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Beschlussvorlage (Anschreiben WP8-211/2012 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
101 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Beschlussvorlage (Anschreiben WP8-211/2012 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anschreiben WP8-211/2012 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Geschäftsbereich 2 - Finanzen - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg Dienstgebäude: Rathaus Kaster Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Postfach Auskunft erteilt: Herr Eßer Zimmer: 50124 Bergheim 6 Durchwahl: (02272) 402 406 Telefax: (02272) 402 854 E-Mail: u.esser@bedburg.de Mein Zeichen: Datum: 20. November 2012 _ Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, über die Inhalte Ihrer beiden Anschreiben vom 16.10.2012 hinsichtlich meines Antrages vom 11.10.2012 und der Benehmensherstellung nach § 55 KrO NRW habe ich den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg informiert. Aufgrund fehlender Informationen ist es mir nicht möglich, den politischen Gremien der Stadt Bedburg eine qualifizierte Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte mich daraufhin einstimmig ohne Enthaltungen in der Sitzung am 30.10.2012, weitere Informationen von Ihnen zu erbitten, um dem Rat der Stadt Bedburg aufgrund qualifizierter Auswertungen einen Beschluss zur Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 zu ermöglichen. Aufgrund des vorgenannten Ausschussbeschlusses bitte ich, mir nachfolgende Unterlagen bis zum 14.11.2012 zukommen zu lassen, damit ich den politischen Gremien der Stadt Bedburg rechtzeitig vor Ende Ihrer Frist zur Stellungnahme (28.11.2012) entsprechende Beschlussvorlagen unterbreiten kann: - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit Anhang und Lagebericht vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2009 vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2010 vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung 2011 Bezifferung des voraussichtlichen Defizits im Kreishaushalt 2013 einschließlich der beabsichtigten Höhe der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Benehmen.doc Seite - 2 - zum Schreiben vom 20. November 2012 In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Entschließungsantrag des Landtages zum Umlagegenehmigungsgesetz. Dieser soll ein faires Miteinander von Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sichern. Nachstehend zitiere ich Punkt III. des o.g. Entschließungsantrages: „Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, 1. 2. 3. 4. bei der Genehmigung von Umlagesätzen durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Abwägung die Haushaltssituation der umlageverpflichteten Körperschaften streng zu beachten, in der Erfüllung des Gebotes zur Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Kräfte der umlageverpflichteten Körperschaften darauf zu achten, dass Konsolidierungszwänge die Kreise, Landschaftsverbände und den Regionalverband Ruhr in gleicher Weise treffen wie die Städte und Gemeinden in der Ausgestaltung der Genehmigungsverfahren die Rechte der umlageverpflichteten Körperschaften dadurch zu wahren, dass deren Anregungen und Hinweise von den jeweiligen Aufsichtsbehörden sorgfältig und gewissenhaft ausgewertet werden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in die Genehmigung einfließen und dem Kommunalausschuss des Landtages regelmäßig über die Umsetzung des UmlGenehmG zu berichten.“ Zum fairen Miteinander gehört meiner Ansicht nach sicherlich, dass die kreisangehörigen Kommunen sich ein Bild über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des jeweiligen Kreises verschaffen können. Ohne die zuvor genannten Unterlagen ist dies nicht in hinreichendem Maß möglich. Ihr Hinweis, dass die Rechnungsergebnisse der Jahre 2009 und 2010 aus den Haushaltsplänen 2011 und 2012 hervorgehen ist vom Grundsatz her richtig. Allerdings werden sich die vorläufigen Ergebnisse insbesondere aufgrund der offensichtlichen Änderungen in der Eröffnungsbilanz geändert haben. Im Übrigen bitte ich Sie, Ihr Recht bei der Benehmensherstellung nach Umlagegenehmigungsgesetz gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland geltend zu machen, damit Sie Ihrer Pflicht gegenüber den kreisangehörigen Städten, einen möglichst niedrigen Umlagesatz in der Haushaltssatzung des Kreises auszuweisen, nachkommen können. Ich erlaube mir in den nächsten Tagen, dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Dienstwege ein entsprechendes Schreiben zum Haushaltsentwurf des Landschaftsverbandes zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Koerdt Besuchszeiten: montags bis freitags von montags und dienstags von donnerstags von Konten: 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Commerzbank Kreissparkasse Köln, Zweigstelle Kaster Postbank Köln Volksbank Erft e.G., Geschäftsstelle Kaster (BLZ (BLZ (BLZ (BLZ 375 400 50) 370 502 99) 370 100 50) 370 692 52) 4405767 187 001 650 24859 - 501 200 004 000 Hausadresse: Am Rathaus 1 * 50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de essu780 H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2013\Kreishaushalt\Anschreiben Benehmen.doc