Daten
Kommune
Bedburg
Größe
41 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
Dienstanweisung
über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren nach den Tarifstellen 261, 263 und
264 zu den Rahmengebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen in Straßenverkehr vom 25.01.2011 (BGBl. I S. 98), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGB. I S. 2232) geändert worden ist
Tarifstelle 261
Gebühren der Verkehrslenkung (Anordnung nach §§ 44 und 45 Abs. 1, 3 und 6 StVO
über Verkehrmaßnahmen der Unternehmer an Arbeitsstellen)
(Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 €)
a)
b)
c)
d)
e)
Überprüfung und Anordnung eines vorgelegten Antrages (inkl.
Verkehrszeichenskizze vom Antragsteller oder Regelplan
in einfachen Fällen
bei erhöhtem Aufwand
30,00 €
60,00 €
Fertigung einer Verkehrsanordnung nach vorhergehender
Ortsbesichtigung/Erörterung
100,00 €
Erteilung einer Anordnung mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans
150,00 €
Erteilung einer Anordnung nach vorhergehendem Ortstermin
mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans
200,00 €
Erteilung einer Jahresgenehmigung für ausgewählte Arbeiten
im Straßenraum
SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5477.doc
300,00 €
f)
Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung
g)
Drehgenehmigung
im fließenden Verkehr
Intervall- oder Vollsperrungen
15,00 €
60,00 €
120,00 €/Tag
Tarifstellen 263 und 264
Entscheidungen über eine Erlaubnis nach der StVO sowie über eine Ausnahme von
einer Vorschrift der StVO, je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person
(Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 €)
Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 StVO, sowie nach § 46 StVO
Für Großraumtransporte (§ 29 Abs. 3 StVO) und
Für Schwertransporte (§ 46 Abs. 1 StVO) innerhalb der Stadt Bedburg mit Anhörung im Einzelfall
Für Veranstaltungen, Umzüge, Sport etc.
55,00 €
Kirmes, Karneval, sonstige Umzüge
in Fällen mit erhöhtem Aufwand
Volksläufe, Wandern, Reitsport etc.
in Fällen mit erhöhtem Aufwand
Radsportveranstaltungen
in Fällen mit erhöhtem Aufwand
Motorsportveranstaltungen
in Fällen mit erhöhtem Aufwand
Autokorso
in Fällen mit erhöhtem Aufwand
25,00 €
50,00 €
25,00 €
50,00 €
70,00 €
140,00 €
120,00 €
240,00 €
25,00 €
50,00 €
Befreiung von der Helmpflicht/Gurtpflicht
40,00 €
Befreiung vom Sonntagsfahrverbot
Bei einem Tag
bis 1 Monat
bis 3 Monate
bis 6 Monate
bis 12 Monate
Sonstige Ausnahmen (§ 46 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 3, 4, 4a, 4b, 4c, 5a, 6,
8, 9, 10, 11, 12)
Einzelerlaubnis
Dauererlaubnis
SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5477.doc
40,00 €
80,00 €
120,00 €
160,00 €
200,00 €
30,00 €
60,00 €
Handwerkerparkausweis
Rhein-Erft-Kreis/Rhein-Kreis-Neuss/Stadt Neuss
Jahresgenehmigung
3-Jahresgenehmigung
90,00 €
200,00 €
Genehmigung Region Köln/Bonn (Rhein-Erft-Kreis, Köln, Bonn, Leverkusen, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis, RheinischBergischer-Kreis
Erstgenehmigung (Jahresgenehmigung)
Jede weitere Genehmigung im selben Verfahren
305,00 €
153,00 €
Bei den vorstehend festgesetzten Gebühren handelt es sich um Regelsätze. Bei Abweichungen hiervon sind die Gründe im Einzelnen aufzuführen. Insbesondere kann
ein erheblicher Zeitmehraufwand mit 12,80 € je angefangener Viertelstunde Arbeitszeit berechnet werden (analog Geb. Ziff. 399 der Gebührenordnung für Maßnahmen
im Straßenverkehr).
Die Dienstanweisung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Bedburg, den 09. November 2012
Gunnar Koerdt
Bürgermeister
SV D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5477.doc