Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
zur Satzung der Stadt Bedburg über den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern
und denkmalwerten Gebäuden (Denkmalbereichssatzung).
Das Gebiet von Alt-Kaster stellt in seiner Gesamtheit mit der aus dem 14. Jahrhundert stammenden Stadtmauer und der vorgelagerten Burgruine eine erhaltenswerte
mittelalterliche Stadtanlage dar, die in ihrer Substanz am Niederrhein einmalig ist.
Mit der Stadtmauer, den Bürgerhäusern, der Kirche, dem Marktplatz, den beiden
Torbauten, den Hofanlagen und dem Eulenturm stellt Alt-Kaster in seiner Erscheinungsform das Bild einer geschlossenen Kulturepoche spezifisch niederrheinischer
Prägung dar.
Dieses Stadtbild zu erhalten und zu pflegen ist Anliegen und Aufgabe der Denkmalpflege und soll durch die Satzung über den Schutz und die Erhaltung von Denkmälern und denkmalwerten Gebäuden erreicht werden.
SV / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5272.doc