Daten
Kommune
Wesseling
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44 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
151/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
23.05.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 151/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Helga Martini
23.05.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Planung der Kindertagesbetreuung für Drei- bis Sechsjährige und für unter Dreijährige
Beschlussentwurf:
[Jugendhilfeausschuss]
Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
[Rat]
Die Stadt Wesseling hat von der Übergangsregelung gem. § 24a SGB VIII Gebrauch gemacht und
wird ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zum
Ende der Übergangsphase zum 01.10.2010 vollständig aufbauen.
Als Einstieg in das Betreuungssystem für unter Dreijährige werden die folgenden beiden Maßnahmen
ergriffen:
o In den Kindergarten- und Kindertagestättengruppen werden frei bleibende und von der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen nicht belegte Plätze für Kinder ab 2 Jahren bereitgehalten.
So sollen ab August 2006 mindestens 25 Plätze entstehen. Die Finanzierung erfolgt ohne zusätzlichen Aufwand im Rahmen der bestehenden Gruppen in den Kindertageseinrichtungen.
o Die Kindertagespflege soll als städtisches Jugendhilfeangebot zum 01.01.2007 aufgebaut werden.
So sollen ab dem 01.01.2007 entsprechend der Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling
bis zu 40 Plätze finanziert und bereitgehalten werden.
Für den weiteren Aufbau der Betreuung für unter Dreijährige werden jeweils im Frühjahr vier weitere
Ausbaustufen beschlossen (2007-2010), die jeweils zum nächsten Kindergartenjahr wirksam werden
sollen.
Der in der Vorlage dargestellte beträchtliche zusätzliche Finanzaufwand für die städtische Haushaltswirtschaft ist bei der Erarbeitung des Konsolidierungsprogramms zu berücksichtigen.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1.
Erfüllung des Rechtsanspruches der drei- bis sechsjährigen Kinder auf einen Kindergartenplatz
Aufgrund aktueller Einwohnerzahlen (31.03.2006) wurde folgende Entwicklung der Anzahl der Dreibis Sechsjährigen Kinder ab dem Kindergartenjahr 2006/7 – 2008/9 für die Stadt Wesseling sowie die
4 Ortsteile errechnet:
Anzahl der 3-6J/Rechtsanspruch/ 2006 - 2009 gem. Zahlen Stand 31.03.2006
Kinderzahl
100 %
(jeweils 1.8. 31.7.+
50%hereinw.
Jg.)
Plätze
1299
1299
1206
1299
1116
1299
überz.
Plätze bei
100 %
Deckung
Einschulungs
alter wird ab
2007 um 1
Monat pro
Jahr über 6
Jahre
vorgezogen,
Kinderzahl
dann sind
95 %
100% Kinder
1234
1299
1146
1173
1060
1058
überz.
Plätze bei
100 %
Deckung
Jahr
2006/7
2007/8
2008/9
Rechtsanspr
uch für 3-6J
rein
rechnerisch
1464
1361
1240
Mitte
2006/7
2007/8
2008/9
490
443
419
437
394
372
495
495
495
58
101
123
80
121
142
415
374
353
437
384
354
58
111
141
80
130
159
424
365
336
Keldenich
2006/7
2007/8
2008/9
582
556
505
511
490
457
480
480
480
-31
-10
23
-5
15
46
485
466
434
511
477
433
-31
3
47
-5
27
69
479
453
411
Berzdorf
2006/7
2007/8
2008/9
209
195
175
183
173
159
195
195
195
12
22
36
21
31
44
174
164
151
183
169
151
12
26
44
21
34
52
173
161
143
Urfeld
2006/7
2007/8
2008/9
183
166
141
165
149
128
134
134
134
-31
-15
6
-23
-8
12
157
142
122
165
144
120
-31
-10
14
-23
-3
20
159
137
114
gesamt
überz.
Plätze bei 95
% Deckung
0
65
93
153
183
239
überz.
Plätze bei 95 Kinderzahl
% Deckung 95 %
0
65
1234
126
185
1114
241
294
1005
Die in den grau eingefärbten Spalten aufgeführten Zahlen finden sich in den folgenden Diagrammen
wieder. Es ist schnell zu erkennen, dass es bereits im kommenden Kindergartenjahr 2007/8 einen
Überhang an Kindergartenplätzen im gesamten Stadtgebiet geben wird. Diese in der Zukunft frei werdenden Plätze können für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren genutzt werden.
