Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
333/2005
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung
des
Bebauungsplanes
Nr.
für
den
Teilbereich
hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
1/
43
C
„Westring/
-
1.
Änderung
Friedensweg“
Datum
Sachbearbeiter/in
28.11.2005
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 333/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schneider
28.11.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung
für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“
hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
Beschlussentwurf:
1. Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung
„Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ wird gemäß den
§§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818 m. W.
v. 01.07.2005) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW
vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat als Satzung beschlossen.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung einschließlich
Umweltbericht wird gebilligt.
2. Die in der Sitzung vorliegende zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wird gebilligt.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 beschlossen, den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1.
Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ gemäß § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ist im Amtsblatt der Stadt
Wesseling am 05.10.2005 erfolgt.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/
Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht)
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit
vom 13.10.2005 bis einschließlich 18.11.2005 öffentlich ausgelegen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 27.09.2005
zudem beschlossen, den Entwurf der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/
105 „Westring/ Friedensweg“ gemäß § 3 (2) BauGB, ebenfalls im Zeitraum vom 13.10.2005 bis einschließlich 18.11.2005, öffentlich auszulegen.
Die Behörden sind mit Schreiben vom 28.09.2005 gemäß § 3 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB an den Planverfahren zur Aufhebung bzw. Aufstellung
der vorgenannten Bebauungspläne beteiligt worden.
2. Lösung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2)
BauGB sind keine Anregungen oder Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43
C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ vorgetragen worden.
Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates
der Stadt Wesseling und der Bekanntmachung abgeschlossen werden (§ 10 BauGB).
Mit dem Inkrafttreten der vorgenannten Aufhebung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg“ für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ außer Kraft treten.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
- Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verfahrensstand § 10 BauGB)
- Planfassung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verfahrensstand § 10 BauGB,
Verkleinerung)
- Begründung einschließlich Umweltbericht (Verfahrensstand § 9 (8) BauGB)
- Zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verfahrensstand § 10 BauGB).
TUIV 08/1998