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Beschlussvorlage (Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
44 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 151/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 23.05.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 151/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Helga Martini 23.05.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige Beschlussentwurf: [Jugendhilfeausschuss] Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: [Rat] Die Stadt Wesseling hat von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch gemacht und wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende der Übergangsphase zum 01.10.2010 vollständig aufbauen. Als Einstieg in das Betreuungssystem für unter Dreijährige werden die folgenden beiden Maßnahmen ergriffen: o In den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen werden frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten. So sollen ab August 2006 mindestens 25 Plätze entstehen. Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen der bestehenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen. o Die Kindertagespflege soll als städtisches Jugendhilfeangebot zum 01.01.2007 aufgebaut werden. So sollen ab dem 01.01.2007 entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling bis zu 40 Plätze finanziert und bereitgehalten werden. Für den weiteren Aufbau der Betreuung für unter Dreijährige werden jeweils im Frühjahr vier weitere Ausbaustufen beschlossen (2007-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden sollen. Der in der Vorlage dargestellte beträchtliche zusätzliche Finanzaufwand für die städtische Haushaltswirtschaft ist bei der Erarbeitung des Konsolidierungsprogramms zu berücksichtigen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Erfüllung des Rechtsanspruches der drei- bis sechsjährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz Aufgrund aktueller Einwohnerzahlen (31.03.2006) wurde folgende Entwicklung der Anzahl der Dreibis Sechsjährigen Kinder ab dem Kindergartenjahr 2006/7 – 2008/9 für die Stadt Wesseling sowie die 4 Ortsteile errechnet: Anzahl der 3-6J/Rechtsanspruch/ 2006 - 2009 gem. Zahlen Stand 31.03.2006 Kinderzahl 100 % (jeweils 1.8. 31.7.+ 50%hereinw. Jg.) Plätze 1299 1299 1206 1299 1116 1299 überz. Plätze bei 100 % Deckung Einschulungs alter wird ab 2007 um 1 Monat pro Jahr über 6 Jahre vorgezogen, Kinderzahl dann sind 95 % 100% Kinder 1234 1299 1146 1173 1060 1058 überz. Plätze bei 100 % Deckung Jahr 2006/7 2007/8 2008/9 Rechtsanspr uch für 3-6J rein rechnerisch 1464 1361 1240 Mitte 2006/7 2007/8 2008/9 490 443 419 437 394 372 495 495 495 58 101 123 80 121 142 415 374 353 437 384 354 58 111 141 80 130 159 424 365 336 Keldenich 2006/7 2007/8 2008/9 582 556 505 511 490 457 480 480 480 -31 -10 23 -5 15 46 485 466 434 511 477 433 -31 3 47 -5 27 69 479 453 411 Berzdorf 2006/7 2007/8 2008/9 209 195 175 183 173 159 195 195 195 12 22 36 21 31 44 174 164 151 183 169 151 12 26 44 21 34 52 173 161 143 Urfeld 2006/7 2007/8 2008/9 183 166 141 165 149 128 134 134 134 -31 -15 6 -23 -8 12 157 142 122 165 144 120 -31 -10 14 -23 -3 20 159 137 114 gesamt überz. Plätze bei 95 % Deckung 0 65 93 153 183 239 überz. Plätze bei 95 Kinderzahl % Deckung 95 % 0 65 1234 126 185 1114 241 294 1005 Die in den grau eingefärbten Spalten aufgeführten Zahlen finden sich in den folgenden Diagrammen wieder. Es ist schnell zu erkennen, dass es bereits im kommenden Kindergartenjahr 2007/8 einen Überhang an Kindergartenplätzen im gesamten Stadtgebiet geben wird. Diese in der Zukunft frei werdenden Plätze können für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren genutzt werden. Anzahl der Kinder und Anzahl der vorhandenen Plätze in Wesseling 1299 1299 1400 1200 1000 1299 1173 1299 1058 1234 1114 1005 800 600 400 200 0 2006/7 2007/8 2008/9 Kindergartenjahr Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl der