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Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster) Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster) Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster) Beschlussvorlage (Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8231/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 13.11.2012 Betreff: Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg stimmt grundsätzlich der Entwässerung des Plangebietes BP 15 nach Variante 3 zu. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens sind Optimierungen bzw. Änderungen einzelner Teilbereiche zu prüfen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Unter TOP 5 , WP8-208/2011 3. Ergänzung wurde durch den Fachbereich III im Stadtentwicklungsausschuss u. a. über die Entwässerung der Neubauflächen im Bereich des Parkplatzes vor der Tennishalle berichtet. Hier erfolgte auch der Hinweis, dass die Thematik nochmals im Bauausschuss thematisiert wird. Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes BP 15 Rahmenplan Kaster wurde durch das Ing. Büro Fischer aus Erftstadt, durch den FB III beauftragt, eine Entwässerungsstudie mit Variantenplanung erstellt. In dieser Studie waren die Möglichkeiten der Entwässerung des Gebietes unter Berücksichtigung der gesetzlichen und sonstigen Randbedingungen gegenüber zu stellen. Für die Beseitigung des Regenwassers von den Grundstücken und ggf. den Straßenflächen kommen prinzipiell nur die dezentrale Versickerung, eine zentrale Versickerung oder eine ortsnahe Einleitung in ein Gewässer in Betracht. Alternativ kann eine ganz oder teilweise Entwässerung aus hydraulischer Sicht im Mischsystem erfolgen. Für eine vollständige Entwässerung im Mischsystem müsste der Nachweis einer Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung geführt werden. Es wurden 4 Varianten zur Entwässerung betrachtet: Variante 1: kompletter Anschluss an das Mischsystem Hydraulisch ist diese Lösung bis auf einen kleinen Teilbereich (ca. 100m Kanalaustausch) möglich. Diese Form der Entwässerung entspricht nicht den Zielen des § 51 a LWG und ein Nachweis der Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit für das gesamte Gebiet wird nur schwer zu führen sein. Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca. 490.000,- €. Variante 2: zentrales Sickerbecken Bei dieser Variante erfolgt die Entwässerung über ein zentrales Sickerbecken am nördlichen Rand des BP 15. Es ist der Bau eines Schmutz- und Regenwasserkanals erforderlich. Diese Variante ist aufgrund des Trennsystems und dem damit verbundenen Bau von 2 Kanälen zuzüglich eines, aufgrund der schlechten Bodenwerte für Versickerungen, sehr aufwendigen Beckens, eine kostenintensive Variante. Weiterhin wird ein Teil der normalerweise bebaubaren Fläche für das Sickerbecken beansprucht. Hierdurch entfallen Verkaufserlöse. Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca. 1.335.000,- €. Beschlussvorlage WP8-231/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Variante 3: Mulden – Rigolen Bei dieser Variante wird das Regenwasser über ein Mulden – Rigolen – System abgeleitet. Die 3 Mulden sind jeweils ca. 100 m lang und 3,60 m bis 5,00 m breit. In definierten Abständen muss eine Einbindung in den sickerfähigen Boden (6-8 m unter Gelände) erfolgen. Die Lage der 3 Mulden ist im Randbereich des Bebauungsplanes jeweils in den angrenzenden Grünflächen. Für die ebenfalls zu errichtenden Ableitungsgräben, die das Niederschlagswasser der Grundstücke sammeln und in die Mulde leiten ist jeweils ein Flächenstreifen von 2m Breite erforderlich. Dieser 2 m breite Streifen in einer Länge von ca. 400 m geht an Vermarktungsfläche verloren. Die Entwässerung der privaten Regenwasserleitungen muss hier oberirdisch (Mulden, Rinnen etc.) in die Ableitungsgräben bzw. direkt in die Mulden erfolgen. Diese Variante ist im Hinblick auf die Kosten und die Umsetzung des § 51a LWG eine attraktive Lösung für die Entwässerung des Plangebietes. Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca. 705.000,- €. Variante 4: Ableitung des Niederschlagswassers in die Mühlenerft Bei dieser Variante wird die Möglichkeit betrachtet, das Niederschlagswasser direkt in das nächstliegende Gewässer, die Mühlenerft einzuleiten. Dabei muss das Gebiet wie in der Variante 2 im Trennsystem mit 2 Kanälen entwässert werden. Zusätzlich muss der Ableitungskanal noch bis zur Einleitstelle in die Mühlenerft geführt werden. Diese Variante wird aufgrund der langen Trassenführung und der hohen Kosten als unwirtschaftlich angesehen. Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca. 1.590.000,- €. Anhand dieser aufgezeigten Möglichkeiten wird seitens des Ing.-Büros die Variante 3, das Mulden – Rigolen - System, als die zu bevorzugende Entwässerungsart angesehen. Grundsätzlich sollte deshalb diese Art der Entwässerung festgelegt werden. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahren sind Optimierung bzw. Änderungen für einzelne Teilbereiche zu prüfen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Beschlussvorlage WP8-231/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Gesehen: ----------------------------------Schorn ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-231/2012 Seite 4