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Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 338/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 338/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Düffel 22.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussentwurf: a) Der Rat beschließt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 des NKF Einführungsgesetzes NRW, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen. b) Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung in Verbindung mit § 9 des NKF Einführungsgesetzes NRW, dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Brühl: 1. Problem Gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO hat der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen. Dem gegenüber sieht § 94 Abs. 1 Satz 2 GO vor, dass nur die Ratsmitglieder - und damit ohne den Bürgermeister - über die Entlastung des Bürgermeisters entscheiden. 2. Lösung Entscheidung nach Beschlussentwurf. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Ratssitzung über das Beratungs- und Abstimmungsergebnis in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12. Dezember 2006 berichten. 3. Alternativen Verweigern die Ratsmitglieder die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür Gründe anzugeben (§ 94 Abs. 1 Satz 3 GO). 4. Finanzielle Auswirkungen keine. TUIV 08/1998