Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8259/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Betreff:
Ratssitzungen im Livestream
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Sitzungstermin:
27.11.2012
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 28.10.2012 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion, die
öffentlichen Stadtratssitzungen künftig über Livestream auf der Internetseite der Stadt
Bedburg öffentlich zugänglich zu machen. Die SPD-Fraktion bittet darum, dem Rat in
seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Die nächste
Ratssitzung ist für den 11.12.2012 terminiert.
Um vorab eine Tendenz in der Sache abzufragen, legt die Stadtverwaltung die Thematik
zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vor und verweist zu diesem
Zweck vollinhaltlich auf eine Sitzungsvorlage der Stadt Frechen (Anlage 2). Der dortige
Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23.10.2012 mit der gleichen Thematik befasst. Der
Antrag der Fraktion „Perspektive / Ja“ wurde dort mit Stimmenmehrheit (37 Nein-Stimmen
bei 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung) abgelehnt. Der Auszug über die
Beschlussfassung ist als Anlage 3 beigefügt.
Zu der Kostendarstellung in der Sitzungsvorlage der Stadt Frechen lässt sich feststellen,
dass die Kostensituation für die Stadt Bedburg nach einer ersten groben Einschätzung
grundsätzlich ähnlich ausfallen wird. So würde ein zusätzlicher Mitarbeiter in Bedburg
Personalkosten in Höhe von etwa 35.000 bis 40.000 Euro verursachen. Die Kosten für das
benötigte Equipment zur Übertragung können intern noch nicht konkret abgeschätzt
werden, da hierzu eine Fachfirma hinzu gezogen werden müsste.
Als problematisch anzusehen sind insbesondere die derzeit vorhandenen
Leitungskapazitäten, die für die Realisierung eines Livestreams wohl nicht ausreichend
wären. Welche Leitungskapazität allerdings genau zur Umsetzung benötigt würde, ist laut
IT-Abteilung noch nicht absehbar.
Eine Erhöhung der Leitungskapazitäten von zum Beispiel 5 Mbit/s auf 10 Mbit/s würde laut
einer zurückliegenden Anfrage an die KDVZ in einer anderen Angelegenheit neben
einmaligen Kosten i.H.v. 1.844,50 € jährliche Mehrkosten i.H.v. 14.302,68 € verursachen.
Eine Erhöhung der Leitungskapazitäten auf 50 Mbit/s würde neben einmaligen Kosten
i.H.v. 80.000 € jährliche Mehrkosten i.H.v. 23.902,68 € verursachen. Unberücksichtigt sind
hierbei noch die Kosten für die Erhöhung der Leitungskapazität der sogenannten BackupLeitung, die immer dann zum Zuge kommt, wenn die eigentliche Leitung ausfällt.
Æ Es ist zu entscheiden, ob der vorliegende Antrag weiter verfolgt werden soll, ob
also ein konkretes Angebot zur möglichen technischen Umsetzung eingeholt
werden soll.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP8-259/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X Æ bei einem Beschluss, der die Übertragung von Ratssitzungen im Livestream zur
Folge hat
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 20.11.2012
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-259/2012
Seite 3