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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich "Westring/ Friedensweg" hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung
für den Teilbereich "Westring/ Friedensweg"
hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung
für den Teilbereich "Westring/ Friedensweg"
hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung
für den Teilbereich "Westring/ Friedensweg"
hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 333/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. für den Teilbereich hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in 1/ 43 C „Westring/ - 1. Änderung Friedensweg“ Datum Sachbearbeiter/in 28.11.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 333/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schneider 28.11.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Rat @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ hier: Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) Beschlussentwurf: 1. Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ wird gemäß den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818 m. W. v. 01.07.2005) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat als Satzung beschlossen. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt. 2. Die in der Sitzung vorliegende zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wird gebilligt. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 beschlossen, den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 05.10.2005 erfolgt. Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben in der Zeit vom 13.10.2005 bis einschließlich 18.11.2005 öffentlich ausgelegen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 zudem beschlossen, den Entwurf der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/ 105 „Westring/ Friedensweg“ gemäß § 3 (2) BauGB, ebenfalls im Zeitraum vom 13.10.2005 bis einschließlich 18.11.2005, öffentlich auszulegen. Die Behörden sind mit Schreiben vom 28.09.2005 gemäß § 3 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB an den Planverfahren zur Aufhebung bzw. Aufstellung der vorgenannten Bebauungspläne beteiligt worden. 2. Lösung Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB sind keine Anregungen oder Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ vorgetragen worden. Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling und der Bekanntmachung abgeschlossen werden (§ 10 BauGB). Mit dem Inkrafttreten der vorgenannten Aufhebung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg“ für den Teilbereich „Westring/ Friedensweg“ außer Kraft treten. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlagen - Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verfahrensstand § 10 BauGB) - Planfassung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung „Flach- FenglerStraße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verfahrensstand § 10 BauGB, Verkleinerung) - Begründung einschließlich Umweltbericht (Verfahrensstand § 9 (8) BauGB) - Zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) Anmerkung Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 43 C 1. Änderung „Flach- Fengler- Straße/ Friedensweg - Teilbereich Westring/ Friedensweg“ (Verfahrensstand § 10 BauGB). TUIV 08/1998