Anzahl der Kinder und Anzahl der
vorhandenen Plätze in Wesseling
1299
1299
1400
1200
1000
1299
1173
1299
1058
1234
1114
1005
800
600
400
200
0
2006/7
2007/8
2008/9
Kindergartenjahr
Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl der Plätze
Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Stadtteile stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
TUIV 08/1998
Mitte
Keldenich
Anzahl der Kinder und Anzahl der
vorhandenen Plätze in Mitte
600
495
Anzahl der Kinder und Anzahl der
vorhandenen Plätze in Keldenich
600
495
495
500
400
480
500
437
384
354
479
400
480
477
424
300
480
511
453
411
300
365
433
336
200
200
100
100
0
0
2006/7
2007/8
2008/9
2006/7
Kindergartenjahr
2007/8
2008/9
Kindergartenjahr
Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl der Plätze
Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl der Plätze
Berzdorf
Urfeld
Anzahl der Kinder und Anzahl der
vorhandenen Plätze in Urfeld
Anzahl der Kinder und Anzahl der
vorhandenen Plätze in Berzdorf
180
250
195
195
195
200
160
140
169
183
150
173
151
120
134
144
143
134
120
137
100
161
100
165 134
159
114
80
60
40
50
20
0
0
2006/7
2007/8
2008/9
Kindergartenjahr
2006/7
2007/8
2008/9
Kindergartenjahr
Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl Kinder 100 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl der Plätze
Anzahl Kinder 95 % (bei vorgezogenem Einschulungsalter)
Anzahl der Plätze
98 Kindergartenplätze (100 % Deckung) werden rein rechnerisch in Wesseling im übernächsten Kindergartenjahr 2007/8 für die Betreuung Drei- bis Sechsjähriger nicht mehr benötigt. Vor allen Dingen
in Wesseling-Mitte und in Berzdorf wird es einen geringeren Bedarf an Plätzen geben. In Urfeld hingegen fehlen dann immer noch ca. 15 Plätze. Bis zum Jahr 2009/10 wird es in Wesseling einen Überhang von ca. 280 Plätzen (100 % Deckung) geben, wenn keine Gruppen abgebaut werden.
Bei der Umwandlung von Plätzen für Drei- bis Sechsjährige durch die Bildung von altersgemischten
Gruppen (für Kinder von 4 Monaten bis 6 Jahren oder 1 Jahr bis 6 Jahren) ist zu beachten, dass mit
einer veränderten Gruppenstruktur, ein erhöhter Personalaufwand sowie u.U. räumliche Veränderungen einhergehen.
TUIV 08/1998
2.
Betreuungsplätze für unter Dreijährige
Bis zum 01.10.2010 muss ein „bedarfsgerechtes Angebot“ für unter Dreijährige (so lautet die Verpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe) geschaffen werden. Bei einem realistisch eingeschätzter Bedarf von 20 % der errechneten ca. 900 unter Dreijährigen, müssen also für 180 Kinder im
Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren Betreuungsplätze bis zum 01.10.2010 zur Verfügung stehen.
Für ca. 60 Kinder dieser Altersgruppe konnten bereits Plätze gefunden werden (34 Plätze in Tagespflege, 25 Plätze in Kindertageseinrichtungen). Für die Versorgung der restlichen 120 Kinder bleiben
noch 4 Jahre Zeit. In vier Stufen müssten jeweils in 2007, 2008, 2009 und 2010 ca. 30 Plätze eingerichtet werden. Jährlich zum Stichtag 15.03. müssen die Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes auf der Grundlage der aktuellen Bedarfsermittlung und dem aktuellen Ausbaustand beschlossen werden.
Es gibt die Möglichkeit, Kinder in einer Kindertagespflegstelle betreuen zu lassen oder aber in einer
Kindertageseinrichtung. Davon ausgehend, dass für die eine Hälfte der Kinder ein Platz in einer Einrichtung und für die andere Hälfte der Kinder die Betreuung durch eine Kindertagespflegestelle bereitgestellt werden soll, müssen bis zum 01.10.2010 ca. 65 Plätze in Einrichtungen und 55 Kindertagespflegeplätze eingerichtet werden.
Bis zum bedarfsgerechten Ausbau sind bei der Aufnahme die Kinder besonders zu berücksichtigen,
-
deren Wohl nicht gesichert ist,
deren Eltern erwerbstätig sind oder werden, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, Schul- und Hochschulausbildung absolvieren oder eine Maßnahme zur Eingliederung
im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV –
aufnehmen.
2.1 Kindertagespflege
(vgl. Richtlinien für die Kindertagespflege in Wesseling, Vorlage 144/2006)
Die Kindertagespflege ist nach §§ 22 und 23 SGB VIII neben den Kindertageseinrichtung ein weiteres
Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Herausragendes Merkmal ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation. Die Kindertagespflegepersonen übernehmen für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag der Eltern und stellen somit eine Ergänzung der Erziehung und Bildung in der Familie dar. Durch ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Kommunikations- und Bewegungsanreizen werden die Kinder je nach Alter und Entwicklungsstand gefördert.
