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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft hier: Beratung der weiteren Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
55 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-74/2012 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2012 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft hier: Beratung der weiteren Vorgehensweise Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten Abstimmungsergebnis: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Hinsichtlich der Fortführung des o.g. Planverfahrens wird zunächst der Sachstand der letzten Stadtentwicklungsausschusssitzung wiedergegeben und daran anschließend erfolgt eine Darstellung möglicher Planungsalternativen. 1. Sachstand Stand des Planverfahrens / Bürgerbeteiligung Derzeit wird das Verfahren zur 44. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bedburg zum Flächentausch der gewerblichen Baufläche Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft durchgeführt. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20. Juli bis 19. August 2011 durchgeführt. In seiner Sitzung am 07.02.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Offenlagebeschluss nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 22. Februar bis 22. März 2012 einschließlich durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 20.03.2012 die landesplanerische Anpassung gemäß § 34 Abs. 5 LPlG bestätigt. Im Rahmen der Offenlage ist vom Altstadtverein Alt-Kaster e.V. (AKAK) eine Stellungnahme eingegangen welche die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im vorgesehenen Standort westlich des Industriegebiets Mühlenerft ablehnt. Daran anschließend erfolgte in den letzten Wochen eine kritische öffentliche Diskussion. Ebenso fanden in der 21. sowie in der 22. Kalenderwoche Erörterungsgespräche mit dem AKAK zu dieser Thematik statt. Ergebnis dieser Gespräche war, dass der AKAK auf Zusagen aus der Rekultivierungsplanung Ende der 1970er/ Anfang der 1980er Jahre verweist, in denen ein ausreichend großer Pufferbereich zwischen Industriegebiet und Naherholungsgebiet verbleiben soll. Nach Darstellung des AKAK sollte dieser bis zu 1000 m betragen. Die Nennung eines konkreten Abstands konnte von Seiten der Verwaltung jedoch bisher nicht verifiziert werden, da der Verwaltung hierzu keine Unterlagen vorliegen, aus denen entsprechende Vereinbarungen hervorgehen. Derzeit wird in der Verwaltung wie auch bei externen Behörden nach möglichen Unterlagen in dieser Hinsicht recherchiert. Bisher liegen der Stadt hierzu jedoch noch keine Unterlagen des Rhein-Erft-Kreises oder dem Bergamt Düren (seinerzeit zuständig für die Durchführung des Planverfahrens zur Aufstellung des Abschlussbetriebsplans) vor. Sollten diesbzgl. noch Unterlagen vorgelegt werden, so werden diese nachgereicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es keinen gesetzlichen oder vertraglichen Ausschluss von bestimmten zukünftigen Planungen gibt. Der jeweilige Rat ist in seiner Planungshoheit vor dem Hintergrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen, der Ziele der Raumordnung sowie im Rahmen des Abwägungsgebotes zunächst grundsätzlich frei. Nach Ansicht des AKAK die Abwägung zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an den Raum dahingehend getroffen werden, dass dem Naherholungsgebiet der größtmögliche Schutz zu Teil wird. Die bisherigen Planungen der Verwaltung messen dem Schutzanspruch zu den Wohnsiedlungsbereichen die größte Bedeutung vor dem Hintergrund einer Neuausweisung der gewerblichen Baufläche zu. Daher wurde die Planung dahingehend