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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Aufstellungsbeschluss hier: Ergebnis der Anwohnerbefragung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Aufstellungsbeschluss
hier: Ergebnis der Anwohnerbefragung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Aufstellungsbeschluss
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hier: Ergebnis der Anwohnerbefragung)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8159/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.09.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Aufstellungsbeschluss hier: Ergebnis der Anwohnerbefragung Beschlussvorschlag: Alternative a) Der Stadtentwicklungssausschuss beschließt, das Verfahren zur 11. Änderung des BP 2 / Rath aufgrund fehlender Anwohnerzustimmung einzustellen. Alternative b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 11. Änderung des BP 2 / Rath fortzuführen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des BP 2 / Rath gefasst. Die Aufstellung soll lt. Beschluss allerdings nur durchgeführt werden, wenn die betroffenen Nachbarn gegen die Änderung keine Einwände erheben. Die Eigentümer der in der Anlage 1 gekennzeichneten Objekte wurden mit Schreiben vom 07.08.2012 über die geplante Änderung unterrichtet und um eine Stellungnahme bis zum 31.08.2012 gebeten. Das Schreiben ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Hierbei wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: Stellungnahme Zustimmung Ablehnung Keine Stellungnahme Anzahl 2 3 14 Im Wesentlichen wird durch die Gegner befürchtet, dass es zu einem verstärkten Schattenwurf auf Ihr eigenes Grundstück kommt. Mit email vom 05.09.2012 haben die Antragsteller mitgeteilt, dass das Anschreiben der Verwaltung wohl zu Missverständnissen in der Nachbarschaft geführt habe. Sie bitten darum, dass in diese Sitzungsvorlage folgende Punkte einfließen 1. Eine Erweiterung in eine zweigeschossige Bebauung, sollte auch aus unserer Sicht nur für den rückwärtigen Gebäudeteil gelten. Die Straßenansicht sollte nach dem jetztigen Bebauungsplan Bestand haben ( z.B. Dachneigung 50 Grad, Drempelhöhe z. B. max. 80 cm, max. Einbau von Dachgauben zulässig, etc.). Dies ging aus Ihrem Schreiben an die Anlieger nicht eindeutig hervor. Dies bedeutet, dass das Straßenbild in seine jetztigen Form erhalten bleibt und keine Gebäudeansichten in der Vorderfront abweichen. Stellungnahme der Verwaltung: Da die Anwohner, welche die Änderung ablehnen, nicht gegenüber dem Haus wohnen, sondern mit den Gärten an den Planänderungsbereich angrenzen, tragen solche Festsetzungen nicht zum Ausräumen der Bedenken bei. Diese sind in erster Linie vergrößerte Gebäudekubaturen in den angrenzenden Grundstücken und damit verbunden eine stärkere Verschattung. 2. Der Einbau von Dachgauben kann dazu führen, das man im Sinne der BauONRW in die Zweigeschossigkeit gerät, womit auch eine solche Veränderung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nicht durchführbar wäre. Auch dies ging aus Ihrem Schreiben an die Anlieger nicht hervor. Dies könnte daher zu Missverständnissen geführt haben z. B. bzgl. der Größe. Wie ich von verschiedenen Seiten erfahren habe, sind die Befürchtungen z. B. zur Größe eher dahingehend, dass das derzeitge schöne und einvernehmliche Straßenbild verändert werden könnte, was auch wir nicht möchten. Stellungnahme der Verwaltung Es ist durchaus möglich, mit detaillierten kleinteiligen Festsetzungen, die Änderung des BP 2 / Rath derart zu gestalten, dass die Zweigeschossigkeit nur im rückwärtigen Bereich der Grundstücke zugelassen wird. Das Straßenbild würde damit nicht verändert werden. Beschlussvorlage WP8-159/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Es ist nun zu entscheiden, wie mit dem Antrag auf Änderung des BP 2 / Rath weiter verfahren werden soll. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 18.09.2012 --------------------------------------Markus Teich ------------------------------------------- Sachbearbeiter Fachbereichsleiter --------------------------------------Rainer Köster Stellv. Fachbereichsleiter Gesehen: Jürgen Schmeier --------------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-159/2012 Seite 3