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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Beschilderung eines Schwerbehindertenparkplatzes in Alt-Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Beschilderung eines Schwerbehindertenparkplatzes in Alt-Kaster) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Beschilderung eines Schwerbehindertenparkplatzes in Alt-Kaster) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8170/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.09.2012 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Beschilderung eines Schwerbehindertenparkplatzes in Alt-Kaster Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss leitet den Antrag zur Entscheidung an den Rat der Stadt Bedburg am 30.10.2012 mit folgender Empfehlung weiter: Die vorhandene Beschilderung ist gegen eine kleinere auszutauschen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ein Bürger hat mit Schreiben vom 09.06.2012 die Entfernung von Verkehrszeichen in Bedburg, AltKaster, Hauptstraße 49, in Form eines Bürgerantrages beantragt. Bei den Verkehrzeichen handelt es sich um die Beschilderung eines Schwerbehindertenparkplatzes mit dem Zusatzzeichen der betreffenden Parkausweisnummer (VZ 314 und 1020-11). Der Antrag wird damit begründet, dass nach der Denkmalbereichssatzung keine Verkehrszeichen in Alt-Kaster aufgestellt werden dürfen. Gemäß § 3 der Denkmalbereichssatzung soll durch maßstäbliche und harmonische Einfügung von Neu- An- und Umbauten das historische Ortsbild nicht verändert werden. Ebenfalls sollen Maßnahmen vermieden werden, die geeignet sind das Stadtbild bzw. die Silhouette der Altstadt zu verändern. Eine Rückfrage beim Landeskonservator hat ergeben, dass die Beschilderung zwar nicht schön sei aber evtl. durch ein kleineres Schild ersetzt werden könnte. Bei der Ausschilderung eines individuellen Behindertenparkplatzes handelt es sich um ein persönliches Recht. Die Ausschilderung hat durch das Anbringen des Parkplatzschildes (VZ 314) und dem Zusatzzeichen mit dem Symbol für Rollstuhlfahrer und der Schwerbehindertenparkausweis-Nummer (V/ 1020-11) sowie der Markierung des Rollstuhlfahrersymbols auf dem Boden zu erfolgen. Aufgrund des historischen Pflasters in Alt-Kaster wurde auf die Markierung auf dem Boden bereits verzichtet. Ein Verzicht der Beschilderung kann nur dann erfolgen, wenn die Akzeptanz der Anwohnerschaft für dieses individuelle Recht vorhanden ist. Hiervon ist in besagten Fall nicht auszugehen, da es schon vor der Ausschilderung des Behindertenparkplatzes zu Unstimmigkeiten mit den Nachbarn gekommen ist. Zwischenzeitlich wurde bei zwei Schilderfirmen nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Schilder in kleinerer Form zu produzieren. Die kleinste Variante ist ein Parkplatzschild in den Ausmaßen 200 x 200 mm. Mit dem entsprechenden Zusatzschild würden Kosten ohne Versand in Höhe von 54,55 € entstehen. Hinzu kommen noch die Personalkosten für die Änderung der Beschilderung. Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass die Produktion der Schilder voraussichtlich drei Wochen in Anspruch nehmen wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Beschlussvorlage WP8-170/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ---------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ---------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-170/2012 Seite 3