ausgelegt, die Abstände zur Wohnbebauung bei gleichzeitiger Vermarktbarkeit der neuen Flächen möglichst groß zu gestalten. Das Protokoll des Erörterungsgesprächs sowie ein Flugblatt des AKAK wurde den Ratsmitgliedern nach Abstimmung mit dem AKAK bereits zur Verfügung gestellt. Darstellung der Planflächen Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 In den beigefügten Anlagen sind die Planflächen zur Information erneut dargestellt. Dabei handelt es sich um die gleichen Unterlagen, wie sie dem AKAK am 31.05.2012 erläutert wurden. Im beigefügten Luftbild (aufgenommen ca. Anfang 2010) ist östlich der Planfläche die mittlerweile teilweise bebaute Fläche der Firma Sany sowie die für deren Erweiterung vorgesehene Optionsfläche zu erkennen. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass von der gewerblichen Baufläche ein Abstand zur Bebauung von Alt-Kaster von ca. 920 m eingehalten wird. Der Abstand zur Nordspitze des Kasterer Sees beträgt ca. 220 m und zum Flusslauf der Mühlenerft im Norden ca. 80 – 100 m sowie im Westen ca. 150 m. Im nördlichen Bereich orientierte man sich an dem Abstand zur Mühlenerft, wie er im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Firma Sany vorgesehen ist. Zudem wurden die Pläne vorgestellt, wie sie dem Ausschuss auch zum Offenlagebeschluss am 07.02.2012 dargestellt wurden. Weitere Vorgehensweise (Stand 25.09.2012): Für die weitere Vorgehensweise wurde vereinbart, unter Einbeziehung weiterer Flächeneigentümer mögliche Alternativplanungen zu eruieren. Diese Lösungen müssen dann auf eine mögliche Kompromissfähigkeit hin abgestimmt werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass für eine sinnvolle Planung eine Fläche für Gewerbebetriebe vermarktbar bleiben muss und deshalb ein hinreichendes Verhältnis zwischen vermarktbarer Fläche und anfallenden Erschließungskosten erforderlich ist. Zudem geht ein weiteres Heranrücken von Gewerbebetrieben an die Wohnbebauung mit zusätzlichen Einschränkungen für die zulässigen Gewerbebetriebe einher. Insgesamt darf kein fauler Kompromiss entstehen, in dem auf dem Papier neue Gewerbefläche entsteht, diese aber in der Realität vom Flächeneigentümer oder möglichen Investor aufgrund von Unrentabilität nicht entwickelt wird. Die so zu erarbeitenden möglichen Alternativen sollen nach der Sommerpause dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Wird an der derzeitigen Planung festgehalten, kann sodann der Satzungsbeschluss im Rat gefasst werden. Wird die Planung abgeändert, ist eine Überarbeitung der gesamten Planunterlagen inkl. der vorliegenden Gutachten und Berichte erforderlich. Daran schließt sich eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB an. Ebenso ist eine erneute landesplanerische Anpassung erforderlich. Wird komplett auf die Planung verzichtet, ist das Verfahren einzustellen und der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. In diesem Zusammenhang bleibt mit der Bezirksregierung Köln sowie dem Erftverband abzustimmen, wie mit der im Überschwemmungsgebiet gelegenen gewerblichen Baufläche an der Otto-Hahn-Straße planungsrechtlich weiter verfahren wird. 2. Darstellung möglicher Planungsalternativen Im Folgenden soll eine Aufstellung über mögliche Planungsalternativen zur Erweiterung des Industriegebietes Mühlenerft erfolgen. Aufgrund der für die einzelnen Alternativen noch zu erarbeitenden Gutachten kann die Alternativenprüfung nur auf einer begrenzten Detailschärfe erfolgen. Allgemeines: Sämtlichen Planungsalternativen wird eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit durch die Bezirksregierung Köln unterstellt. Derzeit ist keine der