Die Kindertagespflege steht gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und hebt sich damit ab vom bisherigen System der Tagesmutter. Konzeptionelle und qualitative
Anforderungen sind gesetzlich vorgegeben. Nur durch eine Qualifizierung der Tagespflegepersonen
wird eine zukünftige Gleichrangigkeit und Akzeptanz von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen zu erreichen sein (inhaltlicher Maßstab für die Qualifizierung sollte das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte Curriculum „Qualifizierung in der Tagespflege“, 80/160 Unterrichtsstunden, Zertifikat) sein.
Diese Aufgabenstellung ist bislang in dieser Form und in diesem Umfang nicht zu leisten gewesen
und deshalb sind für dieses Aufgabenfeld keine Personalressourcen im erforderlichen Umfang bereitgehalten worden. Die Kindertagespflege in bisheriger Form beschränkte sich auf eine eher einfache
Vermittlung und Bekanntgabe von Pflegepersonen an die ratsuchenden Eltern.
Durch die zukünftige Aufgabenstellung in der Kindertagespflege sind umfangreiche Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sicherzustellen. (s. Vorlage 144/2006)
TUIV 08/1998
Kindertagespflegeentgelt
Als laufende Geldleistung wird ein Stundensatz bestehend aus Erstattung von Sachleistungen und
Anerkennung der Förderleistung gezahlt. Ferner werden die Kosten für einen erfolgreich absolvierten
Grund- und Aufbaukurs nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts zur Hälfte erstattet, die
Kosten für eine angemessene Alterssicherung ebenfalls zur Hälfte sowie die Kosten für eine angemessene Unfallversicherung.
Konkret ergeben sich für die Stadt bei der Kindertagespflege folgende Kostenfaktoren:
Teilnahmegebühren für den Qualifizierungskurs (50 %)
Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung
Unfallversicherung
Alterssicherung (50 %)
einmalig
pro Kind/Stunde
jährlich
jährl. (je nach Umfang des
Angebots/Anzahl der betreuten Kinder)
mit der Vermittlung
beauftragter Fachdienst (eineinhalb
Stellen) bezogen auf 90 Plätze
Einnahmen: Elternbeiträge
jährlich
pro Kind jährlich ca.
350,00 €
3,00 bis.4,00 €
ca. 80,00 €
ca. 470,00 €
ca. 75.000,00 €.
ca. 1.000,00 €
Berechnungsbeispiel für 1 Platz in der Kindertagespflege:
Die jährlich anfallenden Netto-Kosten pro Kindertagespflegestelle bei einem Betreuungsumfang von
27 Stunden pro Woche (zugrundegelegt wird der durchschnittliche Betreuungsumfang der Kinder, die
derzeit von Tagesmüttern betreut werden) betragen ca. 5.500,00 €:
1 Kindertagespflegestelle mit
Qualifizierungskurs (50 %)
Beitrag zur Anerkennung der
Förderleistung ca.
Alterssicherung (50 % ) ca.
Unfallversicherung
Zwischensumme ca.
Elternbeiträge
(Durchschnittswert geschätzt
jährl. 1000,00 €) ca.
Netto-Gesamtkosten ca.
350,00 €
5.600,00 €
470,00 €
80,00 €
6.500,00 €
1.000,00 €
5.500,00 €
Für die zu Beginn einzurichtenden 40 Plätze in der Kindertagespflege entsteht eine zusätzliche Nettobelastung für den städtischen Haushalt von geschätzt jährlich 220.000 €. Für 90 Kindertagespflegeplätze (Ausbau 2010) wächst die zusätzliche jährliche Nettobelastung auf mindestens 490.000 €. Hinzukommen die Kosten für einen sozialpädagogischen Fachdienst von ca. 35.000 € jährlich am Anfang
bis zu 75.000 € jährlich steigend.
TUIV 08/1998
2.2 Betreuung von unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen
Derzeit gibt es in Wesseling bereits 33 potentielle Plätze in Einrichtungen für zweijährige Kinder:
Städtische Kindertagesstätte „Villa Sonnenschein“, Im Blauen Garn
Städtische Kindertagesstätte „Regenbogen“, Bonner Straße
Städtische Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße
Städtische Kindertagesstätte „Haus Entenfang“, Entenfangstraße
Städtische Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“, Jahnstraße
2 Plätze
2 Plätze
4 Plätze
4 Plätze
2 Plätze
14 Plätze
AWO-Kindertagesstätte „Tummelkiste“, Bachstraße
AWO-Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg
Evang. Kindergarten Apfelbaum, Alfterstraße
Katholischer Kindergarten St. Marien, Taunusstraße
4 Plätze
7 Plätze
4 Plätze
4 Plätze
19 Plätze
33 Plätze
Zweijährige Kinder können derzeit ohne zusätzliche Ausgaben (d.h. ohne Umwandlung der Gruppe)
in bestehende Gruppen aufgenommen werden, indem zwei Plätze pro Gruppe in Tageseinrichtungen
für Zweijährige genutzt werden können. Dabei gehen allerdings vier Plätze für Drei- bis Sechsjährige
in der Gruppe mit entsprechenden Beitragseinnahmen verloren.
