Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8170/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.09.2012
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Antrag eines Bürgers auf Beseitigung der Beschilderung eines
Schwerbehindertenparkplatzes in Alt-Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss leitet den Antrag zur Entscheidung an den Rat der Stadt
Bedburg am 30.10.2012 mit folgender Empfehlung weiter:
Die vorhandene Beschilderung ist gegen eine kleinere auszutauschen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ein Bürger hat mit Schreiben vom 09.06.2012 die Entfernung von Verkehrszeichen in Bedburg, AltKaster, Hauptstraße 49, in Form eines Bürgerantrages beantragt. Bei den Verkehrzeichen handelt
es sich um die Beschilderung eines Schwerbehindertenparkplatzes mit dem Zusatzzeichen der
betreffenden Parkausweisnummer (VZ 314 und 1020-11).
Der Antrag wird damit begründet, dass nach der Denkmalbereichssatzung keine Verkehrszeichen
in Alt-Kaster aufgestellt werden dürfen.
Gemäß § 3 der Denkmalbereichssatzung soll durch maßstäbliche und harmonische Einfügung von
Neu- An- und Umbauten das historische Ortsbild nicht verändert werden. Ebenfalls sollen
Maßnahmen vermieden werden, die geeignet sind das Stadtbild bzw. die Silhouette der
Altstadt zu verändern. Eine Rückfrage beim Landeskonservator hat ergeben, dass die
Beschilderung zwar nicht schön sei aber evtl. durch ein kleineres Schild ersetzt werden
könnte.
Bei der Ausschilderung eines individuellen Behindertenparkplatzes handelt es sich um ein
persönliches Recht. Die Ausschilderung hat durch das Anbringen des Parkplatzschildes
(VZ 314) und dem Zusatzzeichen mit dem Symbol für Rollstuhlfahrer und der
Schwerbehindertenparkausweis-Nummer (V/ 1020-11) sowie der Markierung des
Rollstuhlfahrersymbols auf dem Boden zu erfolgen.
Aufgrund des historischen Pflasters in Alt-Kaster wurde auf die Markierung auf dem Boden
bereits verzichtet.
Ein Verzicht der Beschilderung kann nur dann erfolgen, wenn die Akzeptanz der
Anwohnerschaft für dieses individuelle Recht vorhanden ist. Hiervon ist in besagten Fall
nicht auszugehen, da es schon vor der Ausschilderung des Behindertenparkplatzes zu
Unstimmigkeiten mit den Nachbarn gekommen ist.
Zwischenzeitlich wurde bei zwei Schilderfirmen nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht,
die entsprechenden Schilder in kleinerer Form zu produzieren. Die kleinste Variante ist ein
Parkplatzschild in den Ausmaßen 200 x 200 mm. Mit dem entsprechenden Zusatzschild
würden Kosten ohne Versand in Höhe von 54,55 € entstehen. Hinzu kommen noch die
Personalkosten für die Änderung der Beschilderung.
Die Verwaltung weist bereits jetzt darauf hin, dass die Produktion der Schilder
voraussichtlich drei Wochen in Anspruch nehmen wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Beschlussvorlage WP8-170/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
---------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
---------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-170/2012
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