Alternativen im Regionalplan der Bezirksregierung Köln dargestellt. Eine Zustimmung der Bezirksregierung ist daher unerlässlich. Die Zielanpassung der kommunalen Planung an die Ziele der Raumordnung ist seitens der BR Köln an folgende Vorgaben geknüpft: ƒ nur Flächentausch, kein Flächenzuwachs (geringfügige Abweichungen sind unschädlich) Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG ƒ Sitzungsvorlage Seite: 4 Andocken der Tauschfläche an ein bestehendes Gewerbe- oder Industriegebiet Immissionstechnisch ist ebenfalls jede Alternative grundsätzlich machbar. Aus den unterschiedlichen Abständen zur Wohnbebauung und deren Vorbelastung ergeben sich jedoch für die Planung zwingende Einschränkungen im Emissionsverhalten für die Betriebe, die je nach Alternative unterschiedlich deutlich ausfallen und damit ein wesentliches Kriterium für die Vermarktbarkeit und die Attraktivität des Gebietes sowie die Struktur der sich dort ansiedelnden Betriebe darstellen. Detaillierte Aussagen hierzu können erst nach Erarbeitung eines auf die Planung des jeweiligen Gebietes angepassten Lärmgutachtens getroffen werden. Für die Überplanung müssten Haushaltsmittel in Höhe von etwa 10.000 € zur Verfügung gestellt werden. Weitere zusätzliche Kosten bei Planänderungen (Artenschutzprüfungen, etc) fallen ggf. zusätzlich an. Werden materielle Planinhalte im Vergleich zur derzeitigen Planung geändert (Zuschnitt, Lage, Lärmkontingentierungen, Erschließung), ist eine erneute Offenlage der Planung notwendig, wobei die Beteiligung auf die geänderten Planinhalte beschränkt werden kann. Alternative 1: Gedrehter Zuschnitt am vorhandenen Standort Beschreibung: In dieser Variante wird die Fläche in annähernd gleicher Lage in einer Nord-Süd-Längsausrichtung geplant. Hierdurch entsteht ein Nettobauland mit einer Größe von etwa 170 m x 360 m. Die Erschließung würde unverändert über die Verlängerung der Nikolaus-Otto-Straße hinter den LKVHallen laufen. Sofern die Fläche an ein Einzelunternehmen vermarktet wird, könnte die Erschließungsstraße um ca. 180 m gegenüber der derzeitigen Planung eingekürzt werden. Die Entwässerung des Niederschlagswassers wäre wie bisher geplant über ein nördlich anzulegendes Regenklärbecken mit anschließender Ableitung in die Mühlenerft möglich. Abstände: - Kasterer See: ca. 380 m - Alt-Kaster: ca. 900 m - Neu-Epprath: 1030 m - Broich: 1500 m Eigentümer: Zwei Eigentümer Auswirkungen auf Planinhalte: Durch den im Vergleich zur derzeitigen Planung verringerten Abstand zwischen dem Industriegebiet und Alt-Kaster/Neu-Epprath ergibt sich eine moderate Einschränkung der festzusetzenden Emissionskontingente im Planbereich. Es ist eine innere Gliederung des Industriegebietes möglich, so dass die im Gegensatz zur heutigen Planung festgesetzten Emissionskontingente voraussichtlich nur im südwestlichen Drittel des Plangebietes reduziert werden müssen. Einschätzung zur Umsetzung: Die Realisierbarkeit hängt im Wesentlichen von der Grundstücksverfügbarkeit ab. Eine informelle Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer (privater Landwirt) hat ergeben, dass grundsätzlich ein Flächentausch möglich wäre. Ein Verkauf ohne Ersatzland wird strikt abgelehnt. Die Stadt hat jedoch kein Eigentum an adäquaten Tauschflächen. Eine mögliche Tauschfläche müsste zudem hofnah, günstig zu bewirtschaften und einen ausreichenden Zuschnitt aufweisen. Die Einschränkungen im Emissionsverhalten der Betriebe werden noch zu vertreten sein. Der Zuschnitt unterstützt eine abschließende, einmalige Erweiterung des IPM, ohne dass zur Gebietsarrondierung eine weitere Ausweisung erfolgt. Der Zuschnitt der Gewerbefläche