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Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Sechsten Änderungssatzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Sechsten Änderungssatzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen) Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Sechsten Änderungssatzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8254/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung des Entwurfs der Sechsten Änderungssatzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Sechste Änderungssatzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung der Übergangswohnheime ist der § 5 der sechsten Änderungssatzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen anzupassen. Der Entwurf der sechsten Änderungssatzung ist beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-254/2012 Seite 2