein gezieltes `Rückführungsmanagement´ noch weiter eingegrenzt werden können. Die Inhalte des Rückführungsmanagements sollen künftig fester Bestandteil bei jeder stationären Hilfe sein, damit die Option der Rückkehr in die Familie stets präsent ist und praktiziert wird. Durch die mögliche frühzeitigere Rückführung, könnte die Anzahl der kostenintensiveren Fremdunterbringungen reduziert werden. Das Rückführungsmanagement soll so eingesetzt werden, dass der verantwortliche MitarbeiterIn aus dem Rückführungsmanagement bereits von den fallführenden ASD-MitarbeiterInnen einbezogen wird, sobald es erste Überlegungen hinsichtlich einer geplanten Heimunterbringung für ein Kind oder einen Jugendlichen gibt. Die Mitarbeiter im ASD arbeiten grundsätzlich mit der Annahme, dass die Familie die bedeutendste Sozialisationsinstanz für ein Kind ist. Ambulante Maßnahmen haben immer Vorrang vor stationärer Jugendhilfe. Stellt sich heraus, dass die Heimunterbringung alternativlos ist und es nicht möglich ist, das betroffene Kind in der Familie zu belassen, so soll die Unterbringung besonders intensiv vom Rückführungsmanagement begleitet werden. Grundlegende Fragestellung wird sein, welche Bedingungen in der Herkunftsfamilie geschaffen werden müssen, damit das Kind zurückkehren kann. Dies muss im Rahmen der Hilfeplanung besonders engmaschig begleitet werden. Nach einer erfolgreichen Rückführung eines Kindes ist es erforderlich, die Familie entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf weiter intensiv zu begleiten und somit für eine Nachhaltigkeit der Rückführung zu sorgen. In bereits bestehenden Heimfällen gilt es, eine frühzeitige Rückkehroption zu prüfen und gleichzeitig den Fokus auf eine stärkende Arbeit in der Herkunftsfamilie zu richten, um die Rückkehr zu ermöglichen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister