Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8196/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
25.09.2012
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung - Gebiet an der Goethestraße - ehem.
Friedhoferweiterung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 15 / Bedburg, 14. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur, 1 Flurstück 944,
zwischen der Herderstraße und Goethestraße in Bedburg (siehe Lageplan). Dieses Grundstück
war ursprünglich als mögliche Erweiterung des angrenzenden Friedhofs vorgesehen. Neue
Bestattungsformen sowie der demographische Wandel machen diese Fläche für die
Friedhofsnutzung entbehrlich. Aktuell wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Im
Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg ist die Fläche als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung
Friedhof festgesetzt.
Zur adäquaten Nutzung der Fläche und zur verträglichen innerstädtischen Nachverdichtung ist die
Umnutzung dieses Bereichs zu Wohnzwecken geplant. Die Struktur soll sich dabei an der
aufgelockerten Einzel- und Doppelhausbebauung der Umgebung orientieren. Hierzu muss der
Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird ein
entsprechendes Bebauungskonzept vorgestellt. Dies soll dann ebenfalls nach politischer Beratung
auch der örtlichen Bewohnerschaft vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls
die Problematik der Verkehrsberuhigung an der Goethestraße thematisiert werden, die auch im
Zusammenhang mit der Erschließung in diesem Bereich besteht. Hierzu liegt der Verwaltung
bekanntlich ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vor (siehe Sitzungsvorlage WP8-170/2011).
Zur Einleitung des Verfahrens wird empfohlen, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu
fassen. Die mit der Planung verbundenen Kosten werden durch die Stadt getragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die innerstädtische Nachverdichtung stärkt den Wohnstandort Bedburg in verträglicher Weise und trägt dazu bei, die
negativen Folgen des demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 13.09.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-196/2012
Seite 2