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Mitteilungsvorlage (Antrag der SPD-Fraktiuon hinsichtlich gebührenrechtlicher Behandlung von Baulastträgern klassifizierter Straße -Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Mitteilungsvorlage (Antrag der SPD-Fraktiuon hinsichtlich gebührenrechtlicher Behandlung von Baulastträgern klassifizierter Straße -Niederschlagswassergebühr) Mitteilungsvorlage (Antrag der SPD-Fraktiuon hinsichtlich gebührenrechtlicher Behandlung von Baulastträgern klassifizierter Straße -Niederschlagswassergebühr) Mitteilungsvorlage (Antrag der SPD-Fraktiuon hinsichtlich gebührenrechtlicher Behandlung von Baulastträgern klassifizierter Straße -Niederschlagswassergebühr)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8228/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 13.11.2012 Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hinsichtlich gebührenrechtlicher Behandlung von Baulastträgern klassifizierter Straße -Niederschlagswassergebühr Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt mit Schreiben vom 28.10.2012, das Thema „Gebühren für Regenwasserbeseitigung durch den Kreis“ auf die Tagesordnung der nächsten HFA-Sitzung zu setzen. In Abstimmung mit der Vorsitzenden der SPD – Fraktion im Rat der Stadt Bedburg –Frau Steinhäuser- wird über die Thematik im hierfür zuständigen Bauausschuss berichtet. Aufgrund des Urteils des OVG NRW vom 18.12.2007 waren alle Kommunen in NRW zur Aufteilung der Abwassergebühren in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr verpflichtet. Dies wurde in 2009 rückwirkend zum 01.01.2008 umgesetzt. Die Heranziehung der Träger der Straßenbaulast klassifizierter Straßen (hier: Rhein-Erft-Kreis und Landesbetrieb Straßen NRW) gestaltete sich schwierig. Im Jahr 1999 ist ein Vertrag mit dem Rhein-Erft-Kreis über dessen Kostenbeteiligung an der kommunalen Abwasserbeseitigung für die Beseitigung des Niederschlagwassers von Kreisstraßen geschlossen worden. Aufgrund der Fristenregelung im Vertrag war eine Kündigung erst in diesem Jahr möglich, wobei der Vertrag selber noch bis zum 24.02.2015 läuft. Die Thematik war Gegenstand einer Besprechung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und Vertretern der kreisangehörigen Kommunen sowie mehrfach Tagesordnungspunkt der Bürgermeisterkonferenz, zuletzt am 02.10.2012. Danach ist die Heranziehung des RheinErft-Kreises zu Niederschlagswassergebühren ab 2015 vorzunehmen. Hinsichtlich des Gebührenaufkommens in Relation zur Erhöhung der Kreisumlage kann natürlich z. Z. aufgrund der jährlichen Gebührenkalkulation keine konkrete Aussage getroffen werden. Aufgrund einer vorläufigen Berechnung des Rhein-Erft-Kreises würde bei einer Gebührenforderung seitens der Stadt von rd. 26.600,00 € die Erhöhung der Kreisumlage ungefähr 22.700,00 € ausmachen. Der Landesbetrieb Straßen NRW wird noch in diesem Jahr für die Fahrbahnflächen seiner Straßen, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage eingeleitet wird, rückwirkend ab Einführung zu Niederschlagswassergebühren veranlagt. Somit entgehen der Stadt Bedburg keine Einnahmen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Entsprechende Auswirkungen sind nicht absehbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Vehstedt ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-228/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP8-228/2012 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3