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Beschlussvorlage (Dienstanweisung für Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8233/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 36 12 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.11.2012 Betreff: Dienstanweisung für Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Dienstanweisung für Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis hat zum 15.08.2012 die Dienstanweisung zu den Rahmengebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr überarbeitet. Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2011 auch Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde des RheinErft-Kreis übernommen. Bisher wurden die entsprechenden Gebühren analog der Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreis auch für Bedburg erhoben. Eine Nachfrage bei den anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass die Gebühren grundsätzlich angepasst an die Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises erhoben werden. Um eine einheitliche Gebührenregelung im Rhein-Erft-Kreis zu haben, ist daher auch für die Stadt Bedburg für die Gebührenerhebung eine Dienstanweisung über die Festsetzung von Gebühren zu den Rahmengebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erlassen worden. Die Dienstanweisung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Dienstanweisung über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zur Kenntnis. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------- ----------------------------------- Kenntnis genommen:---------- Angelika Metzmacher Jürgen Schmeier Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-233/2012 Seite 2