Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8231/2012
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
13.11.2012
Betreff:
Entwässerungsstudie im Rahmen der Erstellung des BP 15, Rahmenplan Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg stimmt grundsätzlich der Entwässerung des
Plangebietes BP 15 nach Variante 3 zu. Im Rahmen des weiteren
Bebauungsplanverfahrens sind Optimierungen bzw. Änderungen einzelner Teilbereiche zu
prüfen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Unter TOP 5 , WP8-208/2011 3. Ergänzung wurde durch den Fachbereich III im
Stadtentwicklungsausschuss u. a. über die Entwässerung der Neubauflächen im Bereich
des Parkplatzes vor der Tennishalle berichtet.
Hier erfolgte auch der Hinweis, dass die Thematik nochmals im Bauausschuss
thematisiert wird.
Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes BP 15 Rahmenplan Kaster wurde durch das
Ing. Büro Fischer aus Erftstadt, durch den FB III beauftragt, eine Entwässerungsstudie mit
Variantenplanung erstellt.
In dieser Studie waren die Möglichkeiten der Entwässerung des Gebietes unter
Berücksichtigung der gesetzlichen und sonstigen Randbedingungen gegenüber zu stellen.
Für die Beseitigung des Regenwassers von den Grundstücken und ggf. den
Straßenflächen kommen prinzipiell nur die dezentrale Versickerung, eine zentrale
Versickerung oder eine ortsnahe Einleitung in ein Gewässer in Betracht.
Alternativ kann eine ganz oder teilweise Entwässerung aus hydraulischer Sicht im
Mischsystem erfolgen. Für eine vollständige Entwässerung im Mischsystem müsste der
Nachweis
einer
Unmöglichkeit
bzw.
Unzumutbarkeit
der
ortsnahen
Niederschlagswasserbeseitigung geführt werden.
Es wurden 4 Varianten zur Entwässerung betrachtet:
Variante 1: kompletter Anschluss an das Mischsystem
Hydraulisch ist diese Lösung bis auf einen kleinen Teilbereich (ca. 100m Kanalaustausch)
möglich. Diese Form der Entwässerung entspricht nicht den Zielen des § 51 a LWG und
ein Nachweis der Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit für das gesamte Gebiet wird nur
schwer zu führen sein.
Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca.
490.000,- €.
Variante 2: zentrales Sickerbecken
Bei dieser Variante erfolgt die Entwässerung über ein zentrales Sickerbecken am
nördlichen Rand des BP 15. Es ist der Bau eines Schmutz- und Regenwasserkanals
erforderlich.
Diese Variante ist aufgrund des Trennsystems und dem damit verbundenen Bau von 2
Kanälen zuzüglich eines, aufgrund der schlechten Bodenwerte für Versickerungen, sehr
aufwendigen Beckens, eine kostenintensive Variante.
Weiterhin wird ein Teil der normalerweise bebaubaren Fläche für das Sickerbecken
beansprucht. Hierdurch entfallen Verkaufserlöse.
Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca.
1.335.000,- €.
Beschlussvorlage WP8-231/2012
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Sitzungsvorlage
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Variante 3: Mulden – Rigolen
Bei dieser Variante wird das Regenwasser über ein Mulden – Rigolen – System abgeleitet.
Die 3 Mulden sind jeweils ca. 100 m lang und 3,60 m bis 5,00 m breit. In definierten
Abständen muss eine Einbindung in den sickerfähigen Boden (6-8 m unter Gelände)
erfolgen. Die Lage der 3 Mulden ist im Randbereich des Bebauungsplanes jeweils in den
angrenzenden Grünflächen.
Für die ebenfalls zu errichtenden Ableitungsgräben, die das Niederschlagswasser der
Grundstücke sammeln und in die Mulde leiten ist jeweils ein Flächenstreifen von 2m Breite
erforderlich. Dieser 2 m breite Streifen in einer Länge von ca. 400 m geht an
Vermarktungsfläche verloren.
Die Entwässerung der privaten Regenwasserleitungen muss hier oberirdisch (Mulden,
Rinnen etc.) in die Ableitungsgräben bzw. direkt in die Mulden erfolgen.
Diese Variante ist im Hinblick auf die Kosten und die Umsetzung des § 51a LWG eine
attraktive Lösung für die Entwässerung des Plangebietes.
Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca.
705.000,- €.
Variante 4: Ableitung des Niederschlagswassers in die Mühlenerft
Bei dieser Variante wird die Möglichkeit betrachtet, das Niederschlagswasser direkt in das
nächstliegende Gewässer, die Mühlenerft einzuleiten. Dabei muss das Gebiet wie in der
Variante 2 im Trennsystem mit 2 Kanälen entwässert werden. Zusätzlich muss der
Ableitungskanal noch bis zur Einleitstelle in die Mühlenerft geführt werden.
Diese Variante wird aufgrund der langen Trassenführung und der hohen Kosten als
unwirtschaftlich angesehen.
Die reinen geschätzten Baukosten für die Entwässerung belaufen sich auf Brutto ca.
1.590.000,- €.
Anhand dieser aufgezeigten Möglichkeiten wird seitens des Ing.-Büros die Variante 3, das
Mulden – Rigolen - System, als die zu bevorzugende Entwässerungsart angesehen.
Grundsätzlich sollte deshalb diese Art der Entwässerung festgelegt werden.
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahren sind Optimierung bzw. Änderungen für
einzelne Teilbereiche zu prüfen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Beschlussvorlage WP8-231/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Gesehen:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-231/2012
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