Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8235/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
20.11.2012
Betreff:
Graffiti an Wartehallen, Mauern etc.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der künstlerischen Gestaltung mit Graffiti von
öffentlichen Flächen, wie z.B. Wartehallen, durch Jugendliche mit Unterstützung der
Rheinflanke, nach vorheriger Zustimmung durch die Fachabteilungen, zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der letzten Woche vor den Sommerferien haben vier Jugendliche mit Unterstützung der
Rheinflanke eine große Graffiti an einer Mauer des Schulhofs des Schulzentrums Bedburg
angebracht. Diese Fläche, die vorher immer wieder durch sogenannte Tags und Schmierereien
verunstaltet wurde, ist ein Blickfang neben der Mensa geworden und hat sehr viele positive
Äußerungen nicht nur von Schülern sondern auch von vielen Erwachsenen hervorgerufen.
Vorteil einer solch „offiziell“ gestalteten Fläche ist:
• - ansehnlich gestaltete Flächen innerhalb des Stadtbildes jenseits von grauen Mauern und
Schmierereien
• - in der Regel werden offizielle und signierte Flächen respektiert und nicht verschmiert
• - Einbindung der gestaltenden Jugendlichen in ihr Wohnumfeld und damit neuer Blick auf
ihren Wohnort
• - keine illegale Gestaltung durch die Jugendlichen und Entwicklung einer positiven Haltung
dieser Jugendlichen und potentieller Sprayer gegenüber fremdem Eigentum.
Die Jugendlichen könnten hier die Möglichkeit erhalten, sich an bestimmten Orten unter Betreuung
der Mitarbeiter der Rheinflanke künstlerisch in Ihrem Wohnumfeld zu betätigen.
Ein Vorschlag sieht vor, die Wartehalle an der Theodor-Heuss-Straße unterhalb der Kirche zu
gestalten.
Die REVGmbH hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Gestaltung der Wartehallen mit
Graffiti. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden
dürfen, d.h. Glasflächen , durch die Fahrer und Fahrgast sehen können, sollten nicht bemalt
werden. Weiterhin sollten keine Angsträume geschaffen werden, und von politischen Botschaften
sollte Abstand genommen werden.
Die Gestaltung der Flächen ist sehr sensibel zu betrachten. So müssen bestimmte Bereiche, wie
z.B. die innerstädtischen Zentrumsflächen ausgenommen werden. Es ist immer mit der
Planungsabteilung und der Verkehrsbehörde abzustimmen, wo die Graffiti angebracht werden
dürfen und in welcher Art sie gestaltet werden. Ebenso ist im Vorfeld eine Absprache mit dem
jeweilig zuständigen Ortsbürgermeister zu treffen, die den Standort bzw. das Objekt zum Inhalt
haben, sowie die Art der Ausgestaltung. Es ist zu berücksichtigen, dass durch die Graffiti keine
Ablenkung von Verkehrsteilnehmern verursacht werden dürfen. Auch die Thematik oder die
Ausgestaltung der Graffiti sind von Bedeutung. Es sollen nur ästhetisch ansprechende Bilder
verwendet werden, nationalsozialistische oder sexistische Motive sind verboten.
Grundsätzlich soll durch den Ausschuss eine Entscheidung getroffen werden, dass durch die
Jugendlichen das Wohnumfeld durch vorgenannte Aktionen verbessert werden kann. Objekte die
hierfür in Frage kommen, wären Wartehallen, Strom- und Wasserkästen, sowie Mauerwerk und
das alte Stellwerk am Bahnhof. Über das Jugendamt wird im Einzelfall dann die Zustimmungen
der betreffenden Fachbereiche eingeholt.
Die Mittel für das benötigte Material wurden bislang aus dem Sachkonto der Jugendpflege
entsprechend verwandt. Dies soll auch zukünftig so praktiziert werden.
Dem Ausschuss ist jährlich über die Durchführung von Graffiti-Maßnahmen zu berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP8-235/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-235/2012
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