Daten
Kommune
Bedburg
Größe
101 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich I
- Personal, Organisation und Finanzen Geschäftsbereich 2 - Finanzen -
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Dienstgebäude: Rathaus Kaster
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Postfach
Auskunft erteilt: Herr Eßer
Zimmer:
50124 Bergheim
6
Durchwahl:
(02272) 402 406
Telefax:
(02272) 402 854
E-Mail:
u.esser@bedburg.de
Mein Zeichen:
Datum:
20. November 2012
_
Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
über die Inhalte Ihrer beiden Anschreiben vom 16.10.2012 hinsichtlich meines Antrages vom
11.10.2012 und der Benehmensherstellung nach § 55 KrO NRW habe ich den Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Bedburg informiert.
Aufgrund fehlender Informationen ist es mir nicht möglich, den politischen Gremien der Stadt
Bedburg eine qualifizierte Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO
vorzulegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte mich daraufhin einstimmig ohne Enthaltungen
in der Sitzung am 30.10.2012, weitere Informationen von Ihnen zu erbitten, um dem Rat der
Stadt Bedburg aufgrund qualifizierter Auswertungen einen Beschluss zur Herstellung des
Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 zu ermöglichen.
Aufgrund des vorgenannten Ausschussbeschlusses bitte ich, mir nachfolgende Unterlagen
bis zum 14.11.2012 zukommen zu lassen, damit ich den politischen Gremien der Stadt Bedburg rechtzeitig vor Ende Ihrer Frist zur Stellungnahme (28.11.2012) entsprechende Beschlussvorlagen unterbreiten kann:
-
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit Anhang und Lagebericht
vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2009
vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2010
vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2011
Bezifferung des voraussichtlichen Defizits im Kreishaushalt 2013 einschließlich der
beabsichtigten Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
Besuchszeiten:
montags bis freitags von
montags und dienstags von
donnerstags von
Konten:
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Commerzbank
Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster
Postbank Köln
Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster
(BLZ
(BLZ
(BLZ
(BLZ
375 400 50)
370 502 99)
370 100 50)
370 692 52)
4405767
187 001 650
24859 - 501
200 004 000
Hausadresse:
Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg *
Zentrale (02272) 4020
Internet:
http://www.bedburg.de *
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Benehmen.doc
Seite - 2 - zum Schreiben vom 20. November 2012
In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Entschließungsantrag des Landtages zum
Umlagegenehmigungsgesetz. Dieser soll ein faires Miteinander von Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sichern. Nachstehend zitiere ich Punkt III. des o.g. Entschließungsantrages:
„Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,
1.
2.
3.
4.
bei der Genehmigung von Umlagesätzen durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen
der Abwägung die Haushaltssituation der umlageverpflichteten Körperschaften streng
zu beachten,
in der Erfüllung des Gebotes zur Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der
umlageverpflichteten Körperschaften darauf zu achten, dass Konsolidierungszwänge
die Kreise, Landschaftsverbände und den Regionalverband Ruhr in gleicher Weise
treffen wie die Städte und Gemeinden
in der Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren die Rechte der umlageverpflichteten Körperschaften dadurch zu wahren, dass deren Anregungen und Hinweise von
den jeweiligen Aufsichtsbehörden sorgfältig und gewissenhaft ausgewertet werden
und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in die Genehmigung einfließen und
dem Kommunalausschuss des Landtages regelmäßig über die Umsetzung des UmlGenehmG zu berichten.“
Zum fairen Miteinander gehört meiner Ansicht nach sicherlich, dass die kreisangehörigen
Kommunen sich ein Bild über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des jeweiligen Kreises verschaffen können. Ohne die zuvor genannten Unterlagen ist dies nicht in
hinreichendem Maß möglich. Ihr Hinweis, dass die Rechnungsergebnisse der Jahre 2009
und 2010 aus den Haushaltsplänen 2011 und 2012 hervorgehen ist vom Grundsatz her richtig. Allerdings werden sich die vorläufigen Ergebnisse insbesondere aufgrund der offensichtlichen Änderungen in der Eröffnungsbilanz geändert haben.
Im Übrigen bitte ich Sie, Ihr Recht bei der Benehmensherstellung nach Umlagegenehmigungsgesetz gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland geltend zu machen, damit Sie
Ihrer Pflicht gegenüber den kreisangehörigen Städten, einen möglichst niedrigen Umlagesatz
in der Haushaltssatzung des Kreises auszuweisen, nachkommen können.
Ich erlaube mir in den nächsten Tagen, dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen
auf dem Dienstwege ein entsprechendes Schreiben zum Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Koerdt
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montags und dienstags von
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