Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8233/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 36 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
20.11.2012
Betreff:
Dienstanweisung für Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Dienstanweisung für Gebühren für
Maßnahmen im Straßenverkehr zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis hat zum 15.08.2012 die Dienstanweisung zu den Rahmengebühren der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr überarbeitet.
Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2011 auch Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde des RheinErft-Kreis übernommen. Bisher wurden die entsprechenden Gebühren analog der
Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreis auch für Bedburg erhoben. Eine Nachfrage bei den anderen
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass die Gebühren grundsätzlich angepasst an
die Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises erhoben werden.
Um eine einheitliche Gebührenregelung im Rhein-Erft-Kreis zu haben, ist daher auch für die Stadt
Bedburg für die Gebührenerhebung eine Dienstanweisung über die Festsetzung von Gebühren zu
den Rahmengebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erlassen worden.
Die Dienstanweisung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Dienstanweisung über die Festsetzung von
Verwaltungsgebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr zur Kenntnis.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
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Kenntnis genommen:----------
Angelika Metzmacher
Jürgen Schmeier
Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-233/2012
Seite 2