Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-188/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
881 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03

Inhalt der Datei

Jugendamtshaushalt 2013 (Stand 07.09.2012) 1. GB 4 – Bildung und Jugend 1.1 Unterhaltsvorschuss 1.2 Tagespflege 1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst 1.4 Kindertageseinrichtungen 1.5 Jugendzentren 1.6 Förderung von Kindern und Jugendlichen 2. Deckungskreise (laut Haushalsplan 2012) 2.1 Personalaufwendungen 2.2 Nicht zahlungswirksame Vorgänge 2.3 Übrige Ergebniskonten 2.4 Konsumtive Finanzkonten 2.5 Investive Finanzkonten (bis 50.000 €) Seite 1 von 29 1. Geschäftsbereich 4 – Bildung und Jugend Produktbeschreibung 05.341.230 Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Ilka Metter Kurzbeschreibung Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten finanziert der Bund zu 33,33%, das Land zu 13,33% und die Stadt zu 53,34%. Auftragsgrundlage Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien Zielgruppe Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Erläuterungen Kostenstellen 230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Bindungsgrad (X) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Kennzahlen Fallzahl Rückholquote Ist 2010 Ist 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 123 128 115 115 115 115 115 23,4 % 25,2 % 30,0% 30,0% 30,0% 30,0% 30,0% Seite 2 von 29 Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistungen (siehe Produktnummer 05.... ) die im Jugendamt abgewickelt und seit dem 01.01.2011 im Rahmen der Übernahme des Jugendamtes durch die Stadt Bedburg geprüft wird. Im Jahr 2011 kam es zu erheblichen Erträgen, da zu Beginn alle alten Forderungen aus Vorjahren eingebucht wurden. Hierbei handelt es sich überwiegend um `Ertrag´, der aber nicht geflossen ist. Rückholquote: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2011 – Drucksache 17/7267 – Rückholquoten in den Jahren 2005 bis 2010 in den Bundesländern und im Bundesdurchschnitt: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Baden-Württemberg 26 % 22 % 25 % 27 % 28 % 26 % Bayern 30 % 27 % 27 % 32 % 34 % 27 % Berlin 13 % 12 % 13 % 13 % 13 % 12 % Brandenburg 13 % 11 % 13 % 15 % 14 % 13 % Bremen 11 % 10 % 10 % 11 % 12 % 10 % Hamburg 12 % 12 % 13 % 14 % 15 % 13 % Hessen 18 % 16 % 16 % 16 % 18 % 16 % Mecklenburg-Vorpommern 13 % 12 % 14 % 13 % 14 % 13 % Niedersachsen 19 % 16 % 24 % 22 % 23 % 20 % 18 % 16 % 17 % 18 % 19 % 18 % Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 23 % 22 % 23 % 25 % 26 % 23 % Saarland 17 % 20 % 18 % 20 % 23 % 17 % Sachsen 17 % 16 % 17 % 15 % 13 % 14 % Sachsen-Anhalt 15 % 15 % 16 % 14 % 15 % 13 % Schleswig-Holstein 21 % 18 % 20 % 21 % 22 % 19 % Thüringen 13 % 11 % 14 % 13 % 14 % 13 % insgesamt 20 % 17 % 19 % 19 % 20 % 18 % Die Rückholquoten aus dem Jahr 2011 liegen noch nicht vor. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 3 von 29 Sachkonto Kontenbezeichnung 5011000 Bezüge Beamte 5012000 Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. 5022000 Angestellte 5032000 Beitrag Sozialv. Angestellte 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Ersatz soz. Leist. außerh. Einr. 4211000 § 7 UVG * Ersatz soz. Leist. außerh. Einr. 4211001 § 5 UVG 4482000 Erstattungen von Gemeinden Erst. Aufw. von Dritten an das 5231000 Land 5232000 Erstattung an Gemeinden 5339000 Sonstige soziale Leistungen Aufwendungen für 5411300 Reisekosten 5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste 5431400 Auf. f. Fachliteratur 5473000 Wertveränderung UV * 5473641 Wertberichtigung * Ist 2011 Ansatz 2012 Prognose 2012 Ansatz 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 16.497,96 44.699,48 0 43.300 3.735,31 53.281,03 0 35.000 0 35.400 0 35.800 3.631,61 9.170,03 -112.635,77 3.500 8.700 -150.000 4.363,53 10.855,00 -125.931,58 2.900 7.100 -153.600 2.900 7.200 -153.600 2.900 7.300 -153.600 -964.135,67 -36.000 -150.401,99 -62.500 -62.500 -62.500 -11.469,49 0,00 -2.000 -250 201,75 0,00 -2.000 0 -2.000 0 -2.000 0 28.191,80 0,00 242.487,64 20.000 2.000 250.000 41.822,12 0,00 212.698,05 46.100 0 215.000 46.100 0 215.000 46.100 0 215.000 68,40 1.315,24 68,15 -742.110,62 100 2.000 100 141.450 43,95 0,00 0,00 50.667,17 100 2.000 100 90.200 100 2.000 100 90.700 100 2.000 100 91.200 100 2.000 100 91.700 915,00 526.786,62 527.701,62 2.000 0 2.000 86.592,58 0,00 86.592,58 2.000 0 2.000 2.000 0 2.000 2.000 0 2.000 2.000 0 2.000 Hinweis 0 36.200 2.900 7.400 -153.600 5/7 von 533900 Unterhaltspflichtige -62.500 Ziel 30% Rückzahlung durch -2.000 Leistungsempfänger 0 46.100 5/7 von 4211000 und 4211001 0 215.000 * Unterhaltsforderungen (=Ertrag), die nicht zu realisieren sind, können in den nachfolgenden Jahren nicht mehr abgesetzt werden und stellen z.B. bei Niederschlagung eine Wertveränderung (=Aufwand) dar. Somit sind die Sachkonten 4211000, 5473000 ff immer zusammen zu betrachten. Seite 4 von 29 Produktbeschreibung 06.361.240 Tagespflege Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Kristina Gloyer Kurzbeschreibung Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für Kindertagesbetreuung; Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII, Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zielgruppe - Eltern mit Kindern im Alter von 0 – zum vollendeten 14. Lebensjahr - Tagespflegepersonen Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das Angebot auszubauen. Erläuterungen - Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für Kindertagesbetreuung - Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege - Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege - Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen - Erhebung von Elternbeiträgen Kostenstellen 240.001 – Tagespflege Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 5 von 29 Der Ausbau der Tagespflege ist, wenngleich die Nachfrage bislang nicht besonders hoch war, zum Kindergartenjahr 2013/ 2014 wegen des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen U 3-Platz auszubauen. Ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 wurden die Stundensätze für die Betreuung von Kindern unter drei bzw. unter zwei Jahren auf 5 € bzw. 6 € je Stunde erheblich erhöht. Es sollen rund 30% der zu bereitzustellenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren über die Tagespflege sicher gestellt werden, so dass nach aktueller Planung rund 45 Plätze vorzuhalten wären; der Ansatz für das Jahr 2013 betrifft das Kindergartenjahr 2013/ 2014. Das Land beteiligt sich an den laufenden Kosten für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern. Alter über 6 über 3 unter 3 2011/2012 7 ( 0€) 7 ( 5.929 €) 15 (11.205 €) 2012/20013 7 ( 0€) 7 ( 7.470 €) 33 (24.651 €) 2013/2014 ff. 7 ( 0€) 7 ( 7.470 €) 45 (33.615 €) Investive Maßnahmen sind für den Ausbau in Höhe der Landeszuschüsse pauschal geplant. Seite 6 von 29 Sachkonto 5012000 5022000 5032000 4141000 4488000 5291000 5411300 5431900 Kontenbezeichnung Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen Bereichen * Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Aufwendungen für Reisekosten für sonstige Geschäftsaufwend. Ist 2011 Ansatz 2012 Prognose 2012 Ansatz 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0,00 0,00 0,00 -46.000,00 0 10.366,88 849,23 0 2.099,48 0 -26.000 -32.272,00 16.100 1.300 3.200 -41.000 16.300 1.300 3.200 -41.000 16.500 1.300 3.200 -41.000 16.700 1.300 3.200 -41.000 -30.472,09 110.540,21 0,00 7,50 34.075,62 -16.000 -40.000,00 180.000 150.670,51 0,00 200 116,79 500 138.700 91.830,89 -64.000 220.000 100 500 136.200 -85.000 300.000 100 500 195.400 -85.000 300.000 100 500 195.600 -85.000 Elternbeiträge 300.000 100 500 195.800 * Da die Elternbeiträge für das Haushaltsjahr 2013 für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 erhoben werden, sind noch nicht alle Eltern bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft, so das der Wert geschätzt werden musste. Seite 7 von 29 Produktbeschreibung 06.363.250 Allgemeiner Sozialer Dienst Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Dagmar Niederlein Kurzbeschreibung Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; das Jugendamt kann für Kinder und Jugendliche einen Beistand einsetzen. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35, 36, 37, 39, 40, 41 und 44sowie §§ 50 und 52 Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende Fortbildungsangebote zu erweitern. Durchführung Babybegrüßungspaket Erläuterungen Kostenstellen Bindungsgrad - Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft - Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch - Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren 250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) 250.002 – Familienberatungs- und Präventionszentrum ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 8 von 29 250.001 ASD Der in 2011 geringere Zuschussbedarf resultiert überwiegend aus der Ertragsbuchung von Forderungen aus vorherigen Jahren; es ist allerdings festzustellen, dass der Aufwand für