Plätze Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Stadtteile stellt sich die Situation folgendermaßen dar: TUIV 08/1998 Mitte Keldenich Anzahl der Kinder und Anzahl der vorhandenen Plätze in Mitte 600 495 Anzahl der Kinder und Anzahl der vorhandenen Plätze in Keldenich 600 495 495 500 400 480 500 437 384 354 479 400 480 477 424 300 480 511 453 411 300 365 433 336 200 200 100 100 0 0 2006/7 2007/8 2008/9 2006/7 Kindergartenjahr 2007/8 2008/9 Kindergartenjahr Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl der Plätze Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl der Plätze Berzdorf Urfeld Anzahl der Kinder und Anzahl der vorhandenen Plätze in Urfeld Anzahl der Kinder und Anzahl der vorhandenen Plätze in Berzdorf 180 250 195 195 195 200 160 140 169 183 150 173 151 120 134 144 143 134 120 137 100 161 100 165 134 159 114 80 60 40 50 20 0 0 2006/7 2007/8 2008/9 Kindergartenjahr 2006/7 2007/8 2008/9 Kindergartenjahr Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl der Plätze Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter) Anzahl der Plätze 98 Kindergartenplätze (100 % Deckung) werden rein rechnerisch in Wesseling im übernächsten Kindergartenjahr 2007/8 für die Betreuung Drei- bis Sechsjähriger nicht mehr benötigt. Vor allen Dingen in Wesseling-Mitte und in Berzdorf wird es einen geringeren Bedarf an Plätzen geben. In Urfeld hingegen fehlen dann immer noch ca. 15 Plätze. Bis zum Jahr 2009/10 wird es in Wesseling einen Überhang von ca. 280 Plätzen (100 % Deckung) geben, wenn keine Gruppen abgebaut werden. Bei der Umwandlung von Plätzen für Drei- bis Sechsjährige durch die Bildung von altersgemischten Gruppen (für Kinder von 4 Monaten bis 6 Jahren oder 1 Jahr bis 6 Jahren) ist zu beachten, dass mit einer veränderten Gruppenstruktur, ein erhöhter Personalaufwand sowie u.U. räumliche Veränderungen einhergehen. TUIV 08/1998 2. Betreuungsplätze für unter Dreijährige Bis zum 01.10.2010 muss ein „bedarfsgerechtes Angebot“ für unter Dreijährige (so lautet die Verpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe) geschaffen werden. Bei einem realistisch eingeschätzter Bedarf von 20 % der errechneten ca. 900 unter Dreijährigen, müssen also für 180 Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren Betreuungsplätze bis zum 01.10.2010 zur Verfügung stehen. Für ca. 60 Kinder dieser Altersgruppe konnten bereits Plätze gefunden werden (34 Plätze in Tagespflege, 25 Plätze in Kindertageseinrichtungen). Für die Versorgung der restlichen 120 Kinder bleiben noch 4 Jahre Zeit. In vier Stufen müssten jeweils in 2007, 2008, 2009 und 2010 ca. 30 Plätze eingerichtet werden. Jährlich zum Stichtag 15.03. müssen die Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsermittlung und dem aktuellen Ausbaustand beschlossen werden. Es gibt die Möglichkeit, Kinder in einer Kindertagespflegstelle betreuen zu lassen oder aber in einer Kindertageseinrichtung. Davon ausgehend, dass für die eine Hälfte der Kinder ein Platz in einer Einrichtung und für die andere Hälfte der Kinder die Betreuung durch eine Kindertagespflegestelle bereitgestellt werden soll, müssen bis zum 01.10.2010 ca. 65 Plätze in Einrichtungen und 55 Kindertagespflegeplätze eingerichtet werden. Bis zum bedarfsgerechten Ausbau sind bei der Aufnahme die Kinder besonders zu berücksichtigen, - deren Wohl nicht gesichert ist, deren Eltern erwerbstätig sind oder werden, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, Schul- und Hochschulausbildung absolvieren oder eine Maßnahme zur Eingliederung im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – aufnehmen. 2.1 Kindertagespflege (vgl. Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling, Vorlage 144/2006) Die Kindertagespflege ist nach §§ 22 und 23 SGB VIII neben den Kindertageseinrichtung ein weiteres Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Herausragendes Merkmal ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation. Die Kindertagespflegepersonen übernehmen für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag der Eltern und stellen somit eine Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie dar. Durch ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen werden die Kinder je nach Alter und Entwicklungsstand gefördert. Die Kindertagespflege steht gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und hebt sich damit ab vom bisherigen System der Tagesmutter. Konzeptionelle und qualitative Anforderungen sind gesetzlich vorgegeben. Nur durch eine Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird eine zukünftige Gleichrangigkeit und Akzeptanz von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen zu erreichen sein (inhaltlicher Maßstab für die Qualifizierung sollte das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte Curriculum „Qualifizierung in der Tagespflege“, 80/160 Unterrichtsstunden, Zertifikat) sein. Diese Aufgabenstellung ist bislang in dieser Form und in diesem Umfang nicht zu leisten gewesen und deshalb sind für dieses Aufgabenfeld keine Personalressourcen im erforderlichen Umfang bereitgehalten worden. Die Kindertagespflege in bisheriger Form beschränkte sich auf eine eher einfache Vermittlung und Bekanntgabe von Pflegepersonen an die ratsuchenden Eltern. Durch die zukünftige Aufgabenstellung in der Kindertagespflege sind umfangreiche Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sicherzustellen. (s. Vorlage 144/2006) TUIV 08/1998 Kindertagespflegeentgelt Als laufende Geldleistung wird ein Stundensatz bestehend aus Erstattung von Sachleistungen und Anerkennung der Förderleistung gezahlt. Ferner werden die Kosten für einen erfolgreich absolvierten Grund- und Aufbaukurs nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts zur Hälfte erstattet, die Kosten für eine angemessene Alterssicherung ebenfalls zur Hälfte sowie die Kosten für eine angemessene Unfallversicherung. Konkret ergeben sich für die Stadt bei der Kindertagespflege folgende Kostenfaktoren: Teilnahmegebühren für den Qualifizierungskurs (50 %) Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung Unfallversicherung Alterssicherung (50 %) einmalig pro Kind/Stunde jährlich jährl. (je nach Umfang des Angebots/Anzahl der betreuten Kinder) mit der Vermittlung beauftragter Fachdienst (eineinhalb Stellen) bezogen auf 90 Plätze Einnahmen: Elternbeiträge jährlich pro Kind jährlich ca. 350,00 € 3,00 bis.4,00 € ca. 80,00 € ca. 470,00 € ca. 75.000,00 €. ca. 1.000,00 € Berechnungsbeispiel für 1 Platz in der Kindertagespflege: Die jährlich anfallenden Netto-Kosten pro Kindertagespflegestelle bei einem Betreuungsumfang von 27 Stunden pro Woche (zugrundegelegt wird der durchschnittliche Betreuungsumfang der Kinder, die derzeit von Tagesmüttern betreut werden) betragen ca. 5.500,00 €: 1 Kindertagespflegestelle mit Qualifizierungskurs (50 %) Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung ca. Alterssicherung (50 % ) ca. Unfallversicherung Zwischensumme ca. Elternbeiträge (Durchschnittswert geschätzt jährl. 1000,00 €) ca. Netto-Gesamtkosten ca. 350,00 € 5.600,00 € 470,00 € 80,00 € 6.500,00 € 1.000,00 € 5.500,00 € Für die zu Beginn einzurichtenden 40 Plätze in der Kindertagespflege entsteht eine zusätzliche Nettobelastung für den städtischen Haushalt von geschätzt jährlich 220.000 €. Für 90 Kindertagespflegeplätze (Ausbau 2010) wächst die zusätzliche jährliche Nettobelastung auf mindestens 490.000 €. Hinzukommen die Kosten für einen sozialpädagogischen Fachdienst von ca. 35.000 € jährlich am Anfang bis zu 75.000 € jährlich steigend. TUIV 08/1998 2.2 Betreuung von unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen Derzeit gibt es in Wesseling bereits 33 potentielle Plätze in Einrichtungen für zweijährige Kinder: Städtische Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn Städtische Kindertagesstätte „Regenbogen“, Bonner Straße Städtische Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße Städtische Kindertagesstätte „Haus Entenfang“, Entenfangstraße