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Beschlussvorlage (Aufbau einer „Nachhaltigen Breitband-Infrastruktur (NGA) im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Aufbau einer „Nachhaltigen Breitband-Infrastruktur (NGA) im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Aufbau einer „Nachhaltigen Breitband-Infrastruktur (NGA) im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Aufbau einer „Nachhaltigen Breitband-Infrastruktur (NGA) im Stadtgebiet)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8193/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 80.20 - Schr. öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 19.06.2012 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Aufbau einer „Nachhaltigen Breitband-Infrastruktur (NGA) im Stadtgebiet Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung den Aufbau einer „Nachhaltigen Breitband-Infrastruktur“ (NGA) im Stadtgebiet Bedburg umzusetzen und für den Haushalt 2013 entsprechende Mittel einzuplanen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, den Rhein-Erft-Kreis als verantwortlichen Träger der übergeordneten Standort- und Wirtschaftsförderung anzuschreiben und ihm nahezulegen, den in der Sitzungsvorlage genannten Aufgabenkatalog umzusetzen und bis zum Jahresende entsprechende Beschlüsse herbeizuführen. Andernfalls soll die Maßnahme im Haushalt der Stadt Bedburg Berücksichtigung finden. Mit Schreiben vom 12.07.2012 wurde die Wirtschaftsförderungs GmbH des Rhein-Erft-Kreises (WFG) aufgefordert, die entsprechende Maßnahmen umzusetzen (siehe Anlage). Die WFG teilte im Zwischenbescheid vom 24.07.2012 mit, dass in Anbetracht der Komplexität dieser Maßnahme die Behandlung der Angelegenheit auf die Sitzung des Aufsichtsrates der WFG am 07.09.2012 datiert wurde. Diese Aufsichtsratssitzung ist jedoch ausgefallen und als nächster Termin ist der 07.12.2012 terminiert. Die Geschäftsführung der WFG teilte telefonisch mit, dass dieser, von der Stadt Bedburg geforderte Aufgabenkatalog in diesem komplexen Umfang aufgrund der limitierten finanziellen und personellen Ressourcen und auch aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber den übrigen REK-Kommunen nicht geleistet werden kann. Weiterhin braucht die WFG für zusätzliche umfangreiche Aufgaben wie diese vorher ein Mandat ihres Aufsichtsrates. Dieses Mandat vorausgesetzt, könnte die WFG einen interkommunalen Moderationsprozess anbieten, der als Ergebnis interessensgleiche Kommunen als potentielle Partner für Investoren generiert. Für den Fall, dass eine nennenswerte Unterstützung durch die WFG nicht zu erwarten ist, wurden bereits weitere Gespräche zur Weiterentwicklung des NGA-Aufbaus in Bedburg geführt. Folgende Verfahrensschritte zur Umsetzung der NGA-Versorgung wurde von Herrn Dr. Kaack (STZ Consulting Group) empfohlen: 1. Die zu versorgenden Bereiche müssen ermittelt werden. (Basisplan incl. Einwohner, Anzahl der Haushalte und Betriebe) 2. Anschließend müssen Gespräche mit interessierten Netzbetreibern geführt werden und entsprechende (unverbindliche) Absichtserklärungen einholt werden. 3. Erstellung eines Masterplans durch ein Ing. Büro mit entsprechender Qualifikation und Referenz. Die geschätzten Kosten für eine Kommune in der Größenordnung wie die Stadt Bedburg belaufen sich auf ca. 30.000.- €. Diese Mittel sind für einen möglichst frühzeitigen Beginn bereits im Haushaltsjahr 2013 zu veranschlagen. Anschließend ist jährlich die Planung und Fortschreibung des Ausbaus zu pflegen. 4. Danach erfolgt die Durchführung der Markterkundung in Form einer Veröffentlichung im IKTPortal. Hier ist dann in der Regel ein Marktversagen zu erwarten. Das Verfahren ist aber aufgrund des Beihilferechts erforderlich. 5. Dann erfolgt die Ausschreibung für die Nutzung der Leerrohre (Das Verfahren ist ebenfalls erforderlich wegen des Beihilferechts). 6. Abschließend erfolgt der Kooperationsvertrag zur Nutzung des städtischen Rohrleitungsnetzes, damit der Ausbau durchgeführt werden kann. Die Umsetzung der Maßnahme ist langfristig zu sehen und kann sich durchaus über einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren erstrecken. Parallel wird auch weiterhin nach Investoren für den Ausbau des Rohr- und Leitungsnetzes gesucht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-193/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-193/2012 Seite 3