Jugendhilfemaßnahmen steigend ist. Zum einen muss festgestellt werden, dass die gewünschte Nähe eines Jugendamtes entsprechende Erfahrungen mit sich bringt; im Bundesdurchschnitt liegt die jährliche Kostensteigerung in der Jugendhilfe bei 5 - 6 %; dies korrespondiert mit Statistiken, die steigende Inobhutnahmen in vergleichbarer Höhe darstellt. Die Kosten für die Hilfen außerhalb von Einrichtung sind auf momentan rund 70.000 € / Monat gestiegen; ohne Kostensteigerung ergäbe dies einen Ansatz von 840.000 € (rd. 105% der Prognose zum Jahr 2012). Bei einer Kostensteigerung von 2 % (entsprechend der Orientierungsdaten Sozialtransfer) ergibt dies einen Jahresansatz von 856.800 €. Die Hilfen in Einrichtungen sind erheblich gestiegen und liegen derzeit bei rund 155.000 € / Monat; ohne Kostensteigerung ergäbe dies einen Ansatz von 1.860.000 € (rd. 115% der Prognose zum Jahr 2012). Bei einer Kostensteigerung von 2 % ergibt dies einen Jahresansatz von 1.897.200 €. 250.002 Familienberatungs- und Präventionszentrum Seit April 2011 befindet sich im Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche: • • • • • • • • • Schwangerschaft und Geburt Kindliche Entwicklung Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, PatchworkFamilien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien Bewältigung alltäglicher Aufgaben Unterstützung in besonderen Krisen Beziehung und Partnerschaft Trennung und Scheidung bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht, Problemen mit Alkohol oder Drogen Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der Erziehungsberatungsstelle sind freiwillig, kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Seite 9 von 29 Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen, sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 10 von 29 Erläuterungen zu den Sachkonten 4482000 Erstattungen von Gemeinden 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 4561000 Bußgelder 4591000 Erstattungen aus Überzahlungen 5232000 5251200 5279900 5291000 5291300 Erstattung an Gemeinden KFZ Versicherungsbeiträge Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge 5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche 5331000 Leistungen an natürliche Pers aE 5332000 Leistungen an natürliche Pers iE 5411300 5429000 5431200 5431400 5431900 5473000 Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Aufwendungen für Telefon Auf. f. Fachliteratur für sonstige Geschäftsaufwend. Wertveränderung UV Die Stadt Bedburg erbringt Leistungen nach dem SGB VIII für finanziell zuständige Gemeinden gegen Kostenerstattung (siehe auch 5232000) Elternbeiträge nach dem SGB VIII Bußgelder, die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe durch die Gerichte festgesetzt werden, werden zweckgebunden für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe verwendet Erstattung von zu Unrecht erbrachter Leistungen, die zurückgefordert wurden Andere Kommunen erbringen Leistungen nach dem SGB VIII, für die die Stadt Bedburg kostenerstattungspflichtig ist (siehe auch 448200) Kosten für einen Anhänger aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe Kosten für kleinere Anschaffungen u. a. Kosten für die Erstellung von Broschüren, etc. pp. Das Jugendamt ist Mitglied im Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. Pauschale Verträge mit Anbietern der freien Jugendhilfe; hierunter fallen u. a. das SPZ in Kerpen und Haus St. Gereon Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen Die Mitarbeiter des ASD setzen überwiegend ihre privaten Fahrzeuge ein; Fachgespräche finden zum Teil bundesweit statt. u. a. Kosten für Supervision, Gerichtsverfahren, Rechtsanwaltskosten, etc. pp. Diensthandy im Jugendamt Wird überwiegend durch den FB I zur Verfügung gestellt; hier fallen z.B. Kosten für Broschüren Dritter an Auffangposten Korrekturposten von Wertstellungen der Vorjahre (ertragssenkend) Seite 11 von 29 250.001 Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 4141000 4482000 4488000 4561000 4591000 5232000 5251200 5279900 5291000 5291300 5318000 5331000 5332000 5339000 5411300 5429000 5431200 5431400 5431900 ASD Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von Gemeinden Erstattungen von übrigen Bereichen Bußgelder Erstattungen aus Überzahlungen Erstattung an Gemeinden KFZ Versicherungsbeiträge Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Mitgliedsbeiträge Zuweisungen an übrige Bereiche Leistungen an natürliche Pers aE Leistungen an natürliche Pers iE Sonstige soziale Leistungen Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste Aufwendungen für Telefon Auf. f. Fachliteratur für sonstige Geschäftsaufwend. 