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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-233/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister Dienstanweisung über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren nach den Tarifstellen 261, 263 und 264 zu den Rahmengebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr vom 25.01.2011 (BGBl. I S. 98), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGB. I S. 2232) geändert worden ist Tarifstelle 261 Gebühren der Verkehrslenkung (Anordnung nach §§ 44 und 45 Abs. 1, 3 und 6 StVO über Verkehrmaßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen) (Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 €) a) b) c) d) e) Überprüfung und Anordnung eines vorgelegten Antrages (inkl. Verkehrszeichenskizze vom Antragsteller oder Regelplan in einfachen Fällen bei erhöhtem Aufwand 30,00 € 60,00 € Fertigung einer Verkehrsanordnung nach vorhergehender Ortsbesichtigung/Erörterung 100,00 € Erteilung einer Anordnung mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans 150,00 € Erteilung einer Anordnung nach vorhergehendem Ortstermin mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans 200,00 € Erteilung einer Jahresgenehmigung für ausgewählte Arbeiten im Straßenraum SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5477.doc 300,00 € f) Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung g) Drehgenehmigung im fließenden Verkehr Intervall- oder Vollsperrungen 15,00 € 60,00 € 120,00 €/Tag Tarifstellen 263 und 264 Entscheidungen über eine Erlaubnis nach der StVO sowie über eine Ausnahme von einer Vorschrift der StVO, je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person (Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 €) Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 StVO, sowie nach § 46 StVO Für Großraumtransporte (§ 29 Abs. 3 StVO) und Für Schwertransporte (§ 46 Abs. 1 StVO) innerhalb der Stadt Bedburg mit Anhörung im Einzelfall Für Veranstaltungen, Umzüge, Sport etc. 55,00 € Kirmes, Karneval, sonstige Umzüge in Fällen mit erhöhtem Aufwand Volksläufe, Wandern, Reitsport etc. in Fällen mit erhöhtem Aufwand Radsportveranstaltungen in Fällen mit erhöhtem Aufwand Motorsportveranstaltungen in Fällen mit erhöhtem Aufwand Autokorso in Fällen mit erhöhtem Aufwand 25,00 € 50,00 € 25,00 € 50,00 € 70,00 € 140,00 € 120,00 € 240,00 € 25,00 € 50,00 € Befreiung von der Helmpflicht/Gurtpflicht 40,00 € Befreiung vom Sonntagsfahrverbot Bei einem Tag bis 1 Monat bis 3 Monate bis 6 Monate bis 12 Monate Sonstige Ausnahmen (§ 46 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 3, 4, 4a, 4b, 4c, 5a, 6, 8, 9, 10, 11, 12) Einzelerlaubnis Dauererlaubnis SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5477.doc 40,00 € 80,00 € 120,00 € 160,00 € 200,00 € 30,00 € 60,00 € Handwerkerparkausweis Rhein-Erft-Kreis/Rhein-Kreis-Neuss/Stadt Neuss Jahresgenehmigung 3-Jahresgenehmigung 90,00 € 200,00 € Genehmigung Region Köln/Bonn (Rhein-Erft-Kreis, Köln, Bonn, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, RheinischBergischer-Kreis Erstgenehmigung (Jahresgenehmigung) Jede weitere Genehmigung im selben Verfahren 305,00 € 153,00 € Bei den vorstehend festgesetzten Gebühren handelt es sich um Regelsätze. Bei Abweichungen hiervon sind die Gründe im Einzelnen aufzuführen. Insbesondere kann ein erheblicher Zeitmehraufwand mit 12,80 € je angefangener Viertelstunde Arbeitszeit berechnet werden (analog Geb. Ziff. 399 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Die Dienstanweisung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Bedburg, den 09. November 2012 Gunnar Koerdt Bürgermeister SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5477.doc