Daten
Kommune
Bedburg
Größe
881 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
17.09.12, 18:03
Aktualisiert
17.09.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugendamtshaushalt 2013
(Stand 07.09.2012)
1. GB 4 – Bildung und Jugend
1.1 Unterhaltsvorschuss
1.2 Tagespflege
1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst
1.4 Kindertageseinrichtungen
1.5 Jugendzentren
1.6 Förderung von Kindern und Jugendlichen
2. Deckungskreise (laut Haushalsplan 2012)
2.1
Personalaufwendungen
2.2
Nicht zahlungswirksame Vorgänge
2.3
Übrige Ergebniskonten
2.4
Konsumtive Finanzkonten
2.5
Investive Finanzkonten (bis 50.000 €)
Seite 1 von 29
1. Geschäftsbereich 4 – Bildung und Jugend
Produktbeschreibung 05.341.230 Leistungen Unterhaltsvorschussgesetz
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Ilka Metter
Kurzbeschreibung
Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Kinder alleinerziehender
Mütter oder Väter unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, wenn
der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt leistet. Bei der Durchführung des
UVG handelt es sich um eine Auftragsverwaltung des Bundes. Die Kosten finanziert der Bund zu
33,33%, das Land zu 13,33% und die Stadt zu 53,34%.
Auftragsgrundlage
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien
Zielgruppe
Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter unter 12 Jahren
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Erläuterungen
Kostenstellen
230.001 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bindungsgrad
(X) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Kennzahlen
Fallzahl
Rückholquote
Ist
2010
Ist
2011
Plan
2012
Plan
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
123
128
115
115
115
115
115
23,4 %
25,2 %
30,0%
30,0%
30,0%
30,0%
30,0%
Seite 2 von 29
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistungen (siehe Produktnummer 05.... ) die im
Jugendamt abgewickelt und seit dem 01.01.2011 im Rahmen der Übernahme des
Jugendamtes durch die Stadt Bedburg geprüft wird.
Im Jahr 2011 kam es zu erheblichen Erträgen, da zu Beginn alle alten Forderungen aus
Vorjahren eingebucht wurden. Hierbei handelt es sich überwiegend um `Ertrag´, der
aber nicht geflossen ist.
Rückholquote:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner,
Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vom 19.10.2011 – Drucksache 17/7267 –
Rückholquoten in den Jahren 2005 bis 2010 in den Bundesländern und im
Bundesdurchschnitt:
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Baden-Württemberg
26 % 22 % 25 % 27 % 28 % 26 %
Bayern
30 % 27 % 27 % 32 % 34 % 27 %
Berlin
13 % 12 % 13 % 13 % 13 % 12 %
Brandenburg
13 % 11 % 13 % 15 % 14 % 13 %
Bremen
11 % 10 % 10 % 11 % 12 % 10 %
Hamburg
12 % 12 % 13 % 14 % 15 % 13 %
Hessen
18 % 16 % 16 % 16 % 18 % 16 %
Mecklenburg-Vorpommern
13 % 12 % 14 % 13 % 14 % 13 %
Niedersachsen
19 % 16 % 24 % 22 % 23 % 20 %
18 % 16 % 17 % 18 % 19 % 18 %
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
23 % 22 % 23 % 25 % 26 % 23 %
Saarland
17 % 20 % 18 % 20 % 23 % 17 %
Sachsen
17 % 16 % 17 % 15 % 13 % 14 %
Sachsen-Anhalt
15 % 15 % 16 % 14 % 15 % 13 %
Schleswig-Holstein
21 % 18 % 20 % 21 % 22 % 19 %
Thüringen
13 % 11 % 14 % 13 % 14 % 13 %
insgesamt
20 % 17 % 19 % 19 % 20 % 18 %
Die Rückholquoten aus dem Jahr 2011 liegen noch nicht vor.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
Seite 3 von 29
Sachkonto
Kontenbezeichnung
5011000 Bezüge Beamte
5012000 Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk.
5022000 Angestellte
5032000 Beitrag Sozialv. Angestellte
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Ersatz soz. Leist. außerh. Einr.
4211000 § 7 UVG *
Ersatz soz. Leist. außerh. Einr.
4211001 § 5 UVG
4482000 Erstattungen von Gemeinden
Erst. Aufw. von Dritten an das
5231000 Land
5232000 Erstattung an Gemeinden
5339000 Sonstige soziale Leistungen
Aufwendungen für
5411300 Reisekosten
5429000 Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
5431400 Auf. f. Fachliteratur
5473000 Wertveränderung UV *
5473641 Wertberichtigung
*
Ist
2011
Ansatz
2012
Prognose
2012
Ansatz
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
16.497,96
44.699,48
0
43.300
3.735,31
53.281,03
0
35.000
0
35.400
0
35.800
3.631,61
9.170,03
-112.635,77
3.500
8.700
-150.000
4.363,53
10.855,00
-125.931,58
2.900
7.100
-153.600
2.900
7.200
-153.600
2.900
7.300
-153.600
-964.135,67
-36.000
-150.401,99
-62.500
-62.500
-62.500
-11.469,49
0,00
-2.000
-250
201,75
0,00
-2.000
0
-2.000
0
-2.000
0
28.191,80
0,00
242.487,64
20.000
2.000
250.000
41.822,12
0,00
212.698,05
46.100
0
215.000
46.100
0
215.000
46.100
0
215.000
68,40
1.315,24
68,15
-742.110,62
100
2.000
100
141.450
43,95
0,00
0,00
50.667,17
100
2.000
100
90.200
100
2.000
100
90.700
100
2.000
100
91.200
100
2.000
100
91.700
915,00
526.786,62
527.701,62
2.000
0
2.000
86.592,58
0,00
86.592,58
2.000
0
2.000
2.000
0
2.000
2.000
0
2.000
2.000
0
2.000
Hinweis
0
36.200
2.900
7.400
-153.600 5/7 von 533900
Unterhaltspflichtige
-62.500 Ziel 30%
Rückzahlung durch
-2.000 Leistungsempfänger
0
46.100 5/7 von 4211000 und 4211001
0
215.000
* Unterhaltsforderungen (=Ertrag), die nicht zu realisieren sind, können in den nachfolgenden Jahren nicht mehr abgesetzt werden und stellen z.B. bei Niederschlagung eine
Wertveränderung (=Aufwand) dar. Somit sind die Sachkonten 4211000, 5473000 ff immer zusammen zu betrachten.
Seite 4 von 29
Produktbeschreibung 06.361.240 Tagespflege
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Kristina Gloyer
Kurzbeschreibung
Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für
Kindertagesbetreuung; Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) §§ 22 – 24a SGB VIII und § 43 SGB VIII,
Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
Zielgruppe
- Eltern mit Kindern im Alter von 0 – zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Tagespflegepersonen
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Durch die Verwaltung ist eine engmaschige Qualitätskontrolle und eine damit verbundene
Qualitätssicherung der Tagespflege sowie der Tagespflegeeltern zu gewährleisten und das
Angebot auszubauen.
Erläuterungen
- Vermittlung, fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung von Tagespflegepersonen für
Kindertagesbetreuung
- Beratung von Eltern in allen Fragen der Tagespflege
- Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Zuteilung von Plätzen in finanziell geförderter Kindertagespflege
- Gewährung einer laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen
- Erhebung von Elternbeiträgen
Kostenstellen
240.001 – Tagespflege
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 5 von 29
Der Ausbau der Tagespflege ist, wenngleich die Nachfrage bislang nicht besonders
hoch war, zum Kindergartenjahr 2013/ 2014 wegen des bestehenden Rechtsanspruchs
auf einen U 3-Platz auszubauen. Ab dem Kindergartenjahr 2012/ 2013 wurden die
Stundensätze für die Betreuung von Kindern unter drei bzw. unter zwei Jahren auf 5 €
bzw. 6 € je Stunde erheblich erhöht.
Es sollen rund 30% der zu bereitzustellenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren über die Tagespflege sicher gestellt werden, so dass nach aktueller Planung
rund 45 Plätze vorzuhalten wären; der Ansatz für das Jahr 2013 betrifft das
Kindergartenjahr 2013/ 2014.
Das Land beteiligt sich an den laufenden Kosten für die Betreuung von nicht
schulpflichtigen Kindern.
Alter
über 6
über 3
unter 3
2011/2012
7 (
0€)
7 ( 5.929 €)
15 (11.205 €)
2012/20013
7 (
0€)
7 ( 7.470 €)
33 (24.651 €)
2013/2014 ff.
7 (
0€)
7 ( 7.470 €)
45 (33.615 €)
Investive Maßnahmen sind für den Ausbau in Höhe der Landeszuschüsse pauschal
geplant.
Seite 6 von 29
Sachkonto
5012000
5022000
5032000
4141000
4488000
5291000
5411300
5431900
Kontenbezeichnung
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen
Bereichen *
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Aufwendungen für Reisekosten
für sonstige Geschäftsaufwend.
Ist
2011
Ansatz
2012
Prognose
2012
Ansatz
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
Hinweis
0,00
0,00
0,00
-46.000,00
0 10.366,88
849,23
0
2.099,48
0
-26.000 -32.272,00
16.100
1.300
3.200
-41.000
16.300
1.300
3.200
-41.000
16.500
1.300
3.200
-41.000
16.700
1.300
3.200
-41.000
-30.472,09
110.540,21
0,00
7,50
34.075,62
-16.000 -40.000,00
180.000 150.670,51
0,00
200
116,79
500
138.700 91.830,89
-64.000
220.000
100
500
136.200
-85.000
300.000
100
500
195.400
-85.000
300.000
100
500
195.600
-85.000 Elternbeiträge
300.000
100
500
195.800
* Da die Elternbeiträge für das Haushaltsjahr 2013 für das Kindergartenjahr 2013/ 2014 erhoben werden, sind noch nicht alle Eltern
bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft, so das der Wert geschätzt werden musste.
Seite 7 von 29
Produktbeschreibung 06.363.250 Allgemeiner Sozialer Dienst
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Dagmar Niederlein
Kurzbeschreibung
Durch die Sozialen Dienste erhalten Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie
Pflegeeltern Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erziehung und Partnerschaft. Bei
Bedarf berät und unterstützt das Jugendamt auch bei der Vaterschaftsfeststellung und
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; das Jugendamt kann für Kinder und Jugendliche
einen Beistand einsetzen.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe) insbesondere §§ 8a, 16 -21 SGB VIII, §§ 27-35,
36, 37, 39, 40, 41 und 44sowie §§ 50 und 52
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach SGB VIII sind die auszuführenden Tätigkeitsbereiche
des ASD durch qualifiziertes Personal sicherzustellen und durch entsprechende
Fortbildungsangebote zu erweitern.
Durchführung Babybegrüßungspaket
Erläuterungen
Kostenstellen
Bindungsgrad
- Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und Missbrauch
- Beratung und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren
250.001 – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
250.002 – Familienberatungs- und Präventionszentrum
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 8 von 29
250.001
ASD
Der in 2011 geringere Zuschussbedarf resultiert überwiegend aus der Ertragsbuchung
von Forderungen aus vorherigen Jahren; es ist allerdings festzustellen, dass der
Aufwand für Jugendhilfemaßnahmen steigend ist.
Zum einen muss festgestellt werden, dass die gewünschte Nähe eines Jugendamtes
entsprechende Erfahrungen mit sich bringt; im Bundesdurchschnitt liegt die jährliche
Kostensteigerung in der Jugendhilfe bei 5 - 6 %; dies korrespondiert mit Statistiken, die
steigende Inobhutnahmen in vergleichbarer Höhe darstellt.
Die Kosten für die Hilfen außerhalb von Einrichtung sind auf momentan rund 70.000 € /
Monat gestiegen; ohne Kostensteigerung ergäbe dies einen Ansatz von 840.000 € (rd.
105% der Prognose zum Jahr 2012). Bei einer Kostensteigerung von 2 %
(entsprechend der Orientierungsdaten Sozialtransfer) ergibt dies einen Jahresansatz
von 856.800 €.
Die Hilfen in Einrichtungen sind erheblich gestiegen und liegen derzeit bei rund 155.000
€ / Monat; ohne Kostensteigerung ergäbe dies einen Ansatz von 1.860.000 € (rd. 115%
der Prognose zum Jahr 2012). Bei einer Kostensteigerung von 2 % ergibt dies einen
Jahresansatz von 1.897.200 €.
250.002
Familienberatungs- und Präventionszentrum
Seit April 2011 befindet sich im Gründerzentrum, Adolf-Silverberg-Straße 17, die
Erziehungs- und Familienberatung der Stadt Bedburg, die im März 2012 um das
Ressort "Prävention und Frühe Hilfen" erweitert wurde. Mit dem erweiterten
Familienberatungs- und Präventionszentrum Bedburg bietet die Stadt Bedburg jetzt ein
umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Kinder, Eltern und
Jugendliche/ junge Erwachsene rund um die Lebensbereiche:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schwangerschaft und Geburt
Kindliche Entwicklung
Erziehung in den einzelnen Entwicklungsphasen der Kinder
erweiterte Familiensysteme: Ein-Eltern-Familien, Bonus-Familien, PatchworkFamilien, Regenbogen-Familien, Pflege- und Adoptivfamilien
Bewältigung alltäglicher Aufgaben
Unterstützung in besonderen Krisen
Beziehung und Partnerschaft
Trennung und Scheidung
bei Mobbing/Cyber-Mobbing, Liebeskummer, Ärger mit Freunden, Online-Sucht,
Problemen mit Alkohol oder Drogen
Seit Mai 2012 werden Baby-Begrüßungsbesuche durchgeführt; die Angebote der
Erziehungsberatungsstelle
sind
freiwillig,
kostenfrei
und
unterliegen
der
Schweigepflicht.
Seite 9 von 29
Das Familienberatungs- und Präventionszentrum steht zusätzlich pädagogischen
Fachkräften aus Kindertagesstätten, Schulen, Familienzentren, Selbsthilfegruppen,
sozialen Diensten usw. bei allgemeinen Fragen, Krisen und Problemen mit
Fachberatung, Supervision und Vorträgen zur Verfügung.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
Seite 10 von 29
Erläuterungen zu den Sachkonten
4482000 Erstattungen von Gemeinden
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
4561000 Bußgelder
4591000 Erstattungen aus Überzahlungen
5232000
5251200
5279900
5291000
5291300
Erstattung an Gemeinden
KFZ Versicherungsbeiträge
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Mitgliedsbeiträge
5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche
5331000 Leistungen an natürliche Pers aE
5332000 Leistungen an natürliche Pers iE
5411300
5429000
5431200
5431400
5431900
5473000
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Aufwendungen für Telefon
Auf. f. Fachliteratur
für sonstige Geschäftsaufwend.
Wertveränderung UV
Die Stadt Bedburg erbringt Leistungen nach dem SGB VIII für finanziell zuständige Gemeinden gegen
Kostenerstattung (siehe auch 5232000)
Elternbeiträge nach dem SGB VIII
Bußgelder, die im Rahmen der Jugendgerichtshilfe durch die Gerichte festgesetzt werden, werden
zweckgebunden für die Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe verwendet
Erstattung von zu Unrecht erbrachter Leistungen, die zurückgefordert wurden
Andere Kommunen erbringen Leistungen nach dem SGB VIII, für die die Stadt Bedburg
kostenerstattungspflichtig ist (siehe auch 448200)
Kosten für einen Anhänger aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe
Kosten für kleinere Anschaffungen
u. a. Kosten für die Erstellung von Broschüren, etc. pp.
Das Jugendamt ist Mitglied im Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.
Pauschale Verträge mit Anbietern der freien Jugendhilfe; hierunter fallen u. a. das SPZ in Kerpen und Haus St.
Gereon
Transferleistungen außerhalb von Einrichtungen
Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen
Die Mitarbeiter des ASD setzen überwiegend ihre privaten Fahrzeuge ein; Fachgespräche finden zum Teil
bundesweit statt.
u. a. Kosten für Supervision, Gerichtsverfahren, Rechtsanwaltskosten, etc. pp.
Diensthandy im Jugendamt
Wird überwiegend durch den FB I zur Verfügung gestellt; hier fallen z.B. Kosten für Broschüren Dritter an
Auffangposten
Korrekturposten von Wertstellungen der Vorjahre (ertragssenkend)
Seite 11 von 29
250.001
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
4141000
4482000
4488000
4561000
4591000
5232000
5251200
5279900
5291000
5291300
5318000
5331000
5332000
5339000
5411300
5429000
5431200
5431400
5431900
ASD
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von Gemeinden
Erstattungen von übrigen Bereichen
Bußgelder
Erstattungen aus Überzahlungen
Erstattung an Gemeinden
KFZ Versicherungsbeiträge
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Mitgliedsbeiträge
Zuweisungen an übrige Bereiche
Leistungen an natürliche Pers aE
Leistungen an natürliche Pers iE
Sonstige soziale Leistungen
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
Aufwendungen für Telefon
Auf. f. Fachliteratur
für sonstige Geschäftsaufwend.
5473000 Wertveränderung UV
Ist
2011
16.709,10
312.478,54
25.096,80
58.030,51
-3.140,00
-383.896,00
-123.438,50
-1.750,00
-7.209,77
114.276,54
29,21
0,00
29.410,56
380,50
138.532,38
627.649,74
1.214.341,66
180,00
5.890,30
6.187,29
2,39
12,91
6.455,39
2.036.229,55
2.200,00
2.200
Ansatz
2012
Prognose
2012
36.445,32
27.000
246.017,30
280.200
20.080,03
21.100
49.397,13
52.800
0
0
-120.000 -203.000,00
-93.193,58
-90.000
-2.325,00
-100
-4.599,10
0
100.000,00
90.000
0,00
30
0,00
0
753,05
15.000
760,00
760
150.000,00
80.000
803.000,00
620.000
1.125.000 1.635.000,00
0,00
250
3.726,48
5.000
6.512,48
4.000
0,00
20
0,00
0
3.452,10
3.000
2.114.060 2.752.026,21
0
0
11.552,00
11.552
Ansatz
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
Hinweis
0
299.200
24.500
59.800
0
-165.000
-90.000
-2.000
-5.000
100.000
30
500
1.000
760
150.000
856.800
1.897.200
0
5.000
12.000
20
100
5.000
3.149.910
0
302.200
24.700
60.400
0
-171.600
-93.600
-2.000
-5.000
104.000
30
500
1.000
760
150.000
870.000
1.935.000
0
5.000
12.000
20
100
5.000
3.198.510
0
305.200
24.900
61.000
0
-178.500
-97.300
-2.000
-5.000
108.200
30
500
1.000
760
150.000
870.000
1.935.000
0
5.000
12.000
20
100
5.000
3.195.910
0
308.300
25.100
61.600
0
-185.600
-101.200
-2.000
-5.000
112.500
30
500
1.000
760
150.000
870.000
1.935.000
0
5.000
12.000
20
100
5.000
3.193.110
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
Seite 12 von 29
250.002
Sachkonto
5012000
5022000
5032000
4141000
5279900
5291000
5411300
5429000
5431900
Familienberatungs- und Präventionszentrum
Kontenbezeichnung
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
für sonstige Geschäftsaufwend.
Ist
2011
0,00
0,00
0,00
-13.107,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-13.107
Ansatz
2012
130.800
10.500
26.200
-12.000
0
0
0
0
0
155.500
Prognose
2012
152.528,22
12.615,69
27.473,61
-13.108,00
0,00
19.464,75
794,99
735,00
1.141,11
201.645,37
Ansatz
2013
211.300
17.300
41.100
-13.000
0
2.000
1.500
2.000
2.500
264.700
Plan
2014
213.400
17.500
41.500
-13.000
0
2.000
1.500
2.000
2.500
267.400
Plan
2015
215.500
17.700
41.900
-13.000
0
2.000
1.500
2.000
2.500
270.100
Plan
2016
Hinweis
217.700
17.900
42.300
-13.000
0
2.000
1.500
2.000
2.500
272.900
Seite 13 von 29
Produktbeschreibung 06.365.223 Kindertageseinrichtungen freier Träger
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Kurzbeschreibung
Auftragsgrundlage
Verantwortliche Person(en ):
Carsten Esser
Beratung und Förderung von Kindertageseinrichtungen, Schaffung eines bedarfsgerechten
Angebotes an Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Die Plätze in Kindertageseinrichtungen werden
von freien Trägern (Kirchen, AWO, Privatinitiativen) bereit gestellt. Die Stadt Bedburg beteiligt sich
über Zuschussgewährungen an den Betriebskosten.
SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz)
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Betriebskostenverordnung (BKVO)
Verträge
Zielgruppe
Eltern mit Kindern im Geburts- bis zum Einschulungsalter
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
-
bedarfsgerechte Angebote auch für über 3 jährige vorhalten
weiterer Ausbau der U3 Plätze
Der Rechtsanspruch eines
Kindergartenjahr zu erfüllen.
Kindergartenplatzes
für
Dreijährige
ist
auch
im
laufenden
Erläuterungen
- Erstellung bzw. Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Fachberatung von Trägern und pädagogischen Fachkräften
- Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte
- Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
- Finanzielle Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder
Kostenstellen
223.001 – KiTA der Katholischen Kirche
223.002 – KiTA der AWO
223.003 – KiTA der evangelischen Kirche
223.004 – KiTA von Initiativen
223.005 – Kita freier Träger
223.999 – Kindertageseinrichtungen allgemein
Bewirtschaftungsregeln
Investive Zuschüsse sind durch entsprechende Verträge für die Laufzeit einer Zweckbindung zu
sichern.
Erläuterungen
Es sind umfangreiche Investitionen in die U3-Betreuung in Verbindung mit Zuwendungen des
Landes durchzuführen.
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 14 von 29
Der Zuschussbedarf aus 2010 ist nicht mit den folgenden Jahren vergleichbar, da hier
nur die vertraglich zugesicherten Trägeranteile übernommen wurden. Mit Übernahme
der Aufgaben des Jugendamtes sind hier nunmehr auch die Anteile des
Jugendhilfeträgers zu buchen; augrund der Übernahme im laufenden Kindergartenjahr
wurden Elternbeiträge in 2011 ertragsmäßig für 1,5 Jahre gebucht.
Die Elternbeiträge werden zuerst unter 223.999 gebucht und nach Jahresabschluss
anteilig auf die Kostenstellen verteilt; da die Landeszuschüsse zentral vereinnahmt
werden, kommt es dort zu einem Ertragsüberschuss.
Das Kindergartenjahr 2013/ 2014 wird im Haushaltsjahr 2013 gebucht.
Die Kindpauschalen steigen jährlich um 1,5 %.
Träger
Einrichtung
Stadtteil
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
Kath. Kirche
AWO
AWO
AWO
AWO
Evang. Kirche
Initiative
Initiative
Freie Träger
St. Antonius
St. Lambertus
St. Martin
St. Martinus
St. Peter
St. Willibrordus
Kleeblatt
Mosaik
Pusteblume
Sterntaler
Feldmäuse
Springmäuse
Waldwichtel
Johanniter
West *
Bedburg
Kirchherten
Kaster
Königshoven
Kirdorf
Kaster
Lipp
Lipp **
Kaster
Blerichen
Kirchtroisdorf
Kaster
Kirchherten
*
**
***
Gruppen
3
3
2
3
2
3
2
2
4
2
2
1
1
2
32
davon U3
Plätze
2012/2013 Plätze ***
58
6
71
0
43
6
65
6
44
6
65
12
43
6
48
0
75
10
48
0
40
8
22
4
20
4
35
10
677
78
davon eine Gruppe integrativ
davon zwei Gruppen integrativ
davon 32 Plätze bereits ausgebaut, Ziel ist ein Angebot von 103 Plätzen
Investive Maßnahmen sind geplant.
Seite 15 von 29
223.999
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Vorkostenstelle
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
5411300 Aufwendungen für Reisekosten
Ist
2011
Ansatz
2012
Prognose
2012
Ansatz
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
Hinweis
14.688,83
19.997,55
1.603,33
4.081,59
12.600
28.200
2.200
5.400
13.626,25
37.838,53
3.138,03
7.713,31
13.800
0
0
0
13.900
0
0
0
1.400
0
0
0
14.100
0
0
0
-203.655,69
-163.000
-198.527,86
-207.900
-210.700
-213.900
Sprachförderung
-217.100 Letztes Kitajahr
22.625,00
235,50
-140.423,89
13.000
350
-101.250
13.000,00
0,00
-123.211,74
20.000
400
-173.700
20.000
400
-176.400
20.000
400
-192.100
20.000 Sprachförderung
400
-182.600
* der Ausgleich Elternbeitragsbeteiligung wurde für das Kindergartenjahr 2011/2012 auf 172.510,75 € angehoben.
223.001
KiTa´s der katholische Kirche
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
5391000 Sonstige Transferaufwendungen
4141100
5484100
5484200
5473000
Zuweisungen vom Land
Auflösung ARAP
Auflösung (investive Zuschüsse)
Wertveränderung UV
Ist
2011
-790.682,11
-210.812,40
Ansatz
2012
-742.000
- 308.900
Prognose
2012
-790.907,41
-288.000,00
Ansatz
2013
-801.700
-295.300
Plan
2014
-813.200
-299.700
Plan
2015
-824.800
-304.200
13.275,00
0
0,00
0
0
0
1.780.000 1.886.045,21
0,00
0
729.100
807.137,8
1.913.600
0
816.600
1.941.600
0
828.700
1.970.100
0
841.100
-21.000
0
0
0
-21.000
-21.000
0
0
0
-21.000
-21.000
0
0
0
-21.000
1.854.116,77
1.056,00
866.953,26
0,00
0
1.061,67
0,00
1.061,67
-20.500
21.333,00
1.062,00
0
1.895
-20.500,00
0
0
144,00
-20.356
Plan
2016
Hinweis
-836.600 36,5 % der KP
-308.800 Elternbeiträge *
Erstattung von
0 Zuweisungen
88% der KP
1.998.900 +vertragl. Leistungen
0
853.500
-21.000 Prap laut FB I
0
0
0
-21.000
Seite 16 von 29
* Da die Elternbeiträge für das Haushaltsjahr 2013 für das Kindergartenjahr 2013/2014 erhoben werden, sind noch nicht alle Eltern
bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft.
223.002
KiTa´s der AWO
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
4141100 Zuweisungen vom Land
5484100 Auflösung ARAP
223.003
Ist
2011
-492.669,82
-130.796,20
Ansatz
2012
-482.000
-189.100
Prognose
2012
-557.321,01
-183.000,00
Ansatz
2013
-553.500
-181.300
Plan
2014
-561.400
-184.000
Plan
2015
-569.400
-186.800
6.600,00
0
0,00
0
0
0
1.326.000 1.450.168,89
654.900
709.847,88
1.414.200
679.400
1.434.800
689.400
1.455.600
699.400
-38.400
0
-38.400
-38.400
0
-38.400
-38.400
0
-38.400
1.223.349,87
606.483,85
0,00
2.390,53
2.390,53
-3.333
4.167
834
0,00
0
0,0
Plan
2016
Hinweis
-577.500 36,0 % der KP
-189.600 Elternbeiträge *
Erstattung von
0 Zuweisungen
91% der KP
1.476.800 +vertragl. Leistungen
709.700
-38.400 Prap laut FB I
0
-38.400
KiTa´s der ev. Kirche
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche
4141100 Zuweisungen vom Land
5484100 Auflösung ARAP
Ist
2011
-122.267,47
-20.575,19
Ansatz
2012
-115.000
-40.700
Prognose
2012
-162.748,89
-47.000,00
Ansatz
2013
-125.000
-28.900
Plan
2014
-126.800
-29.300
Plan
2015
-128.600
-29.700
3.075,00
0
0,00
0
0
0
165.304,78
25.537,12
315.000
159.300
326.903,62
117.154,73
331.700
177.800
336.600
180.500
341.600
183.300
0,00
-5.333
7.000
1.667
-5.333
0
0
0
0 Prap laut FB I
-5.333
0
0
0
0
0,0
Plan
2016
Hinweis
-130.400 36,5 % der KP
-30.100 Elternbeiträge *
Erstattung von
0 Zuweisungen
88% der KP
346.600 +vertragl. Leistungen
186.100
Seite 17 von 29
223.004
KiTa´s der freien Initiativen
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche
4141100 Zuweisungen vom Land
5484100 Auflösung ARAP
223.005
Ist
2011
-134.088,56
-34.766,47
2.775,00
Ansatz
2012
-105.000
-47.800
0
Prognose
2012
-140.690,70
-44.000,00
0,00
Ansatz
2013
-147.400
-48.000
0
Plan
2014
-149.600
-48.700
0
Plan
2015
-151.700
-49.400
0
483.370,65
317.290,62
315.800
163.000
386.957,24
202.266,54
380.900
185.500
386.400
188.100
392.100
191.000
0,00
-2.333
2.666
0,0
333
-2.333,00
0
-2.333
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ist
2011
-127.934,04
-19.737,15
3.750,00
Ansatz
2012
-117.000
-28.500
0
Prognose
2012
-121.788,22
49.000,00
0,00
Ansatz
2013
-123.500
-27.700
0
Plan
2014
-125.300
-28.100
0
Plan
2015
-127.000
-28.500
0
344.579,90
0,00
200.658,71
331.000
0
185.500
339.157,29
0,00
266.369,07
335.000
0
183.800
340.000
0
186.600
345.000
0
189.500
1193,57
0
1193,57
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Plan
2016
Hinweis
-153.900 38,5 % der KP
-50.100 Elternbeiträge *
0
96% der KP
397.800 +vertragl. Leistungen
193.800
0 Prap laut FB I
0
0
KiTa´s der freien Träger
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4488000 Erstattungen von übrigen Bereichen
5311000 Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
5318000 Zuweisungen an übrige Bereiche
5911000 Außerordentliche Aufwendungen
5484100 Auflösung ARAP
Plan
2016
Hinweis
-128.800 36,0 % der KP
-28.900 Elternbeiträge *
0
91% der KP
350.000 +vertragl. Leistungen
0
192.300
0
0
Seite 18 von 29
Gesamtprodukt:
Sachkonto
4141000
4488000
5311000
5318000
5411300
5911000
Kontenbezeichnung
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Erstattungen von übrigen Bereichen
Zuw./Zuschüsse lfd. Zw. Land
Zuweisungen an übrige Bereiche
Aufwendungen für Reisekosten
Außerordentliche Aufwendungen
Ist
2011
-1.871.297,69
-416.687,41
29.475
4.093.346,97
235,50
1.056
1.836.128,37
Ansatz
2012
-1.724.000
-615.000
0
4.080.800
350
0
1.742.150
Prognose
2012
-1.958.984,09
-611.000
0
4.394.074,96
0
0
1.824.090,87
Ansatz
2013
-1.959.000
-581.200
0
4.395.400
400
0
1.855.600
Plan
2014
-1.987.000
-589.800
0
4.459.400
400
0
1.883.000
Plan
2015
-2.015.400
-598.600
0
4.524.400
400
0
1.910.800
Plan
2016
Hinweis
-2.044.300
-607.500
0
4.590.100
400
0
1.938.700
Seite 19 von 29
Produktbeschreibung 06.366.224 Jugendzentren
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Verantwortliche Person(en ):
Claudia Gömpel
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bedburg unterstützt freie Träger (Caritas, Kirchen) bezüglich der freizeitorientierten und
sozialpädagogischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie dienen zur
Unterstützung und Förderung von Schülern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Kostenstellen
Bindungsgrad
224.001 – Jugendzentren der Caritas
224.002 – Jugendzentren der Kath. Kirche
224.999 – Jugendzentren allgemein
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 20 von 29
Der Vertrag mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis datiert vom 07.06.2004
und hat eine unbestimmte Laufzeit; eine Kündigung ist frühestens nach 10 Jahren und
mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten zum 31.12. des Jahres möglich. [Bis 31.12.2013
wenn der Vertrag zum 31.12.2014 gekündigt werden sollte.]
Insbesondere die Personalkosten in den Jugendzentren der Caritas sind gestiegen; laut
Aussage des Trägers ist vorrangig ein Tarifwechsel verantwortlich. Die Kosten decken
sich mit der vertraglich zugesagten Übernahme von Stellenanteilen; in der
Vergangenheit kam es aufgrund Personalausfallzeiten immer wieder zu Ersparnissen.
Der Vertrag mit der kath. Kirche datiert vom 03.06.1991 und hat gleichfalls eine
unbestimmte Laufzeit; eine Kündigung ist frühestens nach 10 Jahren und mit einer
Vorlaufzeit von 6 Monaten zum 30.06. bzw. 31.12. des Jahres möglich.
In der Kostenstelle 224.002 wird eine Übermittagsbetreuungsmaßnahme gebucht.
Investive Maßnahmen sind nicht geplant.
Seite 21 von 29
224.999
Sachkonto
Jugendzentren Vorkostenstelle
Ist
2011
Kontenbezeichnung
5011000 Bezüge Beamte
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
224.001
Ansatz
2013
Prognose
2012
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
Hinweis
-120,49
0
0,00
0
0
0
0
0,00
-19.000
0,00
0
0
0
In der Regel bei den
0 Kostenstellen (s.u.)
-120,49
-19.000
0,0
0
0
0
0
Jugendzentren der Caritas
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
224.001
Ansatz
2012
Ist
2011
-12.236,00
207.784,16
195.548,16
Ansatz
2012
0
Prognose
2012
-12.236,96
Ansatz
2013
-12.236
Plan
2014
-12.000
Plan
2015
-12.236
Plan
2016
Hinweis
-12.236
205.000
205.000
249.836,00
237.599,04
255.000
242.764
255.000
243.000
255.000
242.764
255.000
242.764
Jugendzentren der kath. Kirche
Sachkonto
Kontenbezeichnung
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
Auf. f. Zuweisungen an übrige
5318000 Bereiche
Ist
2011
-7.340,00
Ansatz
2012
0
Prognose
2012
-7.339,04
Ansatz
2013
-7.000
Plan
2014
-7.000
Plan
2015
-7.000
88.780,32
81.440,32
85.000
85.000
87.840,15
80.501,11
87.500
80.500
87.500
80.500
87.500
80.500
Plan
2016
Hinweis
-7.000
87.500
80.500
Seite 22 von 29
Produktbeschreibung 06.366.225 Sonstige Jugendarbeit
Stadt Bedburg
Produktinformationen
Verantwortliche Organisationseinheit
Geschäftsbereich 4 – Kinder, Jugend und Bildung
Kurzbeschreibung
Verantwortliche Person(en ):
Frank Gliedner
1. Förderung von Jugendverbänden
2. Durchführung von Jugendfreizeitmaßnahmen & Jugendschutzveranstaltungen
Auftragsgrundlage
Achtes Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 Recht auf „Entwicklungshilfe“ / § 11 Jugendarbeit / § 12
Förderung der Jugendverbände /
§ 14 Jugendschutz / § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / § 75 Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Familien zwischen 8 und 21 Jahren (in Ausnahmefällen
bis 25 Jahre)
Politisches Gremium
Jugendhilfeausschuss, Rat
Politische Ziele
Dauerhafte Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, „benutzerorientierten“
Angebots.
Erläuterungen
Kostenstellen
225.001 – Sonstige Jugendarbeit
Bindungsgrad
( ) Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt.
( ) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
(X) Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt.
( ) Nach Art und Umfang kommunal disponibel.
Seite 23 von 29
Die ehemaligen Förderrichtlinien des Kreises und der Stadt wurden im Jahr 2011
zusammengelegt.
Die Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinien werden mittels einer ausführlichen
Verwaltungsvorlage beraten.
Personalkosten fallen in diesem Bereich
Beistandschaften und Jugendhilfeplanung an.
u.
a.
auch
für
Vormundschaften,
Investive Maßnahmen sind zu planen.
Seite 24 von 29
Sachkonto
5011000
5012000
5022000
5032000
Kontenbezeichnung
Bezüge Beamte
Vergütung Angestellte
Beitrag Versorgungsk. Angestellte
Beitrag Sozialv. Angestellte
5238000
5251000
5279900
5291000
5318000
5411100
5411300
5429000
5431900
Erstattung an Übrige
Auf. f. Unterh. der Fahrzeuge
Sonstige Auf. f. Sachleistungen
Sonstige Auf. f. Dienstleistungen
Zuweisungen an übrige Bereiche
Auf. f. Aus- und Fortbildung
Aufwendungen für Reisekosten
Auf. Inanspr. Rechte/Dienste
sonstige Geschäftsaufwendungen
Ist
2011
83.272,00
70.882,10
5.846,41
14.446,79
Ansatz
2012
77.600
75.900
5.700
14.200
Prognose
2012
49.625,17
55.075,73
4.557,39
11.135,55
Ansatz
2013
133.500
91.000
7.500
18.200
Plan
2014
134.800
91.900
7.600
18.400
Plan
2015
136.100
92.800
7.700
18.600
8.327,20
9,00
609,19
175,77
10.580,98
15,00
811,28
99,70
3.730,33
198.805,75
0
50
50
300
46.000
50
800
0
0
220.650
1.809,30
0,00
0,00
0,00
12.000,00
285,00
741,24
0,00
997,43
136.226,81
0
0
0
300
20.000
0
800
0
500
271.800
0
0
0
300
20.000
0
800
0
500
274.300
0
0
0
300
20.000
0
800
0
500
276.800
0
2.500
2.500
0
0
0
0
0
0
0
0
5711701 Abschreibungen BGA (ohne Anbu)
Plan
2016
Hinweis
137.500
93.700
7.800
18.800
Verrechnung
Ferienangebot mit Stadt
0 Elsdorf
0
0
300
20.000 *
0
800
0
500
279.400
0
0
* unter 5318000 werden die Zuschüsse an Jugendvereine entsprechend der aktuellen Förderrichtlinien gebucht. In der Regel fallen in der
zweiten Jahreshälfte die meisten Zahlungen an, so dass eine Prognose nur mittels der Werte des Vorjahres möglich ist.
Seite 25 von 29
2. Deckungskreise
2.1 Personalaufwendungen
Beamte
Förderung Jugend
20% OGS
80% Kindergartenbeiträge
33 % Vormundschaft
67 % ASD
Wirt. Jugendhilfe *(s.u.)
90 % Beistandschaften
10% Vormundschaften
Beistandschaften
Beschäftigte
Soll 2012
A 12
Plan 2013
A 12
Anteil 2012
1
Anteil 2013
1
A8
A8
0,50
0,50
--
A 11
0
0,73
A 10
--
0,73
0
A 11
1
A 11
1
Soll 2012
EG 12
S 14
Plan 2013
EG 12
S 14
Anteil 2012
1
1
Anteil 2013
1
1
S 14
S 14
4
3,78
S15
EG 12
1
1
S 12
S 12
S 12
S 12
1
1
1
1
Wirt. Jugendhilfe (s.o.)
Unterhaltsvorschuss
Tagespflege
EG 9
EG 9
EG 8
EG 6
0
1
0
1
1
0,51
Leitung EB
Sekr. EB
Erziehungsberatung
Frühe Hilfen
Frühe Hilfen
EG 13
EG 6
S 15
S 12
EG 8
EG 13
EG 6
S 15
S 12
EG 8
1
0,76
1,62
0,77
0,52
1
0,76
1,62
0,51
0,52
17,9
18,93
pädag. Fachaufsicht
Jugendgerichtshilfe
ASD (inc. Pflegekinderdienst)
Stutzer
Jugendhilfeplan
50% Jugendpflege
50% Streetwork
Schulsozialarbeit
Seite 26 von 29
Insgesamt kommt es zu einer Ausweitung des Personal mit rund einer
vollzeitverrechneten Stelle. Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant
und in den Haushalt eingesetzt.
