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Beschlussvorlage (Graffiti an Wartehallen, Mauern etc.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8235/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 20.11.2012 Betreff: Graffiti an Wartehallen, Mauern etc. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der künstlerischen Gestaltung mit Graffiti von öffentlichen Flächen, wie z.B. Wartehallen, durch Jugendliche mit Unterstützung der Rheinflanke, nach vorheriger Zustimmung durch die Fachabteilungen, zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der letzten Woche vor den Sommerferien haben vier Jugendliche mit Unterstützung der Rheinflanke eine große Graffiti an einer Mauer des Schulhofs des Schulzentrums Bedburg angebracht. Diese Fläche, die vorher immer wieder durch sogenannte Tags und Schmierereien verunstaltet wurde, ist ein Blickfang neben der Mensa geworden und hat sehr viele positive Äußerungen nicht nur von Schülern sondern auch von vielen Erwachsenen hervorgerufen. Vorteil einer solch „offiziell“ gestalteten Fläche ist: • - ansehnlich gestaltete Flächen innerhalb des Stadtbildes jenseits von grauen Mauern und Schmierereien • - in der Regel werden offizielle und signierte Flächen respektiert und nicht verschmiert • - Einbindung der gestaltenden Jugendlichen in ihr Wohnumfeld und damit neuer Blick auf ihren Wohnort • - keine illegale Gestaltung durch die Jugendlichen und Entwicklung einer positiven Haltung dieser Jugendlichen und potentieller Sprayer gegenüber fremdem Eigentum. Die Jugendlichen könnten hier die Möglichkeit erhalten, sich an bestimmten Orten unter Betreuung der Mitarbeiter der Rheinflanke künstlerisch in Ihrem Wohnumfeld zu betätigen. Ein Vorschlag sieht vor, die Wartehalle an der Theodor-Heuss-Straße unterhalb der Kirche zu gestalten. Die REVGmbH hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Gestaltung der Wartehallen mit Graffiti. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden dürfen, d.h. Glasflächen , durch die Fahrer und Fahrgast sehen können, sollten nicht bemalt werden. Weiterhin sollten keine Angsträume geschaffen werden, und von politischen Botschaften sollte Abstand genommen werden. Die Gestaltung der Flächen ist sehr sensibel zu betrachten. So müssen bestimmte Bereiche, wie z.B. die innerstädtischen Zentrumsflächen ausgenommen werden. Es ist immer mit der Planungsabteilung und der Verkehrsbehörde abzustimmen, wo die Graffiti angebracht werden dürfen und in welcher Art sie gestaltet werden. Ebenso ist im Vorfeld eine Absprache mit dem jeweilig zuständigen Ortsbürgermeister zu treffen, die den Standort bzw. das Objekt zum Inhalt haben, sowie die Art der Ausgestaltung. Es ist zu berücksichtigen, dass durch die Graffiti keine Ablenkung von Verkehrsteilnehmern verursacht werden dürfen. Auch die Thematik oder die Ausgestaltung der Graffiti sind von Bedeutung. Es sollen nur ästhetisch ansprechende Bilder verwendet werden, nationalsozialistische oder sexistische Motive sind verboten. Grundsätzlich soll durch den Ausschuss eine Entscheidung getroffen werden, dass durch die Jugendlichen das Wohnumfeld durch vorgenannte Aktionen verbessert werden kann. Objekte die hierfür in Frage kommen, wären Wartehallen, Strom- und Wasserkästen, sowie Mauerwerk und das alte Stellwerk am Bahnhof. Über das Jugendamt wird im Einzelfall dann die Zustimmungen der betreffenden Fachbereiche eingeholt. Die Mittel für das benötigte Material wurden bislang aus dem Sachkonto der Jugendpflege entsprechend verwandt. Dies soll auch zukünftig so praktiziert werden. Dem Ausschuss ist jährlich über die Durchführung von Graffiti-Maßnahmen zu berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-235/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-235/2012 Seite 3