Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8197/2011 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf vor. Die Abgrenzungssatzung ist seit dem Jahr 1985 rechtskräftig. Hintergrund des Antrags ist die Errichtung einen Wohnhauses im Bereich der Millendorfer Straße 138 (siehe Anlage 1). Die Fläche ist derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Errichtung eines Wohnhauses ist demnach derzeit an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich unzulässig. Sie kann nur erfolgen, wenn die Fläche in den Innenbereich miteinbezogen wird. Dazu ist die Abgrenzungssatzung entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu ändern. Dies ist möglich, sofern die Flächen, die dem Innenbereich zugeschlagen werden sollen, entsprechend von der baulichen Nutzung der Umgebung geprägt sind. Da die Fläche etwa in gleicher Entfernung zur vorgelagerten Millendorfer Straße liegt wie die Nachbarbebauung, kann durch die neue Wohnbebauung eine Arrondierung des bestehenden Siedlungsrandes von Millendorf erfolgen und sich so in die größeren baulichen Strukturen der Umgebung, die deutlich von ehemaligen und noch in Betrieb stehenden landwirtschaftlichen Hofstellen sowie weiterer Wohnbebauung geprägt sind, einfügen. Die Fläche stellt sich derzeit als eine zur angrenzenden Wohnbebauung zugeordnete Gartenwiese dar. Da die Fläche zudem im Landschaftsschutzgebiet „Pützer Bachtal“ liegt, das rechtskräftig im Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist, ist eine Änderung der Abgrenzungssatzung nur möglich, wenn die Fläche entsprechend aus dem Landschaftsplan entlassen wird und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hat dies zunächst in Aussicht gestellt, die endgültige Entscheidung hierüber bleibt den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten, was begleitend zum Beteiligungsverfahren der Abgrenzungssatzung erfolgen soll. In seiner Sitzung am 22.11.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf gefasst. Nach Erarbeitung der Satzungsunterlagen soll nunmehr die Offenlage der Planung erfolgen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 11.09.2012 Beschlussvorlage WP8-197/2011 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-197/2011 1. Ergänzung Seite 3