5473000 Wertveränderung UV Ist 2011 16.709,10 312.478,54 25.096,80 58.030,51 -3.140,00 -383.896,00 -123.438,50 -1.750,00 -7.209,77 114.276,54 29,21 0,00 29.410,56 380,50 138.532,38 627.649,74 1.214.341,66 180,00 5.890,30 6.187,29 2,39 12,91 6.455,39 2.036.229,55 2.200,00 2.200 Ansatz 2012 Prognose 2012 36.445,32 27.000 246.017,30 280.200 20.080,03 21.100 49.397,13 52.800 0 0 -120.000 -203.000,00 -93.193,58 -90.000 -2.325,00 -100 -4.599,10 0 100.000,00 90.000 0,00 30 0,00 0 753,05 15.000 760,00 760 150.000,00 80.000 803.000,00 620.000 1.125.000 1.635.000,00 0,00 250 3.726,48 5.000 6.512,48 4.000 0,00 20 0,00 0 3.452,10 3.000 2.114.060 2.752.026,21 0 0 11.552,00 11.552 Ansatz 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 0 299.200 24.500 59.800 0 -165.000 -90.000 -2.000 -5.000 100.000 30 500 1.000 760 150.000 856.800 1.897.200 0 5.000 12.000 20 100 5.000 3.149.910 0 302.200 24.700 60.400 0 -171.600 -93.600 -2.000 -5.000 104.000 30 500 1.000 760 150.000 870.000 1.935.000 0 5.000 12.000 20 100 5.000 3.198.510 0 305.200 24.900 61.000 0 -178.500 -97.300 -2.000 -5.000 108.200 30 500 1.000 760 150.000 870.000 1.935.000 0 5.000 12.000 20 100 5.000 3.195.910 0 308.300 25.100 61.600 0 -185.600 -101.200 -2.000 -5.000 112.500 30 500 1.000 760 150.000 870.000 1.935.000 0 5.000 12.000 20 100 5.000 3.193.110 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Seite 12 von 29 250.002 Sachkonto 5012000 5022000 5032000 4141000 5279900 5291000 5411300 5429000 5431900 Familienberatungs- und Präventionszentrum Kontenbezeichnung Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte Zuw. lfd Zwecke vom Land Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste für sonstige Geschäftsaufwend. Ist 2011 0,00 0,00 0,00 -13.107,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -13.107 Ansatz 2012 130.800 10.500 26.200 -12.000 0 0 0 0 0 155.500 Prognose 2012 152.528,22 12.615,69 27.473,61 -13.108,00 0,00 19.464,75 794,99 735,00 1.141,11 201.645,37 Ansatz 2013 211.300 17.300 41.100 -13.000 0 2.000 1.500 2.000 2.500 264.700 Plan 2014 213.400 17.500 41.500 -13.000 0 2.000 1.500 2.000 2.500 267.400 Plan 2015 215.500 17.700 41.900 -13.000 0 2.000 1.500 2.000 2.500 270.100 Plan 2016 Hinweis 217.700 17.900 42.300 -13.000 0 2.000 1.500 2.000 2.500 272.900 Seite 13 von 29 Produktbeschreibung 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Kurzbeschreibung Auftragsgrundlage Verantwortliche Person(en ): Carsten Esser Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden von freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereit gestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten. SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz) Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Betriebskostenverordnung (BKVO) Verträge Zielgruppe Eltern mit Kindern im Geburts- bis zum Einschulungsalter Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele - bedarfsgerechte Angebote auch für über 3 jährige vorhalten weiterer Ausbau der U3 Plätze Der Rechtsanspruch eines Kindergartenjahr zu erfüllen. Kindergartenplatzes für Dreijährige ist auch im laufenden Erläuterungen - Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung - Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften - Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte - Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder Kostenstellen 223.001 – KiTA der Katholischen Kirche 223.002 – KiTA der AWO 223.003 – KiTA der evangelischen Kirche 223.004 – KiTA von Initiativen 223.005 – Kita freier Träger 223.999 – Kindertageseinrichtungen allgemein Bewirtschaftungsregeln Investive Zuschüsse sind durch entsprechende Verträge für die Laufzeit einer Zweckbindung zu sichern. Erläuterungen Es sind umfangreiche Investitionen in die U3-Betreuung in Verbindung mit Zuwendungen des Landes durchzuführen. Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 14 von 29 Der Zuschussbedarf aus 2010 ist nicht mit den folgenden Jahren vergleichbar, da hier nur die vertraglich zugesicherten Trägeranteile übernommen wurden. Mit Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes sind hier nunmehr auch die Anteile des Jugendhilfeträgers zu buchen; augrund der Übernahme im laufenden Kindergartenjahr wurden Elternbeiträge in 2011 ertragsmäßig für 1,5 Jahre gebucht. Die Elternbeiträge werden zuerst unter 223.999 gebucht und nach Jahresabschluss anteilig auf die Kostenstellen verteilt; da die Landeszuschüsse zentral vereinnahmt werden, kommt es dort zu einem Ertragsüberschuss. Das Kindergartenjahr 2013/ 2014 wird im Haushaltsjahr 2013 gebucht. Die Kindpauschalen steigen jährlich um 1,5 %. Träger Einrichtung Stadtteil Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche Kath. Kirche AWO AWO AWO AWO Evang. Kirche Initiative Initiative Freie Träger St. Antonius St. Lambertus St. Martin St. Martinus St. Peter St. Willibrordus Kleeblatt Mosaik Pusteblume Sterntaler Feldmäuse Springmäuse Waldwichtel Johanniter West * Bedburg Kirchherten Kaster Königshoven Kirdorf Kaster Lipp Lipp ** Kaster Blerichen Kirchtroisdorf Kaster Kirchherten * ** *** Gruppen 3 3 2 3 2 3 2 2 4 2 2 1 1 2 32 davon U3 Plätze 2012/2013 Plätze *** 58 6 71 0 43 6 65 6 44 6 65 12 43 6 48 0 75 10 48 0 40 8 22 4 20 4 35 10 677 78 davon eine Gruppe integrativ davon zwei Gruppen integrativ davon 32 Plätze bereits ausgebaut, Ziel ist ein Angebot von 103 Plätzen Investive Maßnahmen sind geplant. Seite 15 von 29 223.999 Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Vorkostenstelle Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5411300 Aufwendungen für Reisekosten Ist 2011 Ansatz 2012 Prognose 2012 Ansatz 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis 14.688,83 19.997,55 1.603,33 4.081,59 12.600 28.200 2.200 5.400 13.626,25 37.838,53 3.138,03 7.713,31 13.800 0 0 0 13.900 0 0 0 1.400 0 0 0 14.100 0 0 0 -203.655,69 -163.000 -198.527,86 -207.900 -210.700 -213.900 Sprachförderung -217.100 Letztes Kitajahr 22.625,00 235,50 -140.423,89 13.000 350 -101.250 13.000,00 0,00 -123.211,74 20.000 400 -173.700 20.000 400 -176.400 20.000 400 -192.100 20.000 Sprachförderung 400 -182.600 * der Ausgleich Elternbeitragsbeteiligung wurde für das Kindergartenjahr 2011/2012 auf 172.510,75 € angehoben. 223.001 KiTa´s der katholische Kirche Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 5391000 Sonstige Transferaufwendungen 4141100 5484100 5484200 5473000 Zuweisungen vom Land Auflösung ARAP Auflösung (investive Zuschüsse) Wertveränderung UV Ist 2011 -790.682,11 -210.812,40 Ansatz 2012 -742.000 - 308.900 Prognose 2012 -790.907,41 -288.000,00 Ansatz 2013 -801.700 -295.300 Plan 2014 -813.200 -299.700 Plan 2015 -824.800 -304.200 13.275,00 0 0,00 0 0 0 1.780.000 1.886.045,21 0,00 0 729.100 807.137,8 1.913.600 0 816.600 1.941.600 0 828.700 1.970.100 0 841.100 -21.000 0 0 0 -21.000 -21.000 0 0 0 -21.000 -21.000 0 0 0 -21.000 1.854.116,77 1.056,00 866.953,26 0,00 0 1.061,67 0,00 1.061,67 -20.500 21.333,00 1.062,00 0 1.895 -20.500,00 0 0 144,00 -20.356 Plan 2016 Hinweis -836.600 36,5 % der KP -308.800 Elternbeiträge * Erstattung von 0 Zuweisungen 88% der KP 1.998.900 +vertragl. Leistungen 0 853.500 -21.000 Prap laut FB I 0 0 0 -21.000 Seite 16 von 29 * Da die Elternbeiträge für das Haushaltsjahr 2013 für das Kindergartenjahr 2013/2014 erhoben werden, sind noch nicht alle Eltern bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft. 223.002 KiTa´s der AWO Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 4141100 Zuweisungen vom Land 5484100 Auflösung ARAP 223.003 Ist 2011 -492.669,82 -130.796,20 Ansatz 2012 -482.000 -189.100 Prognose 2012 -557.321,01 -183.000,00 Ansatz 2013 -553.500 -181.300 Plan 2014 -561.400 -184.000 Plan 2015 -569.400 -186.800 6.600,00 0 0,00 0 0 0 1.326.000 1.450.168,89 654.900 709.847,88 1.414.200 679.400 1.434.800 689.400 1.455.600 699.400 -38.400 0 -38.400 -38.400 0 -38.400 -38.400 0 -38.400 1.223.349,87 606.483,85 0,00 2.390,53 2.390,53 -3.333 4.167 834 0,00 0 0,0 Plan 2016 Hinweis -577.500 36,0 % der KP -189.600 Elternbeiträge * Erstattung von 0 Zuweisungen 91% der KP 1.476.800 +vertragl. Leistungen 709.700 -38.400 Prap laut FB I 0 -38.400 KiTa´s der ev. Kirche Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land 5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche 4141100 Zuweisungen vom Land 5484100 Auflösung ARAP Ist 2011 -122.267,47 -20.575,19 Ansatz 2012 -115.000 -40.700 Prognose 2012 -162.748,89 -47.000,00 Ansatz 2013 -125.000 -28.900 Plan 2014 -126.800 -29.300 Plan 2015 -128.600 -29.700 3.075,00 0 0,00 0 0 0 165.304,78 25.537,12 315.000 159.300 326.903,62 117.154,73 331.700 177.800 336.600 180.500 341.600 183.300 0,00 -5.333 7.000 1.667 -5.333 0 0 0 0 Prap laut FB I -5.333 0 0 0 0 0,0 Plan 2016 Hinweis -130.400 36,5 % der KP -30.100 Elternbeiträge * Erstattung von 0 Zuweisungen 88% der KP 346.600 +vertragl. Leistungen 186.100 Seite 17 von 29 223.004 KiTa´s der freien Initiativen Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land 5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche 4141100 Zuweisungen vom Land 5484100 Auflösung ARAP 223.005 Ist 2011 -134.088,56 -34.766,47 2.775,00 Ansatz 2012 -105.000 -47.800 0 Prognose 2012 -140.690,70 -44.000,00 0,00 Ansatz 2013 -147.400 -48.000 0 Plan 2014 -149.600 -48.700 0 Plan 2015 -151.700 -49.400 0 483.370,65 317.290,62 315.800 163.000 386.957,24 202.266,54 380.900 185.500 386.400 188.100 392.100 191.000 0,00 -2.333 2.666 0,0 333 -2.333,00 0 -2.333 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ist 2011 -127.934,04 -19.737,15 3.750,00 Ansatz 2012 -117.000 -28.500 0 Prognose 2012 -121.788,22 49.000,00 0,00 Ansatz 2013 -123.500 -27.700 0 Plan 2014 -125.300 -28.100 0 Plan 2015 -127.000 -28.500 0 344.579,90 0,00 200.658,71 331.000 0 185.500 339.157,29 0,00 266.369,07 335.000 0 183.800 340.000 0 186.600 345.000 0 189.500 1193,57 0 1193,57 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Plan 2016 Hinweis -153.900 38,5 % der KP -50.100 Elternbeiträge * 0 96% der KP 397.800 +vertragl. Leistungen 193.800 0 Prap laut FB I 0 0 KiTa´s der freien Träger Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen 5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land 5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche 5911000 Außerordentliche Aufwendungen 5484100 Auflösung ARAP Plan 2016 Hinweis -128.800 36,0 % der KP -28.900 Elternbeiträge * 0 91% der KP 350.000 +vertragl. Leistungen 0 192.300 0 0 Seite 18 von 29 Gesamtprodukt: Sachkonto 4141000 4488000 5311000 5318000 5411300 5911000 Kontenbezeichnung Zuw. lfd Zwecke vom Land Erstattungen von übrigen Bereichen Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land Zuweisungen an übrige Bereiche Aufwendungen für Reisekosten Außerordentliche Aufwendungen Ist 2011 -1.871.297,69 -416.687,41 29.475 4.093.346,97 235,50 1.056 1.836.128,37 Ansatz 2012 -1.724.000 -615.000 0 4.080.800 350 0 1.742.150 Prognose 2012 -1.958.984,09 -611.000 0 4.394.074,96 0 0 1.824.090,87 Ansatz 2013 -1.959.000 -581.200 0 4.395.400 400 0 1.855.600 Plan 2014 -1.987.000 -589.800 0 4.459.400 400 0 1.883.000 Plan 2015 -2.015.400 -598.600 0 4.524.400 400 0 1.910.800 Plan 2016 Hinweis -2.044.300 -607.500 0 4.590.100 400 0 1.938.700 Seite 19 von 29 Produktbeschreibung 06.366.224 Jugendzentren Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Verantwortliche Person(en ): Claudia Gömpel Kurzbeschreibung Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen) bezüglich der freizeitorientierten und sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Zielgruppe Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Kostenstellen Bindungsgrad 224.001 – Jugendzentren der Caritas 224.002 – Jugendzentren der Kath. Kirche 224.999 – Jugendzentren allgemein ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 20 von 29 Der Vertrag mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis datiert vom 07.06.2004 und hat eine unbestimmte Laufzeit; eine Kündigung ist frühestens nach 10 Jahren und mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten zum 31.12. des Jahres möglich. [Bis 31.12.2013 wenn der Vertrag zum 31.12.2014 gekündigt werden sollte.] Insbesondere die Personalkosten in den Jugendzentren der Caritas sind gestiegen; laut Aussage des Trägers ist vorrangig ein Tarifwechsel verantwortlich. Die Kosten decken sich mit der vertraglich zugesagten Übernahme von Stellenanteilen; in der Vergangenheit kam es aufgrund Personalausfallzeiten immer wieder zu Ersparnissen. Der Vertrag mit der kath. Kirche datiert vom 03.06.1991 und hat gleichfalls eine unbestimmte Laufzeit; eine Kündigung ist frühestens nach 10 Jahren und mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten zum 30.06. bzw. 31.12. des Jahres möglich. In der Kostenstelle 224.002 wird eine Übermittagsbetreuungsmaßnahme gebucht. Investive Maßnahmen sind nicht geplant. Seite 21 von 29 224.999 Sachkonto Jugendzentren Vorkostenstelle Ist 2011 Kontenbezeichnung 5011000 Bezüge Beamte 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 224.001 Ansatz 2013 Prognose 2012 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Hinweis -120,49 0 0,00 0 0 0 0 0,00 -19.000 0,00 0 0 0 In der Regel bei den 0 Kostenstellen (s.u.) -120,49 -19.000 0,0 0 0 0 0 Jugendzentren der Caritas Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche 224.001 Ansatz 2012 Ist 2011 -12.236,00 207.784,16 195.548,16 Ansatz 2012 0 Prognose 2012 -12.236,96 Ansatz 2013 -12.236 Plan 2014 -12.000 Plan 2015 -12.236 Plan 2016 