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Beschlussvorlage (Friedhof Berzdorf Planung Parkplatz)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Friedhof Berzdorf
Planung Parkplatz) Beschlussvorlage (Friedhof Berzdorf
Planung Parkplatz) Beschlussvorlage (Friedhof Berzdorf
Planung Parkplatz)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 169/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung -66- Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Friedhof Berzdorf Planung Parkplatz Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 05.07.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche -66- Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 169/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Peter Pfannkuche 05.07.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Friedhof Berzdorf Planung Parkplatz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz stimmt der Planung für den Bau eines Parkplatzes am Friedhof Berzdorf zu. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Am Friedhof Berzdorf gibt es keine Parkplätze. Bei Beerdigungen wird verbotswidrig auf dem Seitenstreifen der Landstraße geparkt. Nach der aktuellen Friedhofsbedarfsplanung wird ein weiterer Friedhofsausbau frühestens in 15 bis 20 Jahren erforderlich werden, da im zunehmenden Maß die Wahlgräber nach Ablauf der ersten Ruhefrist zurückgegeben werden. Die gesamte Fläche ist im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet „Hagenhof“ ausgewiesen. Im Landschaftsplan wird auf den Bebauungsplan 3/8 (Rechtskräftig seit August 1972) mit der geplanten Friedhofserweiterung hingewiesen. Damit steht einem späteren Ausbau als Friedhof grundsätzlich nichts im Wege. Die Ackerfläche südlich der Brühler Straße ist im Eigentum der Stadt Wesseling, während die mit Flächen der Obstplantage sich im Privatbesitz befinden. Diese Flächen stehen kurzfristig nicht zur Verfügung. Der Pachtvertrag für die städtische Ackerfläche kann jährlich im September gekündigt werden. 2. Lösung Auf dem Friedhofsgelände wird eine Stellplatzanlage für 16 Fahrzeuge errichtet. Sie wird über einen Stichweg an die Hagenstraße angeschlossen. Der Stichweg wird mit einer Baumreihe landschaftsgerecht eingebunden. Die Restfläche bis zur Obstplantage wird mit Landschaftsrasen eingegrünt. Die Fläche bis zur Brühler Straße kann weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche verpachtet werden. Das anfallende Oberflächenwasser wird über wasserdurchlässige Oberflächenbeläge, bzw. seitliche Mulden örtlich der Versickerung zugeführt. Die bereits bestehende Waldfläche zwischen der Brühler Straße und dem Friedhof wird bis zur derzeitigern Ausbaugrenze des Friedhofes ergänzt. Damit ist der Eingriff in Natur- und Landschaft ausgeglichen. Einfluss auf die weitere Ausbauplanung, die erst in 15 bis 20 Jahren aktuell sein wird, hat die Anlage des Parkplatzes an dieser Stelle nicht. Sowohl auf der im Bebauungsplan, wie auf der Fläche, die sich im Besitz der Stadt befindet, ist eine Friedhofserweiterung sinnvoll möglich. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für den Ausbau des Parkplatzes mit der Zufahrt von der Hagenstraße, den Anpassungsarbeiten an den bestehenden Friedhof und die Eingrünung werden nach der Kostenberechnung Haushaltsmittel in Höhe von 184.000 € benötigt. Die Verwaltung wird die für den Ausbau benötigten Mittel für den Haushalt 2007 anmelden. TUIV 08/1998