Städtische Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“, Jahnstraße 2 Plätze 2 Plätze 4 Plätze 4 Plätze 2 Plätze 14 Plätze AWO-Kindertagesstätte „Tummelkiste“, Bachstraße AWO-Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg Evang. Kindergarten Apfelbaum, Alfterstraße Katholischer Kindergarten St. Marien, Taunusstraße 4 Plätze 7 Plätze 4 Plätze 4 Plätze 19 Plätze 33 Plätze Zweijährige Kinder können derzeit ohne zusätzliche Ausgaben (d.h. ohne Umwandlung der Gruppe) in bestehende Gruppen aufgenommen werden, indem zwei Plätze pro Gruppe in Tageseinrichtungen für Zweijährige genutzt werden können. Dabei gehen allerdings vier Plätze für Drei- bis Sechsjährige in der Gruppe mit entsprechenden Beitragseinnahmen verloren. Damit wäre allerdings lediglich der Bedarf für Zweijährige berücksichtigt. Da aber auch für jüngere Kinder Betreuungsmöglichkeiten in Tageseinrichtungen zukünftig angeboten werden sollen, müssen weitere Überlegungen angestellt werden. An Personal würden in einer altersgemischten Gruppe 3 Vollzeitkräfte benötigt (2 Fachkräfte, eine Ergänzungskraft). Die laufenden Kosten für die gesamte Gruppe (ohne zusätzliches Material, Veränderung von Räumlichkeiten, Fortbildungskosten) würde etwa 143.000,00 € betragen. Folgend werden die Möglichkeiten der altersgemischten Gruppen und für Gruppen bei Aufnahme von Zweijährigen sowie die jeweils entstehenden Kosten in einer Tabelle dargestellt: Art Tagesstättengruppe 4 Monate bis 6 Jahre Tagesstättengruppe 2Jährige bis Einschulung Kindergartengruppe für 2Jährige bis Einschulung Plätze gesamt 3-6 Jährige 15 8 17 23 12 21 Zahl der wegfallen-den Plätze für 3-6 Jährige Unter-3jährige 12 8 4 7 5 2 Kosten pro Platz f. Kosten für Kosten für Plätze 3-6 Plätze Unter- Unter3jährige 3jährige Jährige Stunden Personalkosten 1 Fachkraft St 6/5 38,5 73.000,00 1 Fachkraft St 6/5 38,5 1 Kinderpflegerin St 5/5 38,5 35.000,00 1 Fachkraft St 6/5 38,5 73.000,00 1.500,00 110.000,00 66.000,00 44.000,00 8.800,00 1 Fachkraft St 6/5 38,5 1 Fachkraft St 6/5 38,5 95.000,00 79.800,00 15.200,00 7.600,00 27 36.500,00 25.500,00 1.000,00 1 Fachkraft St 5/5 Personal PersonalMehrkosten Kosten gesamte Gruppe 36.500,00 140.000,00 44.000,00 96.000,00 13.700,00 Es ist deutlich erkennbar, dass sich die Gruppen durch die Aufnahme von unter dreijährigen Kindern verkleinern. Zudem erhöhen sich die Kosten. Während ein Tagesstättenplatz für drei- bis sechsjährige Kinder ca. 5.500 € kostet, müssen für einen U3-Platz zwischen 7.600 € und 13.700 € veranschlagt werden. Die Einnahmen durch Elternbeiträge für einen Kindergartenplatz liegen in Wesseling im Jahr bei durchschnittlich 600 €. Zu berücksichtigen ist auch, dass ggf. räumliche Veränderungen vorgenommen (Schlafgelegenheiten), altersgerechtes Spielmaterial angeschafft und ein zielgerichtetes Fortbildungsangebot für die pädagogischen Kräfte gemacht werden müssen. TUIV 08/1998 Zur Umwandlung von Gruppen ist die Zustimmung des Landesjugendamtes erforderlich. Bei der Überlegung zur Nutzung von Kindergartenplätzen für die Betreuung von unter Dreijährigen bleibt die von der katholischen Kirche in 2008 beabsichtigte Übergabe von 9 Gruppen (= 225 Plätze) in andere Trägerschaft zu berücksichtigen: Wesseling-Mitte: Urfeld: Keldenich/Berzdorf: 6 Gruppen, 2 Gruppen, 1 Gruppe, Das bedeutet, dass die erwartete Platzzahldeckung für die drei- bis sechsjährigen Kinder bzw. der Platzüberhang ab dem Jahr 2007/8 nur erreicht werden kann, wenn die Gruppen in andere Trägerschaft übergehen können. Nur wenn der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz der Drei- bis Sechsjährigen erfüllt ist, können Plätze für unter Dreijährige durch Umwandlung geschaffen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben Den zusätzlichen Lasten für die Haushaltswirtschaft der Stadt stehen gegenüber zusätzliche Erträge im Sondervermögen Kindertageseinrichtungen der Stadt aus den dort im Zuge des Haushalts 2006 eingebrachten weiteren 3 Mio. €. TUIV 08/1998