Hinweis -12.236 205.000 205.000 249.836,00 237.599,04 255.000 242.764 255.000 243.000 255.000 242.764 255.000 242.764 Jugendzentren der kath. Kirche Sachkonto Kontenbezeichnung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land Auf. f. Zuweisungen an übrige 5318000 Bereiche Ist 2011 -7.340,00 Ansatz 2012 0 Prognose 2012 -7.339,04 Ansatz 2013 -7.000 Plan 2014 -7.000 Plan 2015 -7.000 88.780,32 81.440,32 85.000 85.000 87.840,15 80.501,11 87.500 80.500 87.500 80.500 87.500 80.500 Plan 2016 Hinweis -7.000 87.500 80.500 Seite 22 von 29 Produktbeschreibung 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit Stadt Bedburg Produktinformationen Verantwortliche Organisationseinheit Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung Kurzbeschreibung Verantwortliche Person(en ): Frank Gliedner 1. Förderung von Jugendverbänden 2. Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen Auftragsgrundlage Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12 Förderung der Jugendverbände / § 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Zielgruppe Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen bis 25 Jahre) Politisches Gremium Jugendhilfeausschuss, Rat Politische Ziele Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“ Angebots. Erläuterungen Kostenstellen 225.001 – Sonstige Jugendarbeit Bindungsgrad ( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt. ( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. (X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. ( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel. Seite 23 von 29 Die ehemaligen Förderrichtlinien des Kreises und der Stadt wurden im Jahr 2011 zusammengelegt. Die Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinien werden mittels einer ausführlichen Verwaltungsvorlage beraten. Personalkosten fallen in diesem Bereich Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an. u. a. auch für Vormundschaften, Investive Maßnahmen sind zu planen. Seite 24 von 29 Sachkonto 5011000 5012000 5022000 5032000 Kontenbezeichnung Bezüge Beamte Vergütung Angestellte Beitrag Versorgungsk. Angestellte Beitrag Sozialv. Angestellte 5238000 5251000 5279900 5291000 5318000 5411100 5411300 5429000 5431900 Erstattung an Übrige Auf. f. Unterh. der Fahrzeuge Sonstige Auf. f. Sachleistungen Sonstige Auf. f. Dienstleistungen Zuweisungen an übrige Bereiche Auf. f. Aus- und Fortbildung Aufwendungen für Reisekosten Auf. Inanspr. Rechte/Dienste sonstige Geschäftsaufwendungen Ist 2011 83.272,00 70.882,10 5.846,41 14.446,79 Ansatz 2012 77.600 75.900 5.700 14.200 Prognose 2012 49.625,17 55.075,73 4.557,39 11.135,55 Ansatz 2013 133.500 91.000 7.500 18.200 Plan 2014 134.800 91.900 7.600 18.400 Plan 2015 136.100 92.800 7.700 18.600 8.327,20 9,00 609,19 175,77 10.580,98 15,00 811,28 99,70 3.730,33 198.805,75 0 50 50 300 46.000 50 800 0 0 220.650 1.809,30 0,00 0,00 0,00 12.000,00 285,00 741,24 0,00 997,43 136.226,81 0 0 0 300 20.000 0 800 0 500 271.800 0 0 0 300 20.000 0 800 0 500 274.300 0 0 0 300 20.000 0 800 0 500 276.800 0 2.500 2.500 0 0 0 0 0 0 0 0 5711701 Abschreibungen BGA (ohne Anbu) Plan 2016 Hinweis 137.500 93.700 7.800 18.800 Verrechnung Ferienangebot mit Stadt 0 Elsdorf 0 0 300 20.000 * 0 800 0 500 279.400 0 0 * unter 5318000 werden die Zuschüsse an Jugendvereine entsprechend der aktuellen Förderrichtlinien gebucht. In der Regel fallen in der zweiten Jahreshälfte die meisten Zahlungen an, so dass eine Prognose nur mittels der Werte des Vorjahres möglich ist. Seite 25 von 29 2. Deckungskreise 2.1 Personalaufwendungen Beamte Förderung Jugend 20% OGS 80% Kindergartenbeiträge 33 % Vormundschaft 67 % ASD Wirt. Jugendhilfe *(s.u.) 90 % Beistandschaften 10% Vormundschaften Beistandschaften Beschäftigte Soll 2012 A 12 Plan 2013 A 12 Anteil 2012 1 Anteil 2013 1 A8 A8 0,50 0,50 -- A 11 0 0,73 A 10 -- 0,73 0 A 11 1 A 11 1 Soll 2012 EG 12 S 14 Plan 2013 EG 12 S 14 Anteil 2012 1 1 Anteil 2013 1 1 S 14 S 14 4 3,78 S15 EG 12 1 1 S 12 S 12 S 12 S 12 1 1 1 1 Wirt. Jugendhilfe (s.o.) Unterhaltsvorschuss Tagespflege EG 9 EG 9 EG 8 EG 6 0 1 0 1 1 0,51 Leitung EB Sekr. EB Erziehungsberatung Frühe Hilfen Frühe Hilfen EG 13 EG 6 S 15 S 12 EG 8 EG 13 EG 6 S 15 S 12 EG 8 1 0,76 1,62 0,77 0,52 1 0,76 1,62 0,51 0,52 17,9 18,93 pädag. Fachaufsicht Jugendgerichtshilfe ASD (inc. Pflegekinderdienst) Stutzer Jugendhilfeplan 50% Jugendpflege 50% Streetwork Schulsozialarbeit Seite 26 von 29 Insgesamt kommt es zu einer Ausweitung des Personal mit rund einer vollzeitverrechneten Stelle. Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt eingesetzt. Bereich Tagespflege Anteil 0,51 Vormundschaften 0,15 Beistandschaft 0,10 Wirtsch. Jugendhilfe 0,27 Begründung Der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege ist zwingend erforderlich um den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern auch unter 3 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2013/ 2014 sicher zu stellen. Dies bedeutet neben der Qualifizierung und Betreuung der Betreuungspersonals auch einen erhöhten Prüfaufwand der Pflegestellen. Im Bereich der Vormundschaften sind zwischenzeitlich monatliche Besuchskontakte mit jedem Mündel vorgeschrieben, so dass eine Ausweitung notwendig ist Die Unterhaltsverfolgung wurde ausgeweitet; auch nehmen die Beurkundungen mehr Zeit in Anspruch. Die Stelle war bei Einrichtung des Jugendamtes mit einer vollen Stelle vorgesehen, wurde aber mit einer Teilzeitkraft besetzt. Durch den höheren Stellenanteil wird zum einen der Bereich der Erträge verbessert, zum anderen wird den gestiegenen Fallzahlen und -kosten Rechnung getragen. 1,03 Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt eingesetzt. Die Daten sind in den Produktblättern aufgeführt und gelb unterlegt. 2.2 Nicht zahlungswirksame Vorgänge Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt eingesetzt. Die Daten 2011 bis 2012 sind in den Produktblättern mit aufgeführt und orange unterlegt. Die Daten 2013 ff. werden erst nach den ersten Haushaltsberatungen aktualisiert. 2.3 übrige Ertragskonten Bei diesen Konten handelt es sich um die eigentlich innerhalb des Fachbereiches/ Jugendhilfebudgets verfügbaren Mittel, die gegenseitig deckungsfähig sind. Die Daten sind in den Produktblättern aufgeführt. 2.4 Konsumtive Finanzkonten Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den „entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben/ dem Aufwand. Nicht unerhebliche Differenzen entstehen dort, wo Leistungen vereinnahmt werden sollen und die Leistung nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Letzteres umfasst u. a. Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVG, etc. pp. Seite 27 von 29 2.5 Investive Finanzkonten Investive Mittel über der Wertgrenze von 20.000 € werden für den Ausbau von U3 Plätzen, in den Planwert 2012 Planwert 2013 Z365400?? Zuweisung des Landes U-3-Betreuung pauschal M365400?? Zuweisung des Landes U-3-Betreuung pauschal M36540010 Investitionszuschuss U 3Betreuung kath. Kirche M36540010 Investitionszuschuss U 3Betreuung kath. Kirche 1) Z36540001 Zuweisung des Landes U-3-Betreuung AWO M36540001 Investitionszuschuss U 3Betreuung AWO 2) Z36540005 Zuweisung des Landes U-E-Betreuung ev. Kirche M36540005 Investitionszuschuss U 3Betreuung ev. Kirche Z36540020 Zuweisung des Landes U3- Betreuung Initiativen M36540020 Investitionszuschuss U3Betreuung Initiativen Z36540025 Neubau Kindergarten / Erweiterung KITA Pusteblume M36540025 Neubau Kindergarten / Erweiterung KITA Pusteblume Planwert 2014 400.000 132.000 Planwert 2015 Planwert 2016 140.000 140.000 -140.000 -140.000 432.000 -480.000 -426.000 -324.000 0 0 -445.000 108.000 -120.000 90.000 -100.000 0 -300.000 -300.000 (was kommt dieses Jahr) M365400?? Investitionszuschuss Erweiterung Waldwichtel Z36120001 Zuweisung des Landes Tagespflege M36120001 Investitionen Tagespflege -20.000 11.000 11.000 -11.000 -11.000 Seite 28 von 29 M36600001 Projekte Jugendhilfearbeit Planwert 2012 Planwert 2013 Planwert 2014 Planwert 2016 Planwert 2015 -20.000 -20.000 -10.000 -10.000 -10.000 Das Land hat seine Zuschussstrategie von einer Projektförderung auf eine pauschale Förderung umgestellt, so dass die Stadt Bedburg voraussichtlich im Jahr 2013 einen Zuschuss für den U3 Ausbau in Höhe von 400.000 € erhält. Die in 2013 veranschlagten investiven Zuschüsse setzen sich mit 180.000 € aus dem Belastungsausgleichsgesetz und zwei Sonderprogrammen á 50.000 € zusammen. Zusätzlich werden zusammen mit den Kindpauschalen, pauschale Beträge in steigenden Höhe (120.000 €, 130.000, ...) für den Kindergartenausbau angewiesen. Die Mittel für 2014 müssen im Haushalt 2013 als VE eingetragen werden, damit rechtzeitig Verträge geschlossen werden können. Aufwand 2013 1) 2) St. Lambertus St. Martin 108.000 € St. Antonius 180.000 € St. Martinus 246.000 € Kleeblatt Aufwand 2014 216.000 € 402.100 € 445.000 € Kosten lt. Antrag 933.200 € Kirche trägt die restlichen Kosten 303.250 € Kirche trägt die restlichen Kosten 521.400 € Kirche trägt die restlichen Kosten 246.000 € 402.100 € Seite 29 von 29