Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
11.09.12, 16:27
Aktualisiert
11.09.12, 16:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8162/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.09.2012
Betreff:
Fallzahlentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die dargestellten Ergebnisse zur Fallzahlentwicklung im
Allgemeinen Sozialen Dienst zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Seit Übernahme der Aufgaben des örtlichen Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis hat die Anzahl
laufender Hilfen zur Erziehung (HzE) stetig zugenommen. Diese Hilfen werden Kindern und deren
Eltern gewährt, die aufgrund von familiären Defiziten und Problemlagen beim Jugendamt einen
Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Unter Teilnahme aller relevanten Fachprofessionen (Geschäftsbereichsleiter, Wirtschaftliche
Jugendhilfe, Pädagogen) wird in einer Erziehungskonferenz abgewägt, ob und in welcher Form
man dem Kind oder der Familie helfen kann. Vor Einschaltung einer externen - zu zahlenden Hilfe wird stets versucht, durch Beratung des Jugendamtes eine Verbesserung oder Stabilisierung
der aktuellen Lage hervorzurufen. Dieses Angebot reicht jedoch oft nicht aus, sodass dem Antrag
auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 II SGB VIII stattgegeben werden muss, sofern keine wichtige
Gründe entgegen sprechen.
Um eine Fallzahlentwicklung darstellen zu können, wurden die Vergleichsmonate Juli 2011 und
Juli 2012 in Relation gestellt. Konnten im Juli 2011 noch 92 laufende Hilfen zur Erziehung
dokumentiert werden, gewährte das Jugendamt ein Jahr später - zum Stichtag 31.07.2012 - 119
laufende Hilfen; dies entspricht einem Anstieg von rd. 30 %. Die Gesamtsumme der Hilfen setzt
sich zusammen aus 20 Pflegekindern in Pflegefamilien (§ 33), 33 stationären Unterbringungen (§
34, § 34/ 41, § 35a stationär, § 19) und 66 ambulanten Hilfen; die konkrete, `paragraphengenaue´
Aufteilung ist der Anlage zu entnehmen.
Analog zu den angebotenen Hilfen sind auch die damit verbundenen Kosten gestiegen. Während
im Juli 2011 ca. 180.000,00 € an die ausführenden Träger ausgezahlt wurde, stieg die Summe im
Juli 2012 auf rd. 242.000,00 € an. Rechnet man einen besonders kostenintensiven Fall aus dieser
Statistik heraus - das Jugendamt Bedburg zahlt derzeit, die Zuständigkeit liegt jedoch mit hoher
Wahrscheinlichkeit beim Sozialamt des Landkreises Kassel - liegt die Steigerung zum Vorjahr bei
rd. 26%. Aber auch unterjährig sind starke Schwankungen, insbesondere im Bereich der
stationären Hilfen erkennbar; fielen im Zeitraum Januar bis Mai 2012 durchschnittliche Kosten in
Höhe von rd. 110.000,00 € monatlich an, liegen diese im Monat August bei rd. 180.000,00 €.
Aktuell rechnet die Verwaltung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit einer
Kostensteigerung von rd. 620.000,00 €.
Die Fachverwaltung weist darauf hin, dass v. g. Sachverhalt mit der Kämmerei erörtert wurde; der
aufgezeigten negativen Entwicklung stehen nach aktuellem Stand Verbesserungen an anderer
Stelle im Haushalt gegenüber. Diesbezüglich wird auf die Sitzungsvorlage WP 8-175/2012 (TOP 8
der Ratssitzung vom 11.09.2012) verwiesen, ausweislich derer sich das Gesamtergebnis - ohne
die jetzt bekanntgewordene Verschlechterung im Jugendhilfebereich - um rd. 0,6 Mio. Euro
verbessert.
Dieser Zuwachs lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Zum einen ist landes- und
bundesweit ein jährlicher Anstieg im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu verzeichnen; so reichen
die vom Statistischen Bundesamt erfassten Steigerungsraten von 5 - 15 %. Darüber hinaus
nehmen die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung potenziell zu; kristallisieren sich die meisten
Meldungen als `harmlos´ heraus, ergibt sich in einigen Fällen jedoch dringender Hilfebedarf.
Wichtigster Faktor für den deutlichen Anstieg an Hilfen zur Erziehung im Jugendamtsbezirk
Bedburg ist sicherlich die Tatsache, dass das Jugendamt seit Beginn 2011 vor Ort ist. Bedarfe
nach Unterstützung werden dadurch häufiger erkannt und seitens der Familien eher geltend
gemacht als früher. Von der allgemeinen Steigerungsrate wird das Jugendamt Bedburg auch
künftig nicht verschont bleiben, wenngleich sicherlich versucht wird, diese so gering wie möglich
zu halten.
Betrachtet man die Steigungen in den einzelnen Hilfen wird deutlich, dass die allgemeine
Zielsetzung und strategische Ausrichtung `ambulant vor stationär´ in der täglichen Arbeit des ASD
große Beachtung findet. Rd. 60 Prozent der zusätzlichen Hilfen werden in ambulanter Form
bewilligt.
Aufgrund der erheblichen Kostensteigerung im Bereich der stationären Hilfen werden derzeit
verwaltungsintern
Überlegungen
getroffen,
inwieweit
diese
durch
ein
gezieltes
`Rückführungsmanagement´ noch weiter eingegrenzt werden können. Die Inhalte des
Rückführungsmanagements sollen künftig fester Bestandteil bei jeder stationären Hilfe sein, damit
die Option der Rückkehr in die Familie stets präsent ist und praktiziert wird. Durch die mögliche
frühzeitigere Rückführung, könnte die Anzahl der kostenintensiveren Fremdunterbringungen
reduziert werden. Das Rückführungsmanagement soll so eingesetzt werden, dass der
verantwortliche MitarbeiterIn aus dem Rückführungsmanagement bereits von den fallführenden
ASD-MitarbeiterInnen einbezogen wird, sobald es erste Überlegungen hinsichtlich einer geplanten
Heimunterbringung für ein Kind oder einen Jugendlichen gibt.
Die Mitarbeiter im ASD arbeiten grundsätzlich mit der Annahme, dass die Familie die
bedeutendste Sozialisationsinstanz für ein Kind ist. Ambulante Maßnahmen haben immer Vorrang
vor stationärer Jugendhilfe. Stellt sich heraus, dass die Heimunterbringung alternativlos ist und es
nicht möglich ist, das betroffene Kind in der Familie zu belassen, so soll die Unterbringung
besonders intensiv vom Rückführungsmanagement begleitet werden. Grundlegende Fragestellung
wird sein, welche Bedingungen in der Herkunftsfamilie geschaffen werden müssen, damit das Kind
zurückkehren kann. Dies muss im Rahmen der Hilfeplanung besonders engmaschig begleitet
werden. Nach einer erfolgreichen Rückführung eines Kindes ist es erforderlich, die Familie
entsprechend ihrem jeweiligen Bedarf weiter intensiv zu begleiten und somit für eine
Nachhaltigkeit der Rückführung zu sorgen. In bereits bestehenden Heimfällen gilt es, eine
frühzeitige Rückkehroption zu prüfen und gleichzeitig den Fokus auf eine stärkende Arbeit in der
Herkunftsfamilie zu richten, um die Rückkehr zu ermöglichen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister