Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8228/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.: 60
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
13.11.2012
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hinsichtlich gebührenrechtlicher
Behandlung von Baulastträgern klassifizierter Straße -Niederschlagswassergebühr
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt mit Schreiben vom 28.10.2012, das
Thema „Gebühren für Regenwasserbeseitigung durch den Kreis“ auf die Tagesordnung
der nächsten HFA-Sitzung zu setzen. In Abstimmung mit der Vorsitzenden der SPD –
Fraktion im Rat der Stadt Bedburg –Frau Steinhäuser- wird über die Thematik im hierfür
zuständigen Bauausschuss berichtet.
Aufgrund des Urteils des OVG NRW vom 18.12.2007 waren alle Kommunen in NRW zur
Aufteilung der Abwassergebühren in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
verpflichtet. Dies wurde in 2009 rückwirkend zum 01.01.2008 umgesetzt. Die
Heranziehung der Träger der Straßenbaulast klassifizierter Straßen (hier: Rhein-Erft-Kreis
und Landesbetrieb Straßen NRW) gestaltete sich schwierig. Im Jahr 1999 ist ein Vertrag
mit dem Rhein-Erft-Kreis über dessen Kostenbeteiligung an der kommunalen
Abwasserbeseitigung für die Beseitigung des Niederschlagwassers von Kreisstraßen
geschlossen worden. Aufgrund der Fristenregelung im Vertrag war eine Kündigung erst in
diesem Jahr möglich, wobei der Vertrag selber noch bis zum 24.02.2015 läuft.
Die Thematik war Gegenstand einer Besprechung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und
Vertretern der kreisangehörigen Kommunen sowie mehrfach Tagesordnungspunkt der
Bürgermeisterkonferenz, zuletzt am 02.10.2012. Danach ist die Heranziehung des RheinErft-Kreises zu Niederschlagswassergebühren ab 2015 vorzunehmen. Hinsichtlich des
Gebührenaufkommens in Relation zur Erhöhung der Kreisumlage kann natürlich z. Z.
aufgrund der jährlichen Gebührenkalkulation keine konkrete Aussage getroffen werden.
Aufgrund einer vorläufigen Berechnung des Rhein-Erft-Kreises würde bei einer
Gebührenforderung seitens der Stadt von rd. 26.600,00 € die Erhöhung der Kreisumlage
ungefähr 22.700,00 € ausmachen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW wird noch in diesem Jahr für die Fahrbahnflächen seiner
Straßen, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage eingeleitet
wird, rückwirkend ab Einführung zu Niederschlagswassergebühren veranlagt. Somit
entgehen der Stadt Bedburg keine Einnahmen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Entsprechende Auswirkungen sind nicht absehbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Vehstedt
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-228/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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