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Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand zur Versorgung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zum Kindergartenjahr 2012/ 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
11.09.12, 16:27
Aktualisiert
11.09.12, 16:27
Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand zur Versorgung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zum Kindergartenjahr 2012/ 2013) Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand zur Versorgung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zum Kindergartenjahr 2012/ 2013) Beschlussvorlage (Aktueller Sachstand zur Versorgung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zum Kindergartenjahr 2012/ 2013)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8167/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.09.2012 Betreff: Aktueller Sachstand zur Versorgung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zum Kindergartenjahr 2012/ 2013 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung aufgrund des zukünftigen Platzbedarfs bei der Betreuung von über 3-jährigen, entsprechende Gespräche mit dem Waldwichtel e.V. aufzunehmen und über die Ergebnisse im nächsten Jugendhilfeausschuss zu berichten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Jugendhilfeausschuss am 06.03.2012 hat die Verwaltung unter TOP 8 (WP8-42/2012) die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2013 - 2015 dargestellt und entsprechende Vorschläge zur zeitlichen Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen unterbreitet. Aufgrund der Vorgaben des KiBiz zur Betreuungsform und Gruppengröße hat jede Umwandlung einer Regelgruppe in die Betreuung für unter Dreijährige eine erhebliche Reduzierung an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren zur Folge. Um den Rechtsanspruch der über 3-jährigen auf einen Kindertagesstättenplatz auch künftig erfüllen zu können, ist der Verlust an Ü3-Plätzen bei jeder weiteren geplanten Qualifizierungsmaßnahme zu berücksichtigen; zur Kompensation der erfolgten Qualifizierungen (Feldmäuse, Pusteblume und Willibrord) war u. a. angedacht, die in Willibrord vorhandene Notgruppe zu `aktivieren´. Durch die diesjährige Qualifizierung zur GF II (0-3jährige) in Willibrord und dem damit verbundenen Raumkonzept, wurde allerdings der Raum der Notgruppe in das bestehende Konzept eingebunden; sie steht somit künftig nicht mehr als Notgruppe zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass zum jetzigen Beratungsstand - zumindest - eine Regelgruppe zur Betreuung der über 3-jährigen fehlt; diese Situation könnte sich sicherlich noch verschärfen, wenn - und dies zeichnet sich ab - der Betreuungsbedarf von Kindern unter 3 bzw. unter 2 Jahren weiter ansteigt. Die Ansiedlung einer Regelgruppe ist bautechnisch nicht an allen Standorten möglich; darüber hinaus ist die Installation einer Erweiterungsgruppe mit nicht unerheblichen investiven Kosten verbunden. Um diese `überschaubar´ zu gestalten, bietet sich aus Sicht der Verwaltung eine zusätzliche Gruppe im Waldkindergarten des Waldwichtel e.V. an. Neben der Betrachtung der finanziellen Aspekte spricht hierfür auch die Akzeptanz des pädagogischen Konzepts der Einrichtung bei den Eltern; die Zahl der Kinder auf der Warteliste vergrößert sich jährlich. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass im Rahmen der Gespräche bzgl. der Betriebserlaubnis - siehe hierzu auch Vorlage WP8-116/2012 aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 26.06.2012 - mit der zuständigen Fachkraft des Landesjugendamtes bereits eine Erweiterung des Waldkindergartens thematisiert wurde. Das Landesjugendamt befürwortet, auch aus platztechnischen Gesichtspunkten, die Erweiterung grundsätzlich, fordert allerdings, dass bei einer Erweiterung des Waldkindergartens um eine zweite Gruppe, das Raum- und Platzkonzept neu überarbeitet wird. Vorrangiges Ziel des Landesjugendamtes ist hierbei, die Ansammlung von verschiedenen Hütten und Containern durch ein einheitliches Raumprogramm zu ersetzen, wobei der Charakter eines Waldkindergartens, der derzeit seitens des Landesjugendamtes in einigen Teilen bemängelt wird, jedoch beizubehalten ist. In Anbetracht der Tatsache, dass am Waldkindergarten Veränderungen stattfinden, hat das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis vorerst nur bis Juli 2013 befristet; bis dahin soll das Gruppenkonzept erstellt und möglichst umgesetzt sein. Die seitens der Verwaltung vorgesehene Erweiterung wird, so Ergebnis einer unverbindlichen Anfrage, seitens des Waldwichtel e.V. begrüßt; die Verwaltung schlägt daher vor, unter Beteiligung des Landesjugendamtes mit Waldwichtel e. V. ein Platzkonzept mit einer zusätzlichen Gruppe zu entwickeln; Zielvorgabe ist hierbei, dieses zur Minimierung des Defizits im Bereich der Betreuung von über 3-jährigen bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/ 2014 umzusetzen. Bei entsprechender Beschlussvorlage WP8-167/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Beschlussfassung wird die Verwaltung über das Ergebnis in der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ⌧ mit textlicher Erläuterung: Sollte sich die Stadt Bedburg für eine Erweiterung des Waldkindergartens um eine Regelgruppe entscheiden, würden investive Kosten entstehen, welche von der Stadt übernommen werden müssten (sofern keine Eigenmittel des Trägers in Verrechnung gebracht werden könnten). Eine Konkretisierung ist erst nach Durchführung der Gespräche möglich. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-167/2012 Seite 3