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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8251/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 27.11.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2013 zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, Kurt-SchumacherStraße 1 genutzt. Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568 Quadratmeter zur Verfügung. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Der eventuell zu berücksichtigende Fehlbetrag resultiert nahezu ausschließlich aus den in 2011 bestehenden Leerständen (17.512,46 €), die wiederum nicht von den Nutzern zu vertreten sind. Daher wäre eine Berücksichtigung dieses Fehlbetrages nicht gerechtfertigt. Die Auslastung der Unterkunft ist seit 2012 durch die Unterbringung einer Großfamilie deutlich verbessert, so dass sich dies positiv auf das Ergebnis 2012 auswirken wird. Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte. Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen zur Zeit vier Wohnungen von Familien genutzt werden. Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind: 2013 2012 Personalkosten 4.600 € Unterhaltungskosten 6.400 € 4.000 € 5.600 € Gebäudekosten 32.500 € Umlagen 7.492 € 31.960 € 7.220 € Summe 50.992 € 48.780 € 1 )Sammelunterkünfte Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%) Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%) Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte Jahresbetrag pro Person Betrag pro Person und Monat 6.500 € 11.090 € 6 Personen 2.928 € 244 € Die Erhöhung der monatlichen Gebühr beträgt 19 € (= 8,45%) 2) Wohnungen Beschlussvorlage WP8-251/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Gebäudekosten Wohnungen (80%) Übrige Kosten Wohnungen (40%) 26.000 € 7.400 € Fläche der Wohnungen 473 m² Monatsbetrag pro m² 6 € Die monatliche Gebühr für die Wohnungen bleibt somit gegenüber der Gebühr 2012 konstant. Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,20 € und 5,30 € ausweist. Da mit der Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden sind, erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 15.11.2012 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-251/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-251/2012 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4