Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8159/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.09.2012
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - Aufstellungsbeschluss
hier: Ergebnis der Anwohnerbefragung
Beschlussvorschlag:
Alternative a)
Der Stadtentwicklungssausschuss beschließt, das Verfahren zur 11. Änderung des BP 2 /
Rath aufgrund fehlender Anwohnerzustimmung einzustellen.
Alternative b)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur 11. Änderung des BP 2 /
Rath fortzuführen.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 den Aufstellungsbeschluss
für die 11. Änderung des BP 2 / Rath gefasst. Die Aufstellung soll lt. Beschluss allerdings nur
durchgeführt werden, wenn die betroffenen Nachbarn gegen die Änderung keine Einwände
erheben.
Die Eigentümer der in der Anlage 1 gekennzeichneten Objekte wurden mit Schreiben vom
07.08.2012 über die geplante Änderung unterrichtet und um eine Stellungnahme bis zum
31.08.2012 gebeten. Das Schreiben ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Hierbei wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:
Stellungnahme
Zustimmung
Ablehnung
Keine Stellungnahme
Anzahl
2
3
14
Im Wesentlichen wird durch die Gegner befürchtet, dass es zu einem verstärkten Schattenwurf auf
Ihr eigenes Grundstück kommt.
Mit email vom 05.09.2012 haben die Antragsteller mitgeteilt, dass das Anschreiben der Verwaltung
wohl zu Missverständnissen in der Nachbarschaft geführt habe. Sie bitten darum, dass in diese
Sitzungsvorlage folgende Punkte einfließen
1. Eine Erweiterung in eine zweigeschossige Bebauung, sollte auch aus unserer Sicht nur für den
rückwärtigen Gebäudeteil gelten. Die Straßenansicht sollte nach dem jetztigen Bebauungsplan
Bestand haben ( z.B. Dachneigung 50 Grad, Drempelhöhe z. B. max. 80 cm, max. Einbau von
Dachgauben zulässig, etc.). Dies ging aus Ihrem Schreiben an die Anlieger nicht eindeutig hervor.
Dies bedeutet, dass das Straßenbild in seine jetztigen Form erhalten bleibt und keine
Gebäudeansichten in der Vorderfront abweichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da die Anwohner, welche die Änderung ablehnen, nicht gegenüber dem Haus wohnen, sondern
mit den Gärten an den Planänderungsbereich angrenzen, tragen solche Festsetzungen nicht zum
Ausräumen der Bedenken bei. Diese sind in erster Linie vergrößerte Gebäudekubaturen in den
angrenzenden Grundstücken und damit verbunden eine stärkere Verschattung.
2. Der Einbau von Dachgauben kann dazu führen, das man im Sinne der BauONRW in die
Zweigeschossigkeit gerät, womit auch eine solche Veränderung zur Schaffung von zusätzlichem
Wohnraum nicht durchführbar wäre. Auch dies ging aus Ihrem Schreiben an die Anlieger nicht
hervor.
Dies könnte daher zu Missverständnissen geführt haben z. B. bzgl. der Größe. Wie ich von
verschiedenen Seiten erfahren habe, sind die Befürchtungen z. B. zur Größe eher dahingehend,
dass das derzeitge schöne und einvernehmliche Straßenbild verändert werden könnte, was auch
wir nicht möchten.
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist durchaus möglich, mit detaillierten kleinteiligen Festsetzungen, die Änderung des BP 2 /
Rath derart zu gestalten, dass die Zweigeschossigkeit nur im rückwärtigen Bereich der
Grundstücke zugelassen wird. Das Straßenbild würde damit nicht verändert werden.
Beschlussvorlage WP8-159/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Es ist nun zu entscheiden, wie mit dem Antrag auf Änderung des BP 2 / Rath weiter verfahren
werden soll.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des
demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
:
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 18.09.2012
--------------------------------------Markus Teich
-------------------------------------------
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
--------------------------------------Rainer Köster
Stellv. Fachbereichsleiter
Gesehen:
Jürgen Schmeier
--------------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-159/2012
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