Damit wäre allerdings lediglich der Bedarf für Zweijährige berücksichtigt. Da aber auch für jüngere
Kinder Betreuungsmöglichkeiten in Tageseinrichtungen zukünftig angeboten werden sollen, müssen
weitere Überlegungen angestellt werden.
An Personal würden in einer altersgemischten Gruppe 3 Vollzeitkräfte benötigt (2 Fachkräfte, eine
Ergänzungskraft). Die laufenden Kosten für die gesamte Gruppe (ohne zusätzliches Material, Veränderung von Räumlichkeiten, Fortbildungskosten) würde etwa 143.000,00 € betragen.
Folgend werden die Möglichkeiten der altersgemischten Gruppen und für Gruppen bei Aufnahme von
Zweijährigen sowie die jeweils entstehenden Kosten in einer Tabelle dargestellt:
Art
Tagesstättengruppe 4 Monate
bis 6 Jahre
Tagesstättengruppe 2Jährige
bis Einschulung
Kindergartengruppe für
2Jährige bis
Einschulung
Plätze
gesamt
3-6
Jährige
15
8
17
23
12
21
Zahl der
wegfallen-den
Plätze für 3-6
Jährige
Unter-3jährige
12
8
4
7
5
2
Kosten pro
Platz f.
Kosten für Kosten für
Plätze 3-6 Plätze Unter- Unter3jährige
3jährige
Jährige
Stunden
Personalkosten
1 Fachkraft St 6/5
38,5
73.000,00
1 Fachkraft St 6/5
38,5
1 Kinderpflegerin St 5/5
38,5
35.000,00
1 Fachkraft St 6/5
38,5
73.000,00
1.500,00
110.000,00 66.000,00 44.000,00
8.800,00
1 Fachkraft St 6/5
38,5
1 Fachkraft St 6/5
38,5
95.000,00 79.800,00 15.200,00
7.600,00
27
36.500,00
25.500,00
1.000,00
1 Fachkraft St 5/5
Personal
PersonalMehrkosten
Kosten
gesamte
Gruppe
36.500,00 140.000,00 44.000,00 96.000,00 13.700,00
Es ist deutlich erkennbar, dass sich die Gruppen durch die Aufnahme von unter dreijährigen Kindern
verkleinern. Zudem erhöhen sich die Kosten. Während ein Tagesstättenplatz für drei- bis sechsjährige
Kinder ca. 5.500 € kostet, müssen für einen U3-Platz zwischen 7.600 € und 13.700 € veranschlagt
werden.
Die Einnahmen durch Elternbeiträge für einen Kindergartenplatz liegen in Wesseling im Jahr bei
durchschnittlich 600 €.
Zu berücksichtigen ist auch, dass ggf. räumliche Veränderungen vorgenommen (Schlafgelegenheiten), altersgerechtes Spielmaterial angeschafft und ein zielgerichtetes Fortbildungsangebot für die
pädagogischen Kräfte gemacht werden müssen.
TUIV 08/1998
Zur Umwandlung von Gruppen ist die Zustimmung des Landesjugendamtes erforderlich.
Bei der Überlegung zur Nutzung von Kindergartenplätzen für die Betreuung von unter Dreijährigen
bleibt die von der katholischen Kirche in 2008 beabsichtigte Übergabe von 9 Gruppen (= 225 Plätze)
in andere Trägerschaft zu berücksichtigen:
Wesseling-Mitte:
Urfeld:
Keldenich/Berzdorf:
6 Gruppen,
2 Gruppen,
1 Gruppe,
Das bedeutet, dass die erwartete Platzzahldeckung für die drei- bis sechsjährigen Kinder bzw. der
Platzüberhang ab dem Jahr 2007/8 nur erreicht werden kann, wenn die Gruppen in andere Trägerschaft übergehen können. Nur wenn der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz der Drei- bis
Sechsjährigen erfüllt ist, können Plätze für unter Dreijährige durch Umwandlung geschaffen werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
Den zusätzlichen Lasten für die Haushaltswirtschaft der Stadt stehen gegenüber zusätzliche Erträge
im Sondervermögen Kindertageseinrichtungen der Stadt aus den dort im Zuge des Haushalts 2006
eingebrachten weiteren 3 Mio. €.
TUIV 08/1998