Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
11.09.12, 16:27
Aktualisiert
11.09.12, 16:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8172/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.09.2012
Betreff:
Handlungsempfehlungen der AGJ zum Bundeskinderschutzgesetz
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Inhalt der Mitteilung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2012 hat die Verwaltung unter TOP
12 (WP8-43/2012) ausführlich über die wesentlichen Eckpfeiler des zum 01.01.2012 in
Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes berichtet. Die in der Vorlage angesprochenen Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz liegen nunmehr - erstellt
durch die AGJ-Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe/ Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - seit August 2012 vor.
Um dem Gesetz Rechnung zu tragen sind durch das Jugendamt bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen worden; so beispielsweise im Bereich der Frühen Hilfen durch die
Durchführung von Hausbesuchen, im Bereich der Kindeswohlgefährdung, Festlegung von
Handlungsmustern zum Verhindern des `Jugendamthoppings´, Vorlage von erweiterten
Führungszeugnissen für MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe, Netzwerkarbeit
etc. pp.
Ein weiterer Schwerpunkt des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Einsatz von Familienhebammen im Bereich der `Frühen Hilfen´; hier empfiehlt die AGJ eine Bestandserhebung
und Bewertung des Bedarfes sowie eine „aktive und alle Milieus ansprechende Informationsstrategie“ in Bezug auf das Angebot. Für die Finanzierung der Familienhebammen/
Familienkinderkrankenschwestern stehen bis zum Jahre 2015 Bundesmittel zur Verfügung; eine entsprechende personelle Ausstattung wird hier erforderlich werden.
Im Bereich des ASD des Jugendamtes gibt es einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit
durch den Beratungsanspruch in Kinderschutzfragen für alle Berufgruppen und Personen,
die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Diese Berufgruppen müssen
über das bestehende Beratungsangebot informiert werden und einen festen Ansprechpartner in Form einer sog. „insoweit erfahrenen Fachkraft“ für die Gefährdungseinschätzung zur Verfügung gestellt bekommen. Diesbezüglich weist die Verwaltung darauf hin,
dass im ASD der Stadt Bedburg ab Oktober 2012 eine Mitarbeiterin als Kinderschutzfachkraft gesondert fortgebildet wird, um neben anderen Aufgaben im Bereich der Gefährdungseinschätzung auch als Ansprechpartnerin beratend im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes bereit zu stehen. Hieraus ergibt sich ein weiterer Aufgabenbereich im Allgemeinen Sozialdienst, der personelle Ressourcen bindet. Der Aufbau von Netzwerkstrukturen (Zusammenarbeit mit Kliniken, niedergelassenen Ärzten, Polizei, Beratungsstellen,
Schulen, Kindergärten u. a.) ist ebenfalls ein weiterer, neuer Bestandteil im Aufgabenspektrum des Allgemeinen sozialen Dienstes.
Ferner sichert das Bundeskinderschutzgesetz den Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche; hierfür sind Strukturen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche über die Unterstützungsangebote der Jugendhilfe informiert. Prognostisch wird sich hieraus ein Anstieg
in der Beantragung von Jugendhilfe ergeben und damit auch eine Erhöhung der Fallzahlen
im ASD.
Maßnahmen der Qualitätsentwicklung beziehen sich im Bundeskinderschutzgesetz nicht
ausschließlich auf den ASD, sondern auch auf die Konzeptentwicklung des Jugendhilfeausschusses; hier soll ein allgemeines Konzept für die Qualitätsentwicklung erarbeitet
werden, welches prozesshaft weiter zu entwickeln sein wird.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes eine deutliche Erhöhung im Umfang der Aufgabenfelder (vornehmlich des ASD
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Sitzungsvorlage
und der Frühen Hilfen) nach sich ziehen wird, die sich auch auf deren personelle Ausstattung auswirken werden. Die Verwaltung wird über die Umsetzung im Ausschuss fortlaufend berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Niederlein
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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