Bereich
Tagespflege
Anteil
0,51
Vormundschaften
0,15
Beistandschaft
0,10
Wirtsch.
Jugendhilfe
0,27
Begründung
Der Ausbau von Plätzen in der Tagespflege ist zwingend
erforderlich um den Rechtsanspruch auf Betreuung von
Kindern auch unter 3 Jahren ab dem Kindergartenjahr
2013/ 2014 sicher zu stellen. Dies bedeutet neben der
Qualifizierung und Betreuung der Betreuungspersonals
auch einen erhöhten Prüfaufwand der Pflegestellen.
Im Bereich der Vormundschaften sind zwischenzeitlich
monatliche
Besuchskontakte
mit
jedem
Mündel
vorgeschrieben, so dass eine Ausweitung notwendig ist
Die Unterhaltsverfolgung wurde ausgeweitet; auch nehmen
die Beurkundungen mehr Zeit in Anspruch.
Die Stelle war bei Einrichtung des Jugendamtes mit einer
vollen Stelle vorgesehen, wurde aber mit einer Teilzeitkraft
besetzt. Durch den höheren Stellenanteil wird zum einen
der Bereich der Erträge verbessert, zum anderen wird den
gestiegenen Fallzahlen und -kosten Rechnung getragen.
1,03
Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt
eingesetzt. Die Daten sind in den Produktblättern aufgeführt und gelb unterlegt.
2.2
Nicht zahlungswirksame Vorgänge
Die Kosten hierfür werden durch den Fachbereich I geplant und in den Haushalt
eingesetzt. Die Daten 2011 bis 2012 sind in den Produktblättern mit aufgeführt und
orange unterlegt.
Die Daten 2013 ff. werden erst nach den ersten Haushaltsberatungen aktualisiert.
2.3
übrige Ertragskonten
Bei diesen Konten handelt es sich um die eigentlich innerhalb des Fachbereiches/
Jugendhilfebudgets verfügbaren Mittel, die gegenseitig deckungsfähig sind. Die Daten
sind in den Produktblättern aufgeführt.
2.4
Konsumtive Finanzkonten
Mit wenigen Ausnahmen stimmen die Aufwands- und Ertragskonten mit den
„entsprechenden“ Finanzkonten überein. Dies gilt insbesondere bei den Ausgaben/ dem
Aufwand.
Nicht unerhebliche Differenzen entstehen dort, wo Leistungen vereinnahmt werden
sollen und die Leistung nicht gegen Vorkasse erbracht werden. Letzteres umfasst u. a.
Kindergartenbeiträge, Unterhaltszahlungen nach dem UVG, etc. pp.
Seite 27 von 29
2.5
Investive Finanzkonten
Investive Mittel über der Wertgrenze von 20.000 € werden für den Ausbau von U3
Plätzen, in den
Planwert
2012
Planwert
2013
Z365400?? Zuweisung des
Landes U-3-Betreuung
pauschal
M365400?? Zuweisung des
Landes U-3-Betreuung
pauschal
M36540010
Investitionszuschuss U 3Betreuung kath. Kirche
M36540010
Investitionszuschuss U 3Betreuung kath. Kirche 1)
Z36540001 Zuweisung des
Landes U-3-Betreuung AWO
M36540001
Investitionszuschuss U 3Betreuung AWO 2)
Z36540005 Zuweisung des
Landes U-E-Betreuung ev.
Kirche
M36540005
Investitionszuschuss U 3Betreuung ev. Kirche
Z36540020 Zuweisung des
Landes U3- Betreuung
Initiativen
M36540020
Investitionszuschuss U3Betreuung Initiativen
Z36540025 Neubau
Kindergarten / Erweiterung
KITA Pusteblume
M36540025 Neubau
Kindergarten / Erweiterung
KITA Pusteblume
Planwert
2014
400.000
132.000
Planwert
2015
Planwert
2016
140.000
140.000
-140.000
-140.000
432.000
-480.000
-426.000
-324.000
0
0
-445.000
108.000
-120.000
90.000
-100.000
0
-300.000
-300.000
(was kommt dieses Jahr)
M365400??
Investitionszuschuss
Erweiterung Waldwichtel
Z36120001 Zuweisung des
Landes Tagespflege
M36120001 Investitionen
Tagespflege
-20.000
11.000
11.000
-11.000
-11.000
Seite 28 von 29
M36600001 Projekte
Jugendhilfearbeit
Planwert
2012
Planwert
2013
Planwert
2014
Planwert
2016
Planwert
2015
-20.000
-20.000
-10.000
-10.000
-10.000
Das Land hat seine Zuschussstrategie von einer Projektförderung auf eine pauschale
Förderung umgestellt, so dass die Stadt Bedburg voraussichtlich im Jahr 2013 einen
Zuschuss für den U3 Ausbau in Höhe von 400.000 € erhält.
Die in 2013 veranschlagten investiven Zuschüsse setzen sich mit 180.000 € aus dem
Belastungsausgleichsgesetz und zwei Sonderprogrammen á 50.000 € zusammen.
Zusätzlich werden zusammen mit den Kindpauschalen, pauschale Beträge in
steigenden Höhe (120.000 €, 130.000, ...) für den Kindergartenausbau angewiesen.
Die Mittel für 2014 müssen im Haushalt 2013 als VE eingetragen werden, damit
rechtzeitig Verträge geschlossen werden können.
Aufwand
2013
1)
2)
St.
Lambertus
St. Martin
108.000 €
St. Antonius
180.000 €
St. Martinus
246.000 €
Kleeblatt
Aufwand
2014
216.000 €
402.100 €
445.000 €
Kosten
lt. Antrag
933.200 € Kirche trägt die restlichen
Kosten
303.250 € Kirche trägt die restlichen
Kosten
521.400 € Kirche trägt die restlichen
Kosten
246.000 €
402.100 €
Seite 29 von 29