ist mit 180 m Breite noch hinreichend auch für die Ansiedlung eines einzelnen Großbetriebs. Alternative 2: Standort südlich des Gruppenklärwerks Kaster Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Beschreibung: In dieser Variante wird die Fläche südlich der Kläranlage zwischen dem in Nord-Süd-Richtung verlaufendem Wirtschaftsweg und der L 279 überplant. Da die Gesamtfläche insgesamt ca. 9,7 ha aufweist, wird nur der nördliche Teil als Tauschfläche für die ca. 6,5 ha entfallenden Flächen an der Otto-Hahn-Straße herangezogen. Die übrige Fläche kann entweder als Ausgleichsfläche genutzt werden oder für eine spätere zusätzliche Erweiterung vorgesehen werden. Eine Erschließung wäre über den Ausbau der Straße entlang des Gruppenklärwerkes möglich. Die Niederschlagsentwässerung müsste entgegen der heutigen Planung über ein Retentionsfilterbecken im unmittelbaren Nahbereich des Plangebietes mit einer Durchpressung unter der L 279 und Bahnlinie in die östlich verlaufende Erft erfolgen, was mit einer erheblichen Kostensteigerung verbunden wäre. Abstände: - Kasterer See: ca. 750 m - Alt-Kaster: ca. 920 m - Neu-Epprath: 650 m - Broich: 380 m Eigentümer: Zwei Eigentümer Auswirkungen auf Planinhalte: Aufgrund des sehr geringen Abstandes nach Broich (reines Wohngebiet) werden die Festsetzungen zum zulässigen Emissionsverhalten zu sehr deutlichen Einschränkungen der dort sich niederlassenden Unternehmen führen. Zwar wirkt die L 279 in leichter Dammlage (nach Südwesten zunehmend als gewisser natürlicher Lärmschutzwall zwischen Industriegebiet und Wohnbebauung in Broich, jedoch stellt die L 279 sowie die parallel verlaufende Eisenbahnlinie eine zusätzliche Lärmquelle dar, welche sich bei der Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente verstärkend negativ auswirkt. Eine Vermarktung der Flächen wird damit erheblich erschwert. Einschätzung zur Umsetzung: Die Realisierbarkeit hängt im Wesentlichen von der Grundstücksverfügbarkeit ab. Eine informelle Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer (privater Landwirt) hat ergeben, dass grundsätzlich ein Flächentausch möglich wäre. Ein Verkauf ohne Ersatzland wird strikt abgelehnt. Die Stadt hat jedoch kein Eigentum an adäquaten Tauschflächen. Eine mögliche Tauschfläche müsste zudem hofnah, günstig zu bewirtschaften und einen ausreichenden Zuschnitt aufweisen. Die Einschränkungen im Emissionsverhalten der Betriebe werden deutlich sein. Sie sind voraussichtlich nicht so deutlich wie z.B. in den Gewerbegebieten Adolf-Silverberg-Straße und St.Florian-Straße, jedoch wesentlich stärker als im übrigen Industriepark Mühlenerft. Hier ist zu erwarten, dass die Flächen aufgrund der deutlichen Emissionseinschränkung schwierig und nur langwierig zu vermarkten sein werden. Der Zuschnitt unterstützt ebenfalls eine abschließende, einmalige Erweiterung des IPM, ohne dass zur Gebietsarrondierung eine weitere Ausweisung erfolgt. Der Zuschnitt der Gewerbefläche ist mit 190 m x 350 m Breite noch hinreichend auch für die Ansiedlung eines einzelnen Großbetriebs. Alternative 3: Beibehaltung der Planung mit zusätzlicher Emissionseinschränkung in Richtung Kasterer See Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Beschreibung: Bei dieser Alternative wird die Lage und Zuschnitt der derzeitigen Planung beibehalten. Über die Definition eines zusätzlichen Immissionspunktes im Bereich des Kasterer Sees können über ein Lärmgutachten die Emissionskontingente so ermittelt und festgesetzt werden, dass am Kasterer See die zulässigen Lärmwerte z.B. eines Mischgebietes nicht überschritten werden. Dies führt zu Einschränkungen im zulässigen