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Beschlussvorlage (Öffnung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße für den Kraftfahrzeugverkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Öffnung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße für den Kraftfahrzeugverkehr) Beschlussvorlage (Öffnung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße für den Kraftfahrzeugverkehr) Beschlussvorlage (Öffnung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße für den Kraftfahrzeugverkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 341/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße für den Kraftfahrzeugverkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 341/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 28.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Öffnung der Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße für den Kraftfahrzeugverkehr Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Inhaber der Rathaus-Bachhandlung, Herr Volker Hartmann, hat am Mittwoch, 22.11.2006, mündlich / telefonisch beantragt, die Regelung, nach der der Kraftfahrzeugverkehr in der Fußgängerzone Bahnhofstraße im Bereich zwischen altem Rathaus und Bonner Straße durch das Setzen von Sperrpfosten in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr unterbleibt, dahingehend zu ändern, dass die Sperrpfosten an Donnerstagabenden erst nach 22.00 Uhr gesetzt werden. Seinen Antrag hat er darauf gestützt, dass er die Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen im Ladenöffnungsgesetz nutzen wolle, um donnerstags sein Geschäft zunächst probeweise bis 22.00 Uhr geöffnet zu halten. Vor dem Hintergrund der streitigen Diskussion zu der Frage, ob die Fußgängerzone Bahnhofstraße überhaupt für den Kraftfahrzeugverkehr geöffnet wird, hat der Rat nach öffentlicher Anhörung die eingangs beschriebene Regelung mit der Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs getroffen. Daher ist die Verwaltung eigenständig nicht in der Lage, dem Antrag der Rathausbuchhandlung zu entsprechen. 2. Lösung Die Lösung kann darin bestehen, tatsächlich die Sperrung zeitlich zu verkürzen und das Setzen der Sperrpfosten auf spätere Stunden zu verschieben. Dies sollte jedoch zunächst nur für einen Testzeitraum erfolgen, da bei eventuell auftretenden Beschwerden der Anwohner deren Interessen gegenüber den Interessen der Gewerbetreibenden abzuwägen sind. Sollte die Entscheidung in diesem Sinne für einen Testzeitraum getroffen werden, würde die Verwaltung die Beschilderung, nach der die Öffnung des Bereiches werktags für den Fahrzeugverkehr nur für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zugelassen ist, nur provisorisch ändern. 3. Alternativen Ergeben sich aus der Sache. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. TUIV 08/1998