Daten
Kommune
Bedburg
Größe
119 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich III
- Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Geschäftsbereich 5 - Stadt- und Verkehrsplanung Dienstgebäude: Rathaus Kaster
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
z. Hd. Frau Prof. Dr. Beate Braun
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Auskunft erteilt: Harald Schreier
Zimmer:
204
Durchwahl:
(02272) 402 620
Telefax:
(02272) 402 400
E-Mail:
h.schreier@bedburg.de
Mein Zeichen:
Datum:
14. September 2012
_
Betreff: Breitbandversorgung in der Stadt Bedburg
Hier: Übergreifende Aufgaben für den Infrastrukturaufbau
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Braun,
die Stadt Bedburg arbeitet seit einigen Jahren an der stadtgebietsweiten Herstellung
der Mindestversorgung mit Breitbandtechnik. Hierfür wurden und werden verschiedene technische Lösungen herangezogen um den aktuellen Mindestbedarf an Bandbreite zur mittelfristigen Standortsicherung zu gewährleisten.
Der Breitbandbedarf ist in den letzten Jahren stark gewachsen und wird weiter steigen. Das Wachstum und die zunehmend multimedialen Inhalte sorgen für einen
wachsenden Grundbedarf an Übertragungsbreite.
Aus diesem Grunde ist ein nachhaltiger Breitbandausbau unbedingt als notwendige
Daseinsvorsorge für die nächsten Jahrzehnte zu berücksichtigen. Dies gelingt aber
nur mit einer Basis an Planung und Ausführungskontrolle welche übergeordnete Aufgaben beim Infrastrukturaufbau sicherstellen.
Dies war ja auch dem Vortrag des von Ihnen eingeladenen Gastredners - Herr Carsten Pütz - von der Bergischen Universität Wuppertal bei der 29. Wirtschaftsförderungskonferenz am 26. Juni 2012 zu entnehmen.
Mit Beschluss vom 19.06.2012 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschlossen, dem Rhein-Erft-Kreis nahezulegen, die nachfolgenden übergreifenden und dauerhaften Aufgaben zu übernehmen und bis zum Jahresende entsprechende Beschlüsse herbeizuführen. Damit sollen über einen Zeitraum von 10 bis 15
Jahren die Voraussetzungen in Form eines passiven Anschlussnetzes von Kabelschutzrohren (Micro-Ducts) und Lichtwellenleiter-(LWL)-Kabel bis zu allen Hausanschlüssen geschaffen werden.
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14:00 - 16:00 Uhr
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Seite - 2 - zum Schreiben vom 14. September 2012
Das Anschlussnetz kann an ein nationales Backbone-Netz angebunden und von einem Netzbetreiber betrieben werden.
Zu den übergreifenden Aufgaben, die durch den Kreis erbracht werden sollten, gehören:
− vorhandene Infrastrukturen der Kommunen und Versorgungsunternehmen zu
erfassen und zu dokumentieren sowie Nutzungsverträge mit den Eigentümern
zu schließen;
• die aktuelle Versorgungssituation in den schwach versorgten Wohn- und Gewerbegebieten zu analysieren, sofern die Kommunen noch keine eigenen Bedarfserhebungen durchgeführt haben;
• die Erstellung eines Masterplans für die schwach versorgten Gebiete bis auf
• Straßenzugsebene zu beauftragen, damit eine Verlegung im Beilauf zielführend erfolgen kann;
• Kenntnisse über möglichst alle anstehenden Versorgungs- und Infrastrukturprojekte im Kreisgebiet zu sammeln (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernheizung, Straßenbau, Eisenbahnbau, Radwegebau usw.);
• ... zu prüfen, ob die geplanten Strecken gemäß Masterplan genutzt werden
können für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur für das Kreisgebiet;
• ... mit den Kommunen und den Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernheizung, Straßenbau usw. zu klären, ob sie die geplante
Struktur aus
• eigenwirtschaftlichen Zielsetzungen mit zu verlegen bereit ist;
• ... parallel zur Planung zu ermitteln, mit welchen über die MitVerlegungsmöglichkeit hinausgehenden weiteren Investitionen Ortslagen
schneller versorgt werden können;
• ... Städte und Gemeinden bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen
unterstützen, die der kurzfristigen Verbesserung der Versorgung dienen;
• ... für die Kommune die Möglichkeit zur Nutzung von öffentlichen Fördermitteln
zu prüfen, z.B. aus dem GRW-Programm für die Verlegung von Kabelschutzrohren;
• ... bei Fragen zur Finanzierung der Infrastruktur-Verlegung zu informieren über
die
• Programme von NRW.Bank und KfW;
• ... alle neu entstehenden Infrastruktur-Elemente zu dokumentieren und für eine regelmäßige Fortschreibung des Masterplans zu sorgen;
• ... die Kommunen bei der Prüfung von beihilferechtlichen Aspekten zu unterstützen;
• ... Verhandlungen mit geeigneten Netzbetreibern (Deutsche Telekom, NetAachen, Versatel, NDIX, inexio, Telemark, LCC-Telecom etc.) darüber zu führen,
die passiven Infrastrukturen nach Fertigstellung zu nutzen und die Versorgung
der betreffenden Ortslagen mit Breitbanddiensten vorzunehmen;
• ... die Kommune bei der Umsetzung von Vermarktungsmodellen z.B. mit Vorschlägen zu Baukostenzuschüssen für den Hausanschluss, Konzepte zur
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•
„sanften“ Migration oder Pilotvorhaben mit Anschluss- und Benutzungszwang
zu begleiten (hierbei enge Kooperation mit dem Breitbandconsulting.NRW);
− ... nach Inbetriebnahme Unterstützung zu bieten bei der Kommunikation in
der Presse und der Bewerbung des Diensteangebots
Neben den übergreifenden Aufgaben kann der Kreis nach Durchführung der Analyse- und Planungs-Arbeiten selber bei der Verlegung von Infrastruktur aktiv werden.
Falls kein Investor gefunden wird, kann er fallweise mit eigenen Mitteln die (Mit)Verlegung der benötigten Kabelbündel finanzieren, wenn in der betreffenden Ortslage eine relevante Nachfrage geäußert wird, und wenn ein Netzbetreiber gefunden
wird, der diese Infrastruktur anmietet und Dienste vermarktet.
Ein entsprechender Masterplan sollte dann folgenden Anforderungen gerecht werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Identifikation der Gebiete, in denen der Kreis aus beihilferechtlichen Erwägungen (Fördermittel) heraus tätig werden kann (insbesondere in schwach
versorgten Gebieten unter 25 MBit/s)
Vorhandene Infrastrukturen, die für Lichtwellenleiter genutzt werden können,und bekannte Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben in den ausgewählten Gebieten werden ermittelt und berücksichtigt
Positionierung der PoP‘s („Point of Presence“ = Netzknotenpunkte) erfolgt unter Optimierung der Netztopologie und der Nutzung vorhandener Infrastrukturen
Die Vernetzung der PoP‘s mit dem Backbone-Netz erfolgt möglichst unter
Nutzung vorhandener Schutzrohre
Die Planung erfolgt auf der Basis von durchgängigen, individuellen Microducts
(Schutzrohre) je anzuschließendem Haushalt oder Betrieb vom PoP bis zum
Hausanschluss mit Bündelung im Straßenraum und mit möglichst geringen
Unterbrechungen
Die Planung schließt strategische Muffen und Schächte ein, die später genutzt
werden können, um Netzstrukturen zu verbinden oder nachträgliche Hausanschlüsse zu realisieren
Im Masterplan werden zusammenhängende Gebiete identifiziert, die sich mit
begrenztem Aufwand für die Verlegung ohne Synergien erschließen lassen
und mit aktiver Technik versehen werden können
Zunächst erfolgt eine Planung auf der Ebene der Straßenzüge unter Berücksichtigung der Anzahl der Häuser und der Zuführung zum PoP aber ohne Berücksichtigung von anderen Versorgungsleitungen, damit anstehende Tiefbaumaßnahmen genutzt werden können. Hierbei ist die Bündelung der Microducts und die Konfektionierung der Schutzrohr-Bündel zu ermitteln
Die eigentliche Feinplanung im Straßenraum mit Positionierung im Vergleich
zu anderen Versorgungsleitungen und den Ausstiegen zu den Hausanschlüssen als Grundlage für Ausschreibungen zur Mitverlegung (oder zur gesonder-
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Seite - 4 - zum Schreiben vom 14. September 2012
ten Verlegung) erfolgt bei konkreter Ausbauplanung innerhalb von zwei Jahren, bei späterer Umsetzung nur auf der Ebene von Straßenzügen
Da die Breitbandversorgung jetzt und in Zukunft als Standort- und Wirtschaftsfaktor
maßgeblich ist, muss der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation
(Glasfaser-NGA) vor Ort als eine zentrale und dauerhafte Infrastrukturaufgabe der
kommenden Jahrzehnte wahrgenommen werden.
Aus diesem Grunde bitte ich den Rhein-Erft-Kreis, als verantwortlicher Träger
der übergeordneten Standort- und Wirtschaftsförderung, den vorgenannten
Aufgabenkatalog umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Koerdt
Bürgermeister
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