Emissionsverhalten der Betriebe im Gegensatz zu heutigen Planung. Hieraus abgeleitet ist auch eine Gliederung des Gebietes mit unterschiedlichen Emissionskontingenten möglich (stärke Einschränkung im westlichen, weniger Einschränkungen im östlichen Plangebiet). Abstände: - Kasterer See: ca. 230 m - Alt-Kaster: ca. 930 m - Neu-Epprath: 1150 m - Broich: 1530 m Eigentümer: Ein Eigentümer Auswirkungen auf Planinhalte: Die Festsetzung des zusätzlichen Immissionspunktes am Kasterer See führt zu geänderten, zusätzlichen Einschränkungen der zulässigen Emissionskontingente im Plangebiet, die überschlägig als moderat einzuschätzen sind. Eine detaillierte Aussage ist erst durch Überarbeitung des Lärmgutachtens möglich. Die übrigen Festsetzungen werden beibehalten. Einschätzung zur Umsetzung: Durch die zusätzlichen Einschränkungen wird die Fläche tendenziell etwas schlechter vermarktbar, wobei insgesamt die Einschränkungen als vertretbar eingeschätzt werden. Insb. bei der Ansiedlung eines einzelnen Großbetriebes wäre die Orientierung der emissionsarmen Einrichtungen (Verwaltungsgebäude) zum Kasterer See hin denkbar. Inwieweit diese Alternative politische Zustimmung und Umsetzbarkeit erfährt, bleibt abzuwarten. Weitere überschlägig betrachtete Alternativen Neuer Standort außerhalb des IPM (z.B. westlich des Autobahnanschlusses Bedburg A 61) Ein komplett neuer Standort wäre erst nach Überarbeitung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln denkbar, welcher zusätzliche GIB (Gewerbe- und Industriebereich) in diesem Bereich ausweist. Hier ist jedoch die Größe der reinen Tauschfläche (ca. 6,5 ha) zu gering, als dass sich eine komplett neue Erschließung (Straße, Entwässerung, Versorgung) ohne Andocken an ein bestehendes Gewerbegebiet finanziell rechnet. Dies wird vermutlich erst bei Größenordnungen jenseits der 10 ha möglich. Hierzu ist dann über den Flächentausch hinaus eine Ausweisung zusätzlicher GIB-Flächen im Regionalplan notwendig, welche die Bezirksregierung aller Voraussicht nach erst nach Bedarfsnachweis auf der Grundlage eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes (auf Kreisebene) vornimmt. Solange würde die derzeitige Fläche an der Otto-Hahn-Straße in Flächennutzungsplan dargestellt bleiben. Inhaltlich wurde bisher keine Überprüfung des Bereichs vorgenommen. Jedoch sind auch hier insbesondere Immissionsaspekte (Wohnbebauung Kaster/Königshoven, Pütz, Millendorf) zu berücksichtigen. Kein Flächentausch (Beibehaltung der dargestellten Fläche an der Otto-Hahn-Straße) Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 In der politischen Diskussion wurde auch die Frage gestellt, ob die aktuelle, im Überschwemmungsgebiet der Erft liegende Fläche an der Otto-Hahn-Straße durch die Anlage des Hochwasserbeckens am Peringsmaar sowie den generellen Umbau der Erft nicht zukünftig wieder als zu überplanende Fläche zur Verfügung steht. Nach telefonischer Erörterung mit dem Erftverband ist dies nicht möglich. Hierzu wird Frau Scholten als zuständige Mitarbeiterin beim Erftverband der Stadt noch eine kurze Stellungnahme zukommen lassen. Alternative 1a nach Abstimmung mit dem AK Alt-Kaster Die zuvor genannten Alternativen wurden in einem gemeinsamen Gespräch mit Vorstandsmitgliedern des Arbeitskreises Alt-Kaster diskutiert. Auf der Grundlage dieses Gesprächs legte der Arbeitskreis einen aus eigener Sicht optimierten Vorschlag vor, welcher ebenfalls der Anlage beigefügt ist. Hierbei wird die zuvor genannte Alternative 1 wie folgt abgeändert: ƒ ƒ ƒ Die Fläche bleibt in den geplanten Maßen (Höhe + Breite) erhalten und wird lediglich (incl. Retentionsfilterbecken) um 50 m Richtung