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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8196/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.09.2012 Betreff: Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem. Friedhoferweiterung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur, 1 Flurstück 944, zwischen der Herderstraße und Goethestraße in Bedburg (siehe Lageplan). Dieses Grundstück war ursprünglich als mögliche Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen. Neue Bestattungsformen sowie der demographische Wandel machen diese Fläche für die Friedhofsnutzung entbehrlich. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Im Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg ist die Fläche als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof festgesetzt. Zur adäquaten Nutzung der Fläche und zur verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung ist die Umnutzung dieses Bereichs zu Wohnzwecken geplant. Die Struktur soll sich dabei an der aufgelockerten Einzel- und Doppelhausbebauung der Umgebung orientieren. Hierzu muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird ein entsprechendes Bebauungskonzept vorgestellt. Dies soll dann ebenfalls nach politischer Beratung auch der örtlichen Bewohnerschaft vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls die Problematik der Verkehrsberuhigung an der Goethestraße thematisiert werden, die auch im Zusammenhang mit der Erschließung in diesem Bereich besteht. Hierzu liegt der Verwaltung bekanntlich ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vor (siehe Sitzungsvorlage WP8-170/2011). Zur Einleitung des Verfahrens wird empfohlen, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch die Stadt getragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die innerstädtische Nachverdichtung stärkt den Wohnstandort Bedburg in verträglicher Weise und trägt dazu bei, die negativen Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 13.09.2012 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-196/2012 Seite 2