Süden verschoben. Diese 50 m sowie jeweils mindestens 25 m Richtung Westen und Süden werden mit dichtem Baum- und Strauchwerk bepflanzt. Ursprünglich war eine Eingrünung von 10 m zu Ackerflächen vorgesehen. Zur Festsetzung der Emissionskontingente im Plangebiet werden zwei Immissionspunkte im Bereich der Mühlenerft nördlich und nordwestlich des Plangebietes festgelegt, an denen die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete nach der DIN 18005 nicht überschritten werden dürfen. Abstände: - Kasterer See: ca. 230 m - Alt-Kaster: ca. 800 m - Neu-Epprath: 1100 m - Broich: 1380 m - Mühlenerft: 140 m Eigentümer: zwei Eigentümer Auswirkungen auf Planinhalte: Die Festsetzung der zusätzlichen Immissionspunkte an der Mühlenerft führt zu geänderten, zusätzlichen Einschränkungen der zulässigen Emissionskontingente im Plangebiet, die überschlägig als deutlich einzuschätzen sind. Dies ist insbesondere auf den Immissionspunkt an der Mühlenerft in 140 m Entfernung zurückzuführen. Eine detaillierte Aussage ist erst durch Überarbeitung des Lärmgutachtens möglich. Zudem wurde angeregt, die breiten Grünstreifen nicht einzuzäunen, was bisher jedoch bei den übrigen Varianten für öffentliche Grünflächen ebenfalls nicht beabsichtigt war. Einschätzung zur Umsetzung: Bei dieser Abwandlung gelten hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit die gleichen Aussagen, wobei in dieser Lösung durch den breiteren Grünstreifen ein höherer Bedarf an Tauschfläche (zusätzlich ca. 1 ha) besteht. Die Vermarktung wird im Vergleich zur Variante 1 durch die Festsetzung der zusätzlichen Immissionspunkte deutlich erschwert. Es wird darauf hingewiesen, dass im bestehenden Industriegebiet der Abstand zwischen Mühlenerft im Norden und Industriegebiet lediglich 50 m – 90 m beträgt, ohne Festsetzung eines zusätzlichen Immissionspunktes. Es bleibt daher zu diskutieren, ob die in dieser Variante festgelegten Immissionspunkte sachgerecht und umsetzungsfähig festgesetzt sind oder ob die Immissionspunkte für einen hinreichenden Schutz des Naherholungsgebietes eher im zentralen Bereich des Naherholungsgebietes (nordöstliche Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Ecke der Umfahrung des Kasterer Sees) liegen sollten. Auf weitere Hinweise im Entwurfszustand des Haushaltssicherungskonzeptes wir verwiesen. Ergänzend wird hinsichtlich der Emissionseinschränkungen von Gewerbe allgemein auf folgendes hingewiesen: Aktuell werden von den Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Adolf-SilverbergStraße ca. 250.000 € jährlich, im Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße 120.000 € jährlich und im Industriegebiet Mühlenerft jährlich 1.250.000 € Gewerbesteuer entrichtet. Zur Fortführung der Planung ist über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Sollte es zu einer Änderung der Planung kommen, sind nach Planüberarbeitung und Anpassung der erforderlichen Gutachten erneute Planungsschritte, bei Verlagerung der Planung ein komplett neues Verfahren notwendig. Die Kosten hierfür sind im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Eventuell ist eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer denkbar. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Planung soll die Grundlage zur weiteren Stärkung Bedburgs als Arbeitsstandort schaffen. Dies führt ebenfalls zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt als Wohnstandort, wodurch die Bevölkerungsentwicklung Bedburgs positiv beeinflusst werden kann. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 13.11.2012 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-74/2012